Sind Trinkwasserrohre mit CE-Kennzeichnung gebrauchstauglich?

30.01.2008

„Die Mitgliedstaaten gehen von der Brauchbarkeit der Produkte aus, die so beschaffen sind, dass die Bauwerke, für die sie verwendet werden, bei ordnungsgemäßer Planung und Bauausführung den wesentlichen Anforderungen entsprechen, wenn diese Produkte die CE-Kennzeichnung tragen“ – so der Anspruch der Bauprodukterichtlinie (89/106/EWG)! Wie aber steht es um die Wirklichkeit?

Die CE-Kennzeichnung findet man sowohl auf sogenannten Konsumgütern – Haushaltsgeräten, Spielzeug, Medizinprodukten (Brillen) – als auch auf Investitionsgütern aller Art. So allgegenwärtig die zwei Buchstaben CE mittlerweile sind, so ungewiss ist ihre Botschaft im Einzelnen – selbst für Eingeweihte.
Für den Laien signalisiert jedes stilisierte Zeichen beim ersten Anblick eine gewisse Extraqualität des so gekennzeichneten Produkts. In unserer arbeitsteiligen, industrialisierten Welt bekennt der Hersteller mit seiner individuellen Marke Verlässlichkeit und Verantwortung gegenüber seinem anonymen Kunden. Die verschiedenen Zeichen der jeweiligen, unabhängigen Prüfdienstleister sollen diese Botschaft unterstreichen.
So ist es nicht weiter verwunderlich, wenn auch die CE-Kennzeichnung einen entsprechenden Eindruck hervorruft und so mancher Hersteller diesen Eindruck bewusst fördert, sei es, weil seine Marke unbekannt, ein „No Name“ ist, oder sei es nur, um gegenüber der Konkurrenz nicht schlechter dazustehen.
Im Grunde aber besagt CE – ursprünglich eine Abkürzung für Communauté Européenne (franz. für „Europäische Gemeinschaft“) – schlicht Selbstverständliches, nämlich dass alle einschlägigen EG-Richtlinien bzw. die sie umsetzenden nationalen Rechtsvorschriften eingehalten werden. Was erwartet man von Produkten, die nicht auf dem Schwarzmarkt, sondern im regulären Handel angeboten werden?
Was aber steckt tatsächlich hinter der CEKennzeichnung eines bestimmten Produkts? Zunächst einmal ist die CE-Kennzeichnung eine Sache des Herstellers und kein Siegel einer von den Parteien des eigentlichen Kaufvertrags unabhängigen Drittstelle. Die konkreten Grundlagen der CE-Kennzeichnung muss der Hersteller in einer Konformitätserklärung schriftlich darlegen. Hier steht man unter Umständen vor der ersten praktischen Hürde: Wie komme ich an die Konformitätserklärung?
Oft findet man die Konformitätserklärung beim Produkt in seiner Verpackung (bei Haushaltsgeräten z. B. in der Gebrauchsanleitung). Manchmal aber bekommt man sie, wenn überhaupt, erst auf Anfrage oder über die Internetseite des Herstellers. Aber auch ihr Gehalt ist dürftig, wenn sie etwa nur eine oder mehrere EG-Richtlinien benennt, die der Hersteller für sein Produkt und nach seinem Verständnis für beachtenswert hält.
Es gibt über 20 Richtlinien zur CE-Kennzeichnung, ihre Anwendungsbereiche und Anforderungen sind sehr allgemein und überlappen sich teilweise, sie haben diverse Ausnahmen und Übergangsfristen, zum Teil muss der Hersteller „benannte Stellen“ einbinden, die Beachtung technischer Normen ist im Allgemeinen freiwillig.
CE-Kennzeichnung nach der Bauprodukterichtlinie
Der Weg zur CE-Kennzeichnung für Trinkwasserrohre führt bislang, wenn überhaupt, dann nur über die Bauprodukterichtlinie. Allerdings nimmt diese innerhalb der CE-Kennzeichnungsrichtlinien eine Sonderstellung ein.
Üblicherweise enthält eine solche Richtlinie produktbezogene Anforderungen, deren Einhaltung gemäß dem in der Richtlinie festgelegten Verfahren bewertet und mit der CE-Kennzeichnung nach außen dargestellt wird. Ob harmonisierte Europäische Normen diese Anforderungen näher ausführen und bei der Konformitätsbewertung herangezogen werden, ist, wie erwähnt, optional.
Die „wesentlichen Anforderungen“ der Bauprodukterichtlinie hingegen gelten für Bauwerke, nicht für Bauprodukte, aus denen Erstere errichtet werden. Diese Anforderungen müssen erst produktbezogen konkretisiert werden. Herr dieses Konkretisierungsverfahrens ist jedoch nicht der einzelne Hersteller, sondern die Europäische Kommission in Abstimmung mit den nationalen Baubehörden.
Bei diesem Verfahren spielen nationale, europäisch nicht harmonisierte Bauvorschriften mit möglicherweise sogar lokalen Besonderheiten eine maßgebliche Rolle, sodass eine CE-Kennzeichnung nach der Bauprodukterichtlinie unter Umständen auch nur eine entsprechend lokale Wirkung entfalten kann. Wie bitte?
Für den Binnenmarkt, der durch die Römischen Verträgen von 1957 eröffnet und nach der „neuen Konzeption“ 1985 bis 1992 „vollendet“ werden sollte, fordert der Europäische Rat: „Die einzelstaatlichen Schutzmaßnahmen müssen vereinheitlicht werden, um den freien Warenverkehr zu gewährleisten. Dabei darf jedoch der in den Mitgliedstaaten bereits bestehende und begründete Schutz nicht verringert werden.“
