4. Mitgliederversammlung Güteschutz Grundstücksentwässerung

17.12.2013

Die ersten Früchte werden geerntet: Am 8. Oktober 2013 trafen sich unter der Leitung ihres Vorstandsvorsitzenden Karl-Heinz Flick die Mitglieder der "Gütegemeinschaft Herstellung, baulicher Unterhalt, Sanierung und Prüfung von Grundstücksentwässerungen e.V. – Güteschutz Grundstücksentwässerung" zur 4. Jahreshauptversammlung im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Bonn.

Drei Ansätze, drei positive Beispiele

Auf die 4. Mitgliederversammlung des Güteschutz Grundstücksentwässerung konnten sich die Teilnehmer im Vorfeld mit drei beeindruckenden Impulsvorträgen einstimmen:

  • "Instandhaltung der Abwasserleitungen von Bundesimmobilien", Dr. Bernhard Fischer (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung)
  • "Das Liederbacher Sanierungsmodell", Eva Söllner (Bürgermeisterin der Gemeinde Liederbach/Taunus)
  • "Untersuchung von Grundstücksentwässerungsanlagen", Dr. Franz Zior (Beratender Ingenieur)

Alle drei Vorträge haben auf ihre besondere Weise deutlich gezeigt, wo die Grundstücksentwässerung heute steht und wie unterschiedlich diese Thematik angegangen wird. Deutlich wurde dadurch auch, dass die Gütegemeinschaft noch mehr erklären muss, wofür sie sich in der Grundstücksentwässerung engagiert und wo sie ihren Beitrag leistet.

Mit den Länderregelungen leben

Karl-Heinz Flick führte in seinem Jahresbericht als Vorstandsvorsitzender aus, dass die Gütegemeinschaft seit ihrer Gründung im Mai 2011 nun verstärkt wahrgenommen und gefragt und das RAL-GZ 968 anerkannt ist. Was nach seiner Ansicht immer noch ein großes Problemfeld darstellt ist das Verlangen vieler nach bundeseinheitlichen Regelungen. "Nach wie vor", so Flick, "gibt es in Deutschland rechtlich betrachtet das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), auf der Ebene der Bundesländer jedoch sehr unterschiedliche Regelungen, sei es in Wassergesetzen, Verordnungen oder Satzungen. Als Technisches Regelwerk ist die DIN 1986 anerkannt und immer öfter als allgemein anerkannte Regel der Technik verankert. Als Grundlagen-Dokument des Nachweises zur Qualifikation von Unternehmen für die Herstellung, den baulichen Unterhalt, die Sanierung und Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen wurde das DWA-M 190 im Juni 2013 veröffentlicht."

Mit der Forderung nach bundeseinheitlichen Regelungen verschiebe man nur die Thematik, so Flick, man müsse die Ländergegebenheiten akzeptieren und danach handeln. Darüber hinaus forderte er die "ganzheitliche Sanierung privater und öffentlicher Abwasserleitungen...

  • mit einheitlichen Vorgaben zur Inspektion,
  • mit einheitlichen Vorgaben zur Schadensbeschreibung und -klassifizierung,
  • mit gleicher Qualität der Instandsetzung und
  • mit synchronem Vorgehen bei der Sanierung."

Diese Forderung war auch als Ergebnis der Podiumsdiskussion auf dem diesjährigen Oldenburger Rohrleitungsforum zu vernehmen. Dabei spiele die Reihenfolge eine wichtige Rolle: auf eine Inspektion folge die Bewertung des IST-Zustandes, danach könnten erst Maßnahmen abgestimmt und veranlasst werden.

Drüber reden – aber öffentlich

Eine ganz andere, aber nicht weniger wichtige Rolle schreibt Karl-Heinz Flick der öffentlichen Meinung, der öffentlichen Wahrnehmung und der öffentlichen Darstellung zu. So wies er daraufhin, dass es auch zukünftig wichtig sei, Meinungen zu vermitteln, um wahrgenommen zu werden. Dabei sei die Einbindung der Kommunen von großer Bedeutung, da das Engagement in der Grundstücksentwässerung bei den Verantwortlichen der öffentlichen Entwässerung, gleich welche Organisationsform sie haben, sehr unterschiedlich ausgeprägt sei.

Er berichtete weiter, dass die positiven Beispiele unter den negativen leiden, auch, weil eine positive Vermittlung des Grundwasserschutzes in der Öffentlichkeit fehle. Das ganzheitliche Denken im Netz werde durch die Fokussierung auf Einzelfälle in den Hintergrund gerückt, dabei könnten öffentliche und private Abwasseranlagen nur als ein Gesamtsystem betrachtet werden und jeweils nur störungsfrei funktionieren, wenn alle Anlagenteile zusammenwirken, so Flick.

