Regeln, die Freude bereiten. In Bayern ist Genehmigung von Kleinkläranlagen einfacher
04.07.2006
Technologisch up to date und auf dem Stand der Normen von morgen – das sind die Ausstattungsmerkmale wettbewerbsfähiger Miniklärwerke. Bayern lädt sie mit einem wasserwirtschaftlichen Willkommens-Signal ein. Den Gewinn haben Betreiber und aquatische Umwelt gleichermaßen.
Derzeit definiert die EU in der Normenreihe EN 12566 Produktstandards für den Bereich der Kleinklärtechnik (s. Kasten). Doch erst einige wenige Marktführer haben ihre Produkte in Übereinstimmung mit diesen Normvorgaben gebracht, die in Zukunft europaweit gelten. Die Bestätigung erfolgt durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt, Berlin, www.dibt.de).
Es erteilt die für Kleinkläranlagen obligatorische "allgemeine bauaufsichtliche Zulassung" für eine oder mehrere der fünf Reinigungsklassen gemäß EN 12566, und der Hersteller dokumentiert die DIBt-Zulassung seines Produkts durch Anbringen des CE-Zeichens.
Dabei lässt sich die Systemauslegung je nach behördlicher Vorgabe, Betriebsstandort und Anforderungen des Betreibers genau dem Bedarf anpassen: Modulare Ausbaustufen reichen von der sparsamen Basisvariante, die alle Mindestanforderungen erfüllt, bis hin zur Anlage mit Nähstoff- und Phosphatelimination für den Einsatz in ökologisch besonders sensiblen Bereichen und Wasserschutzzonen.
Ein fünfter Ausbauschritt rundet das Einsatzspektrum für all jene Anwender ab, die ihr Abwasser erneut als Betriebswasser nutzen wollen. Dabei zieht eine zusätzliche Membraneinheit aus der biologischen Reinigungsstufe Klarwasser ab, das dann in der Gartenbewässerung oder Toilettenspülung einen weiteren Nutzzyklus durchläuft.
Deutliche Einsparungen beim Frischwasserbezug machen sich als spürbarer Gewinn bemerkbar. Auch ist diese zusätzliche Hygienisierung erforderlich, wenn der Ablauf einem Badegewässer zugeführt werden soll.
Deren Einbau erfolgt unterirdisch. Umsichtige Hersteller verzichten auf bewegliche und elektrische Einbauten in den Abwasser führenden Teilen der Anlage. So können sie eine hohe Betriebssicherheit und Wartungsfreundlichkeit gewährleisten. Zusammen mit vollautomatischer und sparsamer Funktionsweise stehen heute also Systeme zur Verfügung, die allen Erwartungen ihres Betreibers sowie den Schutzbedürfnissen der Umwelt gerecht werden.
Die Erkenntnis, dass sich mit hocheffizienten Anlagen dieser Art eine flächendeckend qualifizierte Abwasserbehandlung realisieren lässt, hat Bayern als bislang einziges Bundesland veranlasst, eine besonders anwenderfreundliche Genehmigungspraxis einzuführen.
Sie ist zugeschnitten auf jene vier Prozent der bayerischen Bevölkerung – rund 500.000 Einwohner –, deren abseits gelegene Einzelanwesen auf Dauer keine Anschlussmöglichkeit an eine öffentliche Kläranlage haben (s. Zitat). Zudem fördert Bayern seit Mitte 2003 den Bau sowie auch die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe (Näheres unter http://www.rzkka.bayern.de).
Diese Bezeichneten Gebieten korrespondieren mit den Reinigungsklassen, die der DIBt-Zulassung zugrunde liegen, und es ist somit festgelegt, welchen Anforderungen eine Kleinkläranlage in jedem der Bezeichneten Gebiete genügen muss.
Um die wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Kleinkläranlage zu erwirken, kann nun in Bayern ein PSW mit der Gutachtenerstellung sowie mit der Verfahrensabwicklung gegenüber der Unteren Wasserbehörde beauftragt werden.
Im Auftrag des Betreibers weist der PSW gegenüber der Behörde nach, ob die geplante Anlage den aquatischen Schutzanforderungen am vorgesehenen Standort genügt und sorgt so für das amtliche Betriebs-OK.
Angewendet wird dieses vereinfachte Verfahren, sofern keine Versickerung des behandelten Abwassers sondern dessen Einleitung in ein Gewässer vorgesehen ist und die Menge acht Kubikmeter pro Tag nicht überschreitet. Überlegungen, diesem bayerischen Beispiel zu folgen, gibt es derzeit in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz.
Die Normenreihe EN 12566 gliedert sich in sieben Teile und definiert EU-einheitliche Standards für Bauprodukte der dezentralen Abwasserreinigung. Einzelne Teile befinden sich noch in der Beratung, andere sind bereits veröffentlicht und damit rechtskräftig – darunter auch der für Kleinkläranlagen maßgebliche Teil 3. Als DIN EN 12566-3 löst er die DIN 4261, das bislang maßgebliches Regelwerk, ab. Letztere wird nach Ablauf einer Übergangszeit im Mai 2007 aufgehoben.
Hersteller von Kleinkläranlagen müssen ihre Produkte nunmehr gemäß DIN EN 12566-3 einem "Verfahren zur Prüfung der Reinigungsleistung" durch ein zugelassenes Prüfinstitut unterziehen. Je nach Einhalten festgelegter Anforderungswerte erfolgt im Ergebnis die Zuordnung der Anlage zu einer der fünf Reinigungsklassen (s. Tabelle) und die entsprechende bauaufsichtlicher Zulassung durch das DIBt.
Die Konformität seiner Anlage mit den Anforderungen der DIN EN 12566-3 dokumentiert der Hersteller durch Anbringen des CE-Zeichens. An der Übereinstimmung mit diesen grundlegenden Zulassungsvoraussetzungen des europäischen und nationalen Regelwerks kommt in Kürze keine Kleinkläranlage mehr vorbei.
Der Nachweis ist Aufgabe des Herstellers. Für den Käufer bleibt noch die Hürde, bei der Unteren Wasserbehörde seines Landratsamtes die Betriebserlaubnis zu erwirken. Den Ordnungsrahmen hierfür bilden die Landeswassergesetze und deren Umsetzungsbestimmungen auf Behördenebene.
DIBt-Reinigungsklassen nach DIN EN 12566-3 | Verwendung entsprechend zugelassener Anlagen | |
---|---|---|
Klasse | Leistung | |
C | Kohlenstoffelimination | sicheres Einhalten behördlicher Mindestanforderungen |
N | zusätzliche Nitrifikation | in Gebieten mit sensiblen Boden-oder Gewässerverhältnissen |
D | zusätzliche Denitrifikation | in ökologisch sensiblen Gebieten und Wasserschutzzonen mit höheren Anforderungen an den Reststickstoffgehalt |
C,N,D, +P | zusätzliche Phosphatelimination | in ökologisch besonders sensiblen Gebieten und Wasserschutzzonen mit der Anforderung vollständiger Nährstoffelimination |
C,N,D, +H | zusätzliche Hygienisierung | bei Einleitung in ein Badegewässer oder bei Nutzung des gereinigten Abwasser als Betriebswasser |
Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.
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