Stadtwerke – Partner des Leitungsbaus im Umbruch

08.04.2015

22. Tagung Leitungsbau in Berlin

Umbruch, Wende, Wandel, Veränderung, Entwicklung lauteten die immer wiederkehrenden Schlagworte auf der 22. Tagung Leitungsbau, die am 20. und 21. Januar in Berlin stattfand. Unter dem Leitsatz "Stadtwerke – Partner des Leitungsbaus im Umbruch" hatten der Rohrleitungsbauverband e. V. und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB) ihre Mitglieder eingeladen, um sich mit ihnen über die aktuellen Entwicklungen des Marktes auszutauschen. Die Energiewirtschaft befindet sich nach wie vor im Umbruch. Besonders deutlich wird dies durch einen Blick auf das hochaktuelle Thema der Rekommunalisierung: Ein Großteil der bundesweit auf ca. 20.000 geschätzten Konzessionsverträge für Strom und Gas läuft in der nahen Zukunft aus. Zahlreiche Kommunen nehmen das zum Anlass, ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeversorgung auf den Prüfstand zu stellen, denn in vielen Fällen haben sich die an die Privatisierung geknüpften Erwartungen nicht erfüllt.

Aus diesem Grund kehrt eine wachsende Zahl von Kommunen den großen privaten Energieversorgern inzwischen den Rücken und nimmt die Energieversorgung wieder selbst in die Hand. Auch für Leitungsbauunternehmen steckt darin Potenzial, das es zu heben gilt. Wie sehen die Compliance-Richtlinien aus, die Stadtwerke zukünftig bei der Auftragsvergabe berücksichtigen müssen, welchen Einfluss haben nationale Regelwerke und EU-Normen in Zukunft auf die Unternehmen im Leitungsbau, und was wird die Branche beachten müssen, wenn ab 2016 deutsche Verbraucher vom sogenannten L-Gas auf das energiereichere H-Gas umgestellt werden? Auf diese und andere Fragen gaben Branchenkenner in ihren Fachvorträgen erste Antworten, die von den Teilnehmern auf der von der Präsidentin des Rohrleitungsbauverbandes, Dipl.-Volksw. Gudrun Lohr-Kapfer moderierten zweitägigen Veranstaltung angeregt und teils kontrovers diskutiert wurden.

Zwischen Hoffen
 und Bangen


In Vertretung von Hauptgeschäftsführer RA Michael Knipper eröffnete der stv. Hauptgeschäftsführer Dr. Heiko Stiepelmann vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. den ersten Veranstaltungstag mit dem traditionellen Bericht zur konjunkturellen Lage der Nation. "Die Perspektiven in der Bauwirtschaft bewegen sich zwischen Hoffen und Bangen", so der Redner, der insbesondere überregionale Probleme wie den Ukraine-Konflikt, islamistischen Terror, instabile Finanzmärkte oder die Krise im Euro-Raum zu den Risikofaktoren der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zählte. Die insgesamt eher unsicheren Erwartungen hätten zu einer lebhaften Diskussion um die vermeintliche Investitionsschwäche in Deutschland geführt.

Viele der Beteiligten machen das vor allem daran fest, dass die Politik in Deutschland die falschen Prioritäten setzte. So üben etwa Wirtschaftsforscher und Sachverständigenrat (SVR) heftige Kritik, zum Beispiel an Energiewende und gesetzlichem Mindestlohn. Außerdem habe die Große Koalition keine politische Aufbruchstimmung erzeugt, sondern den künftigen Reformbedarf erhöht. Dem gegenüber steht das von der EU-Kommission vorgeschlagene Investitionsprogramm, mit dem Wachstum stimuliert, die Wettbewerbsfähigkeit Europas gefördert und die Beschäftigungskrise bewältigt werden soll. Was von dem sogenannten "Juncker-Plan“ zu erwarten sei, vermochte Stiepelmann nicht zu bewerten: Skepsis sei angebracht, und man müsse "erst einmal abwarten, was dabei herauskommt."