Umsetzung der Bauprodukterichtlinie für Trinkwasserrohre
Die Bauprodukterichtlinie wurde 1989 veröffentlicht. 1999 beauftragte die Europäische Kommission das Europäische Normungsinstitut CEN, im Sinne der Bauprodukterichtlinie harmonisierte Europäische Normen zu erarbeiten für „Rohre, Behälter und Zubehörteile, die nicht mit Trinkwasser in Berührung kommen“.
Dieses mit „M131“ abgekürzte Normungsmandat liefert die „mechanische“ Basis des wenig später folgenden Mandats „M136“ für „Bauprodukte, die in Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch kommen“, das sich insofern auf die „hygienischen“ Merkmale gemäß Trinkwasserrichtlinie beschränkt. Der wesentliche Teil von M136 firmiert unter dem Kürzel EAS („European Acceptance System“). Hier gilt also: Erst wenn entsprechende Normen vorliegen, ist der Weg zur CE-Kennzeichnung frei. Seit 23. Juli 2007 steht fest, dass folgende zwei Normen die CEN-Abstimmung erfolgreich passiert haben:
  • EN 15014 „Kunststoff-Rohrleitungssysteme – Erd- und oberirdisch verlegte Druckrohrleitungssysteme für Wasser und andere Flüssigkeiten – Eigenschaften für die Gebrauchstauglichkeit von Rohren, Formstücken und deren Verbindungen“
  • EN 15015 „Kunststoff-Rohrleitungssysteme – Rohrleitungssysteme für Warmund Kaltwasser nicht für den menschlichen Gebrauch – Eigenschaften für die Gebrauchstauglichkeit von Rohren, Formstücken und deren Verbindungen“
Ihre Bekanntgabe im Amtsblatt der Europäischen Union als im Sinne der Bauprodukterichtlinie harmonisierte Europäische Normen dürfte nur noch eine Formsache sein. Dabei wird auch das Datum des Beginns der Normanwendung und des Übergangszeitraums genannt. Ab diesem Datum können bzw. nach Ablauf des Übergangszeitraums müssen alle Rohre die CEKennzeichnung tragen, sofern sie unter den Anwendungsbereich dieser Normen fallen.
Zwar heißt es im Anwendungsbereich dieser Normen jeweils: „ausgenommen die Verteilung von Wasser für den menschlichen Gebrauch“, doch wird diese eindeutige Ausnahme in einer Anmerkung ausgehöhlt: „Die Übereinstimmung von Rohren, Formstücken und deren Verbindungen mit diesem Dokument stellt keine Annahme der Gebrauchstauglichkeit des Produktes für den Transport von Wasser für den menschlichen Gebrauch im Sinne der Richtlinie 89/106/EWG dar. Bis zum Inkrafttreten des geplanten Europäischen Anerkennungssystems für Bauprodukte im Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch und der Überarbeitung der vorliegenden Norm könnten Produkte bei Übereinstimmung mit dieser Norm für den Transport von Wasser für den menschlichen Gebrauch verwendet werden, sofern sie die entsprechenden am Einsatzort geltenden nationalen, regionalen oder örtlichen gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.“
Kurz: Trinkwasser-Kunststoffrohre dürfen – müssen aber nicht – die CE-Kennzeichnung tragen, sofern sie nach den gesetzlichen Bestimmungen am Einsatzort trinkwassertauglich sind. Alles klar?
Klar ist, dass EN 15014 und EN 15015 keine „hygienischen“ Merkmale aufweisen. Wie aber sieht es mit den „mechanischen“ Merkmalen aus? Dazu nur einige Aspekte von EN 15014 (für EN 15015 ist die Situation völlig analog):
  • Sämtliche längst vorliegende Europäische Normen für PE-Bauteile (nicht nur die auf Trinkwasser ausgerichtete Reihe EN 12201, die den DVGW-Arbeitsblättern GW 335-A2 und B2 zugrunde liegt), bleiben unerwähnt und damit in Bezug auf ihren spezifischen Forderungskatalog unberücksichtigt.
  • So werden die Bauteilmaße und damit die Grundvoraussetzung für kompatible Systemkomponenten in die Beliebigkeit des Herstellers gestellt, obwohl sie in EN 12201 und anderen Europäischen Normen im Anwendungsbereich von EN 15014 eindeutig spezifiziert werden.
  • Eine Zertifizierung und Überwachung durch unabhängige Drittstellen ist nicht vorgesehen (wiederum im Gegensatz zu EN 12201).
Haben die Akteure, die die Öffnung von EN 15014 und EN 15015 für Trinkwasser forciert haben, bedacht, welchen Ruf die CE-Kennzeichnung haben wird, wenn EAS die eigentlich notwendigen Voraussetzungen geschaffen haben wird? Oder spielt das nach den Erfahrungen mit Blei im Kinderspielzeug ohnehin keine Rolle mehr?
Die Schutzbestimmung der Bauprodukte und sonstigen CE-Kennzeichnungsrichtlinien – „Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass das Anbringen von Kennzeichnungen auf Produkten oder ihren Verpackungen untersagt ist, durch die Dritte hinsichtlich der Bedeutung und des Schriftbildes der CE-Kennzeichnung irregeführt werden könnten.“ – bildet jedenfalls keine Hürde für eine Zertifizierung, die dem Lebensmittel Nr. 1 gerecht wird. Und die Verwender von Trinkwasserrohren haben keinen Anlass, von diesem Anspruch abzurücken.

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