5. Deutscher Schlauchlinertag 2007. Schlauchliner-Laborprüfungen künftig nach einheitlichen Vorgaben

03.04.2007

Bis auf den letzten Platz gefüllt war das Kongreß Palais Kassel anläßlich des 5. Deutschen Schlauchlinertages, der am 15. März 2007 von der Technischen Akademie Hannover ausgerichtet wurde. Die 520 Kongressbesucher und Aussteller nahmen eine zentrale Einsicht mit: Es geht konsequent weiter voran in Sachen Schlauchliner-Qualität. Nicht zuletzt eine Vereinheitlichung der Prüfstandards für die Fremdüberwachung von Schlauchlining-Maßnahmen in Form einer zusätzlichen Technischen Vertragsbedingung (ZTV) wird künftig zu diesem Ziel beitragen.

"Warum grabenlos sanieren?" war die einleitende Frage des 5 . Deutschen Schlauchlinertages 2007, die von GSTT-Vorstandsvorsitzenden Prof. Jens Hölterhoff mit überzeugenden Fakten und Argumenten beantwortete, bevor sich Dpl.-Ing. Udo Wiese, Kaltenkirchen, das Publikum in die "Geheimnisse" einer rechtssicheren und realistischen Gebührenkalkulation von Sanierungsmaßnahmen einweihte. Schlauchlinertag-Begründer Franz Hoppe referierte den Stand der Entwicklung der Maßnahmen, die eine rechtssichere VOB-konforme Ausschreibung von Schlauchlinermaßnahmen sicher stellen sollen.

Dabei betonte Hoppe, dass der Unterschied zwischen dem schon traditionellen Vorgehen der Hamburger Stadtentwässerung (HSE), basierend auf der Kombination von Schlauchliner-Anforderungsprofil und Qualitätssicherungsplan, und dem historisch jüngeren Anforderungsprofil der Arbeitsgruppe süddeutscher Kommunen (AASK), vergleichsweise gering sei.

Im Wesentlichen unterscheide man sich durch die im AASK geforderte DIBT-Zulassung und den damit verbundenen Verzicht auf eine Prequalifikation der Bieter und den Sanktionskatalog der Süddeutschen Kommunen für den Fall von Abweichungen vom Bauvertrag. Im übrigen haben sich die HSE und ASK zwischenzeitlich auf eine künftige enge Kooperation verständigt. Vor diesem Hintergrund hat sich die DWA inzwischen entschlossen, zum Schlauchlining zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) zu formulieren, in welche die vorhandenen Anforderungsprofile weitestgehend Eingang finden sollen.

Eine Vereinheitlichung der Anforderungsprofile ist laut Franz Hoppe vehältnismäßig einfach, er rechnet in Kürze damit. Allerdings gingen viele Passagen in den Anforderungsprofilen weit über den Charakter einer ZTV hinaus. Die dazu konstituierte DWA-Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit aufgenommen.

Eine weitere in Arbeit befindliche ZTV fand große Aufmerksamkeit des in Kassel versammelten Fachpublikums: Dipl.-Ing Mario Heinlein, Nürnberg, stellte detalliert das Konzept zusätzlicher Technischer Vertragsbedingungen für die Materialprüfung an Probestücken von Schlauchlinern vor. Diese wird derzeit von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus
  • dem Rohrleitungssanierungsverband RSV e.V.
  • der Hamburger Stadtentwässerung
  • der APS-Prüfgruppe
  • der Arbeitsgruppe Süddeutscher Kommunen

erarbeitet. Die Notwendigkeit zu solcher ZTV ergab sich nach gleichlautender Einschätzung der Beteiligten aus im Raume stehenden kritischen Aussagen zur labortechnischen Fremdüberwachung von Schlauchliner-Maßnahmen an vor Ort entnommenen Probestücken. Es wird bislang immer wieder der Vorwurf erhoben, unterschiedliche Prüflabors würden bei gleichen Probestücken unterschiedliche Prüfergebnisse liefern. Zudem sei die Normung der Prüfverfahren nicht eindeutig und außerdem würden die Auftraggeber häufig unterschiedliche Prüfverfahren beauftragen.

In der Tat ist zu konstatieren, dass aufgrund von Fehlstellen im technischen Regelwerk und wegen der unterschiedlichen Interpretation technischer Normen oft uneinheitliche, mitunter bereits im Ansatz unvergleichbare Prüfergebnisse produziert werden  - ein Mistand, der tendenziell das Vertrauen der Beteiligten in Prüfer und Prüfergebnisse unterminiert. Die angestrebten, vor Veröffentlichung stehenden ZTV regeln daher nicht nur allgemeine Vertragsinhalte (etwa die Fachkunde des Prüflabors), sondern sehr detailliert auch die am einzelnen Prüfobjekt durchzuführenden Versuche. Verbindlich durchzuführen sind demnach künftig

  • der 3-Punkt-Biegerversuch
  • die Ermittlung der 24-Stunden-Kriechneigung
  • die Ermittlung des Reststyrolgehaltes
  • die DSC-Analyse (Dynamische Differenzkalorimetrie, mit der der Polymersationsgrad eines Werkstücks exakt ermittelt werden kann)
  • Eine Spektralanalyse zur Kontrolle der verwendeten Harzmischung
  • die Bestimmung von Füllstoff- und Glasgehalt
  • die Dichtheit des gehärteten Liners

Bei letzterer, schon lange vehement diskutierten Prüfung, haben sich alle Beteiligten im Konsens für eine Versuchsdurchführung mit den Rahmenkriterien von DIN EN 1610 für die Wasserdruckprüfung entschieden, nicht zuletzt, da dies eine grundsätzliche Gleichwertgkeit des Laborversuchs mit der haltungsweisen Dichtheitsprüfung sicherstellt.

Nach einer weiteren, demnächst anstehenden redaktionellen Überarbeitung der neuen ZTV können diese in absehbarer Zeit angewandt werden - nach Ansicht von Arbeitskreisleiter Heinlein ein wichtiger Schritt hin zu vergleichbaren und vertrauenswürdigen Prüfergebnissen bei der Fremdkontrolle von Schlauchlinern.

Neben vielen weiteren interessanten Vorträgen, nicht zuletzt aus der Praxis der Schlauchlining-Anwendung, bekamen die Teilnehmer des 5. Deutschen Schlauchlinertages diesmal auch einen fundierten Blick auf die Situation in den US-amerikanischen Abwassernetzen vermittelt. Gerhard Muenchmeyer P.E. von der Reline America Inc. aus Saltville, VA, erläuterte einen Sanierungsmarkt in den USA, der sich nach aktuellen Schätzungen aus rund 338 Mrd. Dollar Investitionsvolumen beläuft.

Um diesen Nachholbedarf binnen 20 