Stimmung durchwachsen

Die Stimmung im Bauhauptgewerbe zum Jahreswechsel beschrieb Stiepelmann deshalb als durchwachsen, vor allem im Fachkräftemangel, in der Inlandsnachfrage und in den Arbeitskosten sähen Unternehmen Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung. So stelle etwa die Mindestlohngesetzgebung und die damit verbundene Aufzeichnungspflicht eine zusätzliche Belastung der Wirtschaft dar. In puncto Fachkräftemangel sieht Stiepelmann die Lage eher entspannt: Zwar seien zurzeit rund 2.400 arbeitslose Bauingenieure gemeldet, denen eine deutlich höhere Anzahl an offenen Stellen gegenüberstehe. Es sei aber ein ausreichender Zuwachs an ausländischen Arbeitskräften zu verzeichnen. Das sei eine natürliche Entwicklung im Zuge der Europäisierung, auf die sich die inländischen Unternehmen einstellen sollten.

Compliance empfohlen

Mit welchen Themen sich Auftraggeber und ausführende Unternehmen vor diesem Hintergrund noch zu beschäftigen haben, machten die weiteren Beiträge deutlich. So stellte Dipl.-Ing. Dietmar Bückemeyer, Vorstand Stadtwerke Essen und Präsident Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW), Bonn, nach der Erläuterung des Begriffs "Compliance" die Vorgehensweise der Stadtwerke Essen bei Auftragsvergabe vor. Unter Compliance oder Regeltreue versteht man in der betriebswirtschaftlichen Fachsprache die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch von freiwilligen Kodizes.

Bückemeyer zeigte auf, wie dringend erforderlich ein entsprechendes Handeln für Unternehmen heute ist, etwa zur Reduktion von Straf- und Haftungsrisiken oder zum Schutz vor wirtschaftlich schädigenden Handlungen. Fehler im Vergabeverfahren zögen beispielsweise gravierende Konsequenzen nach sich. Effektive Compliance in Form von Prävention, Information und Detektion sorge für die Verminderung von Risiken oder Aufdeckung von Verstößen und trage so zu einem positiven Image sowohl bei Mitarbeitern, Kunden und anderen Marktteilnehmern als auch bei Aufsichtsbehörden und in der Öffentlichkeit bei. Trotz möglicher Berührungsängste empfahl Bückemeyer deshalb die Einführung von Compliance-Management-Systemen, deren Grundelemente erstmals im Prüfungsstandard PS 980 festgelegt worden seien.

Hilfsmittel oder notwendiges Übel?

Mit dem Thema Auftragsvergabe beschäftigte sich auch der Beitrag von Dipl.-Ing. Markus Last, Hauptabteilungsleiter Netze der Thüga AG, München, der über die aus seiner Sicht positiven Effekte des sogenannten Thüga-Standardleistungsverzeichnisses für Tiefbau und Montage (Thüga-StLV) sprach. Die Thüga Aktiengesellschaft ist heute Kern des deutschlandweit größten Netzwerks kommunaler Energie- und Wasserdienstleister, die gesellschaftsrechtlich miteinander verbunden sind. Das Unternehmen ist in 12 Bundesländern an rund 100 Unternehmen beteiligt, die als Partnerunternehmen das Thüga-StLV nutzen, um in Zeiten sinkender Erlöse vor allem die Kosten zu senken; unter anderem auch bei Tiefbau- und Montagearbeiten.

"Mit unserem Leistungsverzeichnis schaffen wir Transparenz", so Last, der als Zielvorgabe die Optimierung der Rahmenbedingungen für die Bauabwicklung nannte. So sei das regional unterschiedliche Preisniveau durch interne und externe Kostentreiber verursacht, und die gelte es zu eliminieren. Das Thüga-StLV ist für Last deshalb ein Hilfsmittel für eine wirtschaftliche Bauabwicklung, bei der die Anwender durch Markt- und Preistransparenz ihre Preise vergleichen und einschätzen können und bestehende Kostentreiber durch die Optimierung der Rahmenbedingungen für die Bauabwicklung beseitigt werden. Dass ein einheitliches Bewertungssystem für die Qualität der Bauabwicklung zur Verfügung stehe, gebe Rechtssicherheit und sei wettbewerbsfördernd, so der Redner in seinem Fazit.