Noch mehr Transparenz und Verpflichtung seien gefragt, um die geleistete Arbeit auch nach außen zu dokumentieren; ebenso müssten positive Beispiele, wie sie z.B. in den Impulsvorträgen vorgestellt wurden, in die Öffentlichkeit getragen werden, legte Flick abschließend dar.

Neues, Verändertes, Geplantes

Den Bericht des Güteausschusses übernahm in Vertretung für den Obmann Karsten Selleng Geschäftsführer Dirk Bellinghausen. Der Güteausschuss kam in 2013 dreimal zusammen und hat in diesen Sitzungen über Prüfberichte zur Erstprüfung von Antragstellern beraten; er konnte weitere 10 Unternehmen zur Verleihung des Gütezeichens vorbereiten, so Bellinghausen.

"Ein wesentlicher Bestandteil der Gremienarbeit ist aktuell die Weiterentwicklung der 'Checklisten' für die Grundstücksentwässerung. Diese dienen den Prüfern als Werkzeuge zur Erstellung der Prüfberichte bei Firmen- und Baustellenbesuchen", berichtete Bellinghausen.

Als nächsten Punkt verweist er auf das laufende RAL-Revisionsverfahren für die überarbeiteten Güte- und Prüfbestimmungen. Dazu fasst er die wesentlichen Änderungen für die verschiedenen Beurteilungsgruppen kurz zusammen und stellt die neue Beurteilungsgruppe S-ABA vor, die nun die Sanierung von Abwassersammelgruben, Kleinkläranlagen und Abscheidern beinhaltet. "Eine weitere Beurteilungsgruppe für die grabenlose Sanierung S (Sanierungssystem) wird es in dieser Form wahrscheinlich nicht geben", so Bellinghausen, "da die Anforderungen durch RAL-GZ 961 geregelt sind. Für diesen Bereich wird es in den Güte- und Prüfbestimmungen bzw. in den Durchführungsbestimmungen des Güteschutz Grundstücksentwässerung einen Hinweis geben."

Den Bericht schließt Bellinghausen mit dem nochmaligen Hinweis auf die Notwendigkeit eines eigenen Ausführungsbereiches Sanierung auf dem Grundstück. Eine Abgrenzung zum Güteschutz Kanalbau (RAL-GZ 961) erfolgt über die in den Abwassersatzungen geregelten Grundstücksgrenzen sowie über die Nennweitenbeschränkung bis DN 250.

Den RAL-GZ 968-Stempel aufgedrückt

Als Geschäftsführer der Gütegemeinschaft gab Bellinghausen einen Überblick zu den wichtigsten Aktivitäten und Ereignissen seit der letzten Mitgliederversanmmlung im Januar 2013. Stichpunktartig waren dies:

  • das DWA-M 190 ist überarbeitet worden und soll satzungsgebenden Stellen und Planern als Arbeitshilfe dienen; Gütesicherung RAL-GZ 968 soll als System in Satzungen oder Verordnungen verankert werden.
  • Stellungnahme der Gütegemeinschaft zu aktuellem Entwurf zur Gesetzesverordnung in NRW; (die Rechtsverordnung wurde am 10. Oktober 2013 im Landtag verabschiedet.)
  • Novellierung des Wassergesetzes in Baden-Württemberg; Gütesicherung RAL-GZ 968 soll darin verankert werden (vorauss. Inkrafttreten: Anfang 2014)
  • Hinweis auf die Homepage von RAL (www.ral.de); das "Virtuelle RAL-Gütezeichen-Haus" verweist auch auf die Gütesicherung RAL-GZ 968 sowie Individualisierung eines RAL-Videoclip auf die Gütegemeinschaft (www.gs-ge.de).
Bewährt und wiedergewählt

Die Mitgliederversammlung wählte Karl-Heinz Flick für weitere zwei Jahre zum 1. Vorsitzenden wieder, Fritz Schellhorn ebenso für weitere zwei Jahre zum stellvertretenden Vorsitzenden. Cornelia Hollek sowie Karsten Selleng, Andreas Braun, H.C. Möser, Norbert Wulf und Michael Voß wurden als Güteausschuss-Mitglieder wiedergewählt. Nach Verabschiedung verschiedener notwendiger Formalia wurden Termin und Ort der nächsten Mitgliederversammlung mit dem 17. Juni 2014 in Kassel festgelegt.

Kontakt

Güteschutz Grundstücksentwässerung e.V.

Dirk Bellinghausen

Theodor-Heuss-Allee 17

53773 Hennef

Deutschland

Telefon:

0 22 42 872 - 226

E-Mail:

bellinghausen@gs-ge.de

Internet:

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