Baustellenabsicherung und Verkehrssicherung RSA/ZTV-SA - 1 Tag

Die Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen sind für den Rohrleitungsbau in Folge des erhöhten Regelungsbedarfs zunehmend schwieriger und kostenaufwendiger geworden. Mit Ausnahme der Bundesfernstraßen und Autobahnen, bei denen eine im wesentlichen einheitliche Regelung vorlag, war ansonsten eine Anpassung an oftmals sich ändernde und örtlich unterschiedliche Regelungen erforderlich.

15.12.2016
Zielgruppe(n): Ingenieure, Techniker
Kategorie: Seminar

Die nunmehr seit Februar 1995 vorliegenden „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)“ wenden sich an Planende sowie Ausführende. Die neue Fassung hat den Vorteil, daß die Angaben und Regelpläne eine wesentliche Grundlage für die verkehrsechtlichen Anordnungen sein werden.

Die Verkehrssicherungspflicht auf Baustellen obliegt zunächst dem Bauherrn, da er den Baustellenbetrieb und damit eine Gefahrenquelle eröffnet (vgl. BGH, Versicherungsrecht 1976, S. 1342). Daneben ist auch der Grundstückseigentümer, sofern er nicht mit dem Bauherren identisch ist, verkehrssicherungspflichtig.

Beauftragt ein Versorgungsunternehmen einen zuverlässigen und sachkundigen Unternehmer mit der Durchführung von Bauarbeiten, so kann er sich in der Regel darauf verlassen, daß der Unternehmer die Arbeiten unter Beachtung der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführt. Von der erforderlichen Zuverlässigkeit und Sachkunde wird regelmäßig auszugehen sein, wenn der beauftragte Unternehmer bereits in der Vergangenheit für das Versorgungsunternehmen ordnungsgemäß gearbeitet hat oder eindeutig positive Referenzen anderer Auftraggeber beibringen kann. Bei Rohrleitungsbauunternehmen kann die Vorlage einer Bescheinigung nach dem DVGW-Arbeitsblatt GW 301 als entsprechendes Indiz gewertet werden.

In diesen Fällen verbleibt dem Versorgungsunternehmen lediglich eine allgemeine Aufsichtspflicht. Um dieser Pflicht zu genügen, wird es ausreichen, sich bei der Einrichtung der Baustelle von der Ordnungsmäßigkeit der Verkehrssicherung zu überzeugen und in der Folgezeit stichprobenartig nachzuprüfen, ob der Unternehmer seinen Verkehrssicherungspflichten nachkommt.

Gemäß ZTV-SA soll der Auftraggeber vom Auftragnehmer bereits mit dem Angebot einen Nachweis über seine Eignung und Qualifikation zur Sicherung von Arbeitsstellen verlangen.

Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA)“, enthalten die technischen Grundlagen und Erläuterungen, die für die Versorgungs-, Verkehrssicherungs- und Rohrleitungsbau-unternehmen benötigt werden, um die erforderlichen und angeordneten Maßnahmen qualifiziert planen, kalkulieren und ausführen zu können.

Dorint Hotel Hamburg - Eppendorf
Martinistraße 72
20251 Hamburg
Deutschland
Veranstaltungssprache Deutsch
Über die Teilnahme an der Veranstaltung wird eine Bescheinigung des Rohrleitungsbau-verbandes e.V. ausgestellt. Diese gilt im Sinne der ZTV-SA als Nachweis für die Eignung und Qualifikation für den verantwortlichen Fachmann.

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