Kontroverse Diskussion

Eine Auffassung, die von den meisten Teilnehmern an der 22. Tagung Leitungsbau nicht geteilt wurde: Die Frage, ob das Thüga-StLV ein notwendiges Hilfsmittel oder doch eher ein notwendiges Übel sei, stand bei der angeregt und kontrovers geführten Diskussion im Anschluss an den Vortrag von Last im Vordergrund. Nicht wenige der anwesenden Unternehmer brachten zum Ausdruck, dass ein Unternehmen wie die Thüga als Marktmacht wahrgenommen wird und ein Instrument wie das Thüga-StLV eher zu nicht auskömmlichen Aufträgen führen würde. Davon würde der wirtschaftliche Erfolg nicht unerheblich beeinflusst, und von einer partnerschaftlichen Abwicklung von Aufträgen könne keine Rede sein.

"Wir brauchen Marktsicherheit" – so der Tenor der Diskussionsbeiträge der anwesenden Unternehmer. Was können und müssen wir investieren, und was haben wir zu erwarten – das seien existenzielle Fragen, über die gesprochen werden müsse. Die rbv-Mitglieder zeigten sich jedenfalls bereit zum Dialog; eine Haltung, die von rbv-Präsidentin Lohr-Kapfer ausdrücklich unterstützt wurde. Eine entsprechende Gesprächsrunde mit Vertretern von rbv-Mitgliedsunternehmen, Rohrleitungsbauverband und Thüga ist geplant.

Umgestaltung eines Verbandes

Anreize und Impulse gegeben und den Dialog angestoßen hat auch Dipl.-Ing. Alfred Klees, Bezirksleiter Gasversorgung, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW), Bonn, in seinen Ausführungen über die Zukunft des DVGW in Deutschland und Europa. Klees, der aktiv an der Umgestaltung des DVGW beteiligt ist, erläuterte, wie stark sich die politischen Vorgaben auf die Versorgungswirtschaft auswirken. "Nationale wie europäische Entwicklungen prägen zunehmend sowohl die technischen und wirtschaftlichen als auch die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen an die Energie- und Wasserversorgungswirtschaft", so Klees, der mit der Energiewende, der Entflechtung von Netz und Vertrieb und der europäischen Harmonisierung im Regelsetzungsbereich deutliche Veränderungen für den Markt prognostiziert.

Um den Herausforderungen dieses veränderten Marktumfeldes Rechnung zu tragen, hat der DVGW das Projekt "DVGW 2025" mit dem Ziel ins Leben gerufen, Handlungsempfehlungen für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zu formulieren. Die Zukunft des DVGW wird sich demnach maßgeblich daran entscheiden, ob es gelingt, die Kompetenz und technische Expertise des Vereins zu halten bzw. durch die Besetzung neuer Themenfelder auszubauen und in die politischen Entscheidungsprozesse einzubringen. Dafür wurden eigens sogenannte Task Forces mit den Schwerpunkten Regelsetzung/Bildung, Forschung/Entwicklung, Kommunikation/Information, Mitgliedschaft, Prüfung/Zertifizierung, Bildung und Beratungsleistungen gebildet, deren Arbeit Klees im weiteren Verlauf vorstellte.

Leitungen müssen her

Im letzten Vortrag des ersten Veranstaltungstages über "(Strom-) Infrastruktursysteme im Stress und im Wandel – Chancen durch eine komplexe Betrachtung von Strom, Wärme, Gas und Wasser" verglich Dipl.-Ing. Wolfgang Neldner, Geschäftsführer Landesbetrieb Berlin Energie, Berlin, das Betreiben von Energienetzen mit dem Schachspiel: "Nur wenn man alle möglichen Züge und Varianten aller Akteure im voraus analysiert und deren Folgen bedenkt, kann das Turnier gewonnen werden“, erklärte Neldner mit Überzeugung. Dass das bei den derzeitigen Rahmenbedingungen allerdings nicht einfach ist, konnte der Redner anschaulich darstellen. Insbesondere die ungleichmäßige Verteilung des Naturstromes sei für eine massive Asymmetrie des deutschen Energieversorgungsnetzes verantwortlich. So stehe eine hohe Erzeugung im Nordosten einer starken Last im Südwesten gegenüber. "Da Nord- und Ostsee nun mal nicht in Stuttgart liegen“, sieht Neldner Handlungsbedarf, insbesondere, was den Leitungsausbau betrifft.

