Abwasser und Feststoffe
Ungelösten Inhaltsstoffe werden als Feststoffe bzw. partikuläre Substanzen oder Stoffe bezeichnet. Nach [DIN38409:1987] werden diese in Abfiltrierbare (AFS) und Absetzbare Stoffe (ASS) eingeteilt.
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Unter Abfiltrierbaren Stoffen versteht man nach [DIN38409:1987] „die volumenbezogene Masse der im Wasser enthaltenen ungelösten Stoffe, die unter bestimmten Bedingungen abfiltriert und im Anschluss an ein festgelegtes Trocknungsverfahren ausgewogen werden. Dazu zählen Schwebstoffe und suspendierte Stoffe“.
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Absetzbare Stoffe sind im Sinne der [DIN38409:1987] „im Wasser ungelöste Stoffe, die sich unter festgelegten Bedingungen in einem Absetzbehälter im Laufe einer bestimmten Zeit absetzen“.