Vor dem Hintergrund der Energiewende will Deutschland den Elektrizitätsmarkt erhalten sowie einen hohen Versorgungsstandard bei gleichzeitiger Bezahlbarkeit sicherstellen. Laut Neldner ein hehres Ansinnen, das nicht durch das Erstellen von Rechenmodellen zu verwirklichen sei. "Auch wenn auf dem Papier ein ausreichendes Angebot an Energie zur Verfügung steht, muss es letztendlich auch da zur Verfügung gestellt werden, wo Bedarf herrscht“, führte Neldner kritisch aus. "Deshalb muss das Netz dringend weiter ausgebaut werden, um Angebot und Nachfrage optimal zu koordinieren.“

Mit Ausführungen zu den besonderen Chancen von Metropolregionen machte der Redner anschließend deutlich, dass sich die Situation in verschiedenen Regionen unterschiedlich darstellt. Deshalb gelte es, regionale, überregionale, aber auch nationale und internationale Interessen unter einen Hut zu bringen. "Die Energiewende ist weit mehr als ein Philosophenstreit um Energieerzeugungen und Elektrizität“, so Neldners Fazit. Deshalb müssten die Infrastruktursysteme in Zukunft in einem ganzheitlichen Ansatz stärker kombiniert und koordiniert werden.

Reizthema Aufzeichnungspflicht

Mit RA Stefan Brettschneider, Geschäftsführer Geschäftsbereich Tarif- und Sozialpolitik, Arbeitsschutzrecht – Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB), Berlin, begann der zweite Tag in Berlin mit einem Referenten, der bereits zum dritten Mal für die Tagung Leitungsbau gewonnen werden konnte. "Tarifautonomie und Mindestlohn" lautete der Titel seines Vortrages, in dem er – insbesondere mit Ausführungen zu dem ab Januar 2015 deutschlandweit geltenden Mindestlohngesetz – auf aktuelle Entwicklungen einging, von denen die Mehrzahl der Teilnehmer direkt betroffen ist.

Das Mindestlohngesetz legt dem Arbeitgeber bestimmte Pflichten auf. In der Regel müssen alle Arbeitgeber ihren Mitarbeitern den Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde zahlen, was von Zollverwaltung und Sozialversicherungsprüfern auch intensiv kontrolliert werden soll. Für viele Betriebe droht das Mindestlohngesetz in seiner jetzigen Form zu einem großen Bürokratiemonster zu werden. Nicht wenige Betroffene befürchten Beeinträchtigungen für Unternehmen und den Arbeitsmarkt. Insbesondere die Aufzeichnungspflichten scheinen ein Reizthema darzustellen; dementsprechend näherte sich Brettschneider mit seinen Ausführungen zu diesem Bereich dem spannendsten Teil seines Vortrages.

Vor dem Hintergrund der Dokumentations- und Archivierungspflicht müssen Arbeitgeber und Entleiher die tägliche Arbeitszeit von Minijobbern, kurzfristig Beschäftigten (gemäß § 8 Abs. 1 SGB IV) und Arbeitnehmern in bestimmten Wirtschaftsbereichen (nach § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes) aufzeichnen – ein Aufwand, den viele für nicht zumutbar halten. Mit der Vorstellung der Verbandsaktivitäten der letzten Monate – hierzu zählen verschiedene Gespräche mit den politisch Verantwortlichen und das Verfassen von Stellungnahmen – zeigte Brettschneider auf, dass das Thema ganz oben auf der Tagesordnung steht. Gleichzeitig warb er in diesem Zusammenhang für verstärkte verbandsübergreifende Kooperationen, um die Wirkung der Aktivitäten noch zu steigern.

Umstellung nötig

Zu den weiteren Themen, die in Zukunft einen immer größeren Raum einnehmen werden, zählt die Umstellung des Marktraumes von L(low)-Gas auf H(high)-Gas. Wie wird das Konzept der Energieversorgung in Deutschland, Europa und der Welt in den nächsten Jahrzehnten aussehen? Laut Dr.-Ing. Bernhard Naendorf, Leiter Geschäftsentwicklung Gas- und Wärme-Institut Essen e. V. (gwi), Essen, befindet sich die L-Gas-Produktion in Deutschland in der Endphase, und neue Förderkapazitäten sind nicht in Sicht. Aktuelle Planungen gehen zudem davon aus, dass ab 2030 kein niederländisches L-Gas mehr nach Deutschland importiert werden kann. "Da die beiden Gruppen der Erdgasbeschaffenheit aus technischen und eichrechtlichen Gründen in definierten Grenzen in getrennten Systemen transportiert werden, ist es notwendig, die heute noch mit L-Gas versorgten Gebiete sukzessive auf H-Gas umzustellen. Hierzu ist unter anderem die Anpassung der Verbrauchsgeräte notwendig, wobei vor allem das Regelwerk des DVGW den regulierenden Rahmen für die Durchführung bietet.

"Das DVGW-Arbeitsblatt G 680 ‚Umstellung und Anpassung von Gasgeräten regelt u. a. die Abwicklung der Anpassungsarbeiten, die Anforderungen an Gasgeräte sowie die Durchführung der Qualitätskontrollen“, erklärte Naendorf, der den Ablauf und die Durchführung der notwendigen Maßnahmen als äußerst komplexe Aufgabe bezeichnete. Letztendlich müsse man mit jedem einzelnen Kunden Kontakt aufnehmen und auch dafür Sorge tragen, dass die mit der Ausführung betrauten Berufsgruppen über die nötigen fachlichen Kenntnisse verfügten. Hier besteht noch erheblicher Bedarf. Bis 2030 müssen rund 5,2 Millionen Gasgeräte an neue Gasbeschaffenheiten angepasst werden."Zurzeit gibt es allerdings nur wenige zertifizierte Anpassungsunternehmen, die sich am Markt bewegen", so Naendorf. Um die Gesamtaufgabe lösen zu können und um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden, sollten allerdings schon bei Projektbeginn der ersten Umstellung der Netze mehrere Anpassungsfirmen einbezogen werden.

Regelwerk angepasst

Wie bestehende Gesetzgebung an die gelebte Praxis angepasst wird, zeigte der Vortrag "Gasleitungsplanung – Änderungen durch die Revision der G 463" von Dipl.-Ing. Lutz Reimann, Leiter Betrieb und Instandhaltung Gastransportleitungen Thyssengas GmbH, Duisburg. Für Reimann ist das DVGW-Regelwerk ein zentrales Instrument, um die Aufgaben des Verbandes zu erfüllen, zu deren Grundlagen insbesondere sicherheitstechnische, hygienische, umweltschutzbezogene und organisatorische Anforderungen an die Gas- und Wasserversorgung sowie Gas- und Wasserverwendung zählen.

"Mit dem Technischen Regelwerk entspricht der DVGW der Eigenverantwortung, die der Gesetzgeber der Versorgungswirtschaft für die technische Sicherheit und Hygiene zugewiesen hat", stellte Reimann fest. Welchen Stellenwert dies in der Praxis habe, zeige die Gas-Explosion im vergangenen Oktober in Ludwigshafen, bei der ein Arbeiter ums Leben kam: Was muss getan werden, um Mensch und Natur zu schützen – das war die zentrale Frage, die Reimann anhand der Vorgehensweise des DVGW bei der Überarbeitung des Arbeitsblattes G 463 "Gasleitungen aus Stahlrohren für einen Betriebsdruck > 16 bar – Errichtung" beispielhaft beantwortete.

Insbesondere wurde eine Vielzahl von Maßnahmen, die die Sicherheit der Gastransportleitung sowie den Schutz von Mensch und Umwelt erhöhen, präzisiert bzw. zusätzlich festgelegt. Es ist beabsichtigt, das Arbeitsblatt zu Beginn des Jahres 2015 als Gelbdruck zu veröffentlichen und nach der Einspruchsfrist die eingegangenen Einwände zügig zu bearbeiten, so dass spätestens in der zweiten Jahreshälfte die überarbeitete Fassung inkrafttreten kann.

Normen machen vor Grenzen nicht halt

Die europäische Komponente beim Umgang mit Regelwerken brachte Dr. Ulrike Bohnsack ins Spiel. "Die im Produktbereich bereits weit fortgeschrittene europäische Harmonisierung wird nunmehr im Dienstleistungsbereich fortgesetzt“, berichtete das Mitglied der Geschäftsleitung – Bereich Normung Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN), Berlin. Wie in vielen Bereichen der Normungsarbeit hat sich auch die Normung im Bereich des Rohrleitungsbaus im Wesentlichen von der nationalen hin zur europäischen und internationalen Normung verschoben, und die europäische Gesetzgebung greift zunehmend auf Europäische Normen zurück.

"Auf internationaler Ebene erfolgen vor allem im Dienstleistungsbereich wichtige Weichenstellungen durch internationale Normen im Bereich des Managements und der Managementsysteme", so Bohnsack. Im Europäischen Komitee für Normung (CEN) sowie im Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) sind zurzeit die nationalen Normenorganisationen von insgesamt 33 Ländern Mitglied. Europäische Normen sind von diesen nationalen Normenorganisationen in das nationale Normenwerk zu übernehmen. Nationale Normen zum gleichen Gegenstand müssen zurückgezogen werden.

Hier konnte Bohnsack mit beeindruckenden Zahlen aufwarten. Sie belegen, wie erfolgreich Normung gestaltet werden kann. So wurde in den letzten Jahrzehnten im Rahmen der Harmonisierung der Normenbestand von rund 150.000 Normen auf ca. 18.000 reduziert: ein enormes Arbeitspensum, welches die Bedeutung der Mitarbeit in europäischen und internationalen Normungsgremien unterstreicht. In diesem Zusammenhang hob die Rednerin die Bedeutung von Kooperationen hervor, beispielhaft nannte sie die Kooperationsvereinbarung von DIN und DVGW. Ziel dieser Vereinbarung ist es, die hohe fachliche und technische Qualität der Normungs- und Regelsetzungsarbeit von DIN und DVGW zu erhalten und die Verzahnung zwischen nationaler, europäischer und internationaler Normungs- und Regelsetzungsarbeit zu optimieren.

"Dem kann große Bedeutung zukommen", so Bohnsack mit Blick auf die vielgenutzte GW 301. Was passiert zum Beispiel, wenn internationale Bedingungen in diese Zertifizierung eingearbeitet werden müssen? "Das Einbringen nationaler Interessen in die europäische und internationale Normung ist deshalb ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Standortvorteile Deutschlands und wichtig in dem Bestreben, den hohen Kenntnisstand in Technologie und Umweltschutz über Deutschland hinaus auch europäisch und international in Normen festzulegen", ist Bohnsack überzeugt.

Vielfältige Potenziale

Im letzten Vortrag der Veranstaltung referierte Dr. Andreas Zuber, Geschäftsführer Abteilung Recht, Finanzen und Steuern Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU), Berlin, über das Thema "Rekommunalisierung – Stadtwerke der Zukunft". Für Zuber leisten kommunale Unternehmen als Investor einen wesentlichen Beitrag für die kommunale Infrastruktur. Die Grundlage ihrer Tätigkeit beruht dabei auf dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung: "Die Gemeinde muss das Recht haben, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln", führte Zuber aus.

Daraus würden sich viele Vorteile ergeben: Die kommunale Aufgabenwahrnehmung schafft und erhält Arbeitsplätze, neue Geschäftsfelder werden erschlossen, und durch die Vergabe von Aufträgen an lokale und regionale Zulieferer, Handwerker und Dienstleister wird die Wirtschaft in der Region gefördert. In diesem Sinne bergen Rekommunalisierungsprojekte vielfältige Potenziale, so sein Fazit: Es kommt zu einer Verzahnung kommunaler Energie- und Klimapolitik, der Unterstützung der Ansiedlung und Standorterweiterung von Gewerbe und Industrie sowie der Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen.

Alles in Bewegung

Mit der Rede der rbv-Präsidentin Gudrun Lohr-Kapfer fanden die Beiträge über Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Reglementierungen und Rahmenbedingungen des Marktes auf der 22. Tagung Leitungsbau ihren Abschluss. "Die Vorträge haben eindrucksvoll gezeigt, dass der Trend der Rekommunalisierung neue Rahmenbedingungen schafft, von denen alle gleichermaßen betroffen sind", erklärte Lohr-Kapfer. Das Motto der Veranstaltung "Stadtwerke – Partner des Leitungsbaus im Umbruch“ mache deutlich, wie sich die aktuelle Situation darstelle.

"Umbau, Abbau oder Aufbau neuer Unternehmensstrukturen und -kulturen, die Auseinandersetzung mit den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, Trennung von Netz und Betrieb, Regulierungsbehörde, Fotojahr, Netzentgelte und die daraus resultierende Neuaufstellung der Versorgungsunternehmen oder Compliancevorschriften heißen die Schlagwörter, mit denen sich Netzbetreiber und Unternehmen heute auseinanderzusetzen haben", so die rbv-Präsidentin. Dabei seien einige Entwicklungen durchaus kritisch zu betrachten. "Bei vielen Versorgern werden den präqualifizierten Dienstleistern Preise vorgeschrieben, um so alle Optionen zur Kostensenkung zu nutzen", so Lohr-Kapfers deutliche Worte. Weil immer mehr Auftraggeber diesen Ausschreibungsmodus mit standardisierten Preisen in Deutschland anwenden, wird die wirtschaftliche Lage für Leitungsbauer immer kritischer.

"Tiefbau- und Leitungsverlegeleistungen können nicht beliebig durch Maschinenarbeit substituiert werden, und Mindestlöhne, Tariferhöhungen, Rohstoffpreise und vor allem Energiepreise sind in den letzten Jahren ständig gestiegen und konnten nicht weiterberechnet werden", stellte Lohr-Kapfer sachlich fest. Allerdings sei eine Top-Leistung nicht zum Nulltarif zu haben.

Antworten vom rbv

Wandel, Umbruch und Veränderung machen sich auch in der personellen Besetzung der Versorgungsbetriebe und Unternehmen bemerkbar, zum Beispiel, wenn langjährige Mitarbeiter in den Ruhestand gehen. Hier gilt es, gegenzusteuern und das Fachwissen der letzten Jahrzehnte zu bewahren. Doch wie lassen sich die vielfältigen Herausforderungen meistern? Auch auf diese Frage hatte die Präsidentin des Rohrleitungsbauverbandes eine Antwort parat. Ihrer Meinung nach sind vor allem die Verbände gefordert, allen Leitungsbauern aktiv zur Seite zu stehen.

"Das Netzwerk der Verbände, die unmittelbar und mittelbar mit der Energiewirtschaft zu tun haben, muss zusammenrücken, um tatkräftig mitzuarbeiten, das große Puzzle Energiewende und Europa zu einem Bild zusammenzufügen", ist Lohr-Kapfer überzeugt. Für den Rohrleitungsbauverband sei es deshalb eine vordringliche Aufgabe, Visionen für die Zukunft zu erarbeiten und Szenarien zu entwickeln, mit denen den Veränderungen der Märkte im Leitungsbau zu begegnen sei. Der Verband sieht sich als kompetenten Partner, der den Leitungsbau nach europäischem Standard auf nationalen Märkten gestaltet, neue Berufsbilder und Tätigkeitsschwerpunkte im Leitungsbau erarbeitet, Technische Regeln im Leitungsbau als Vorbild für Europa durchsetzt und Netzwerke für die gemeinsamen Anliegen aller Leitungsbauunternehmen nutzt.

 

Kontakt

Rohrleitungsbauverband e. V.

Dipl.-Ing. Martina Buschmann

Marienburger Straße 15

50968 Köln

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Fax:

+49 221 376 58-60

E-Mail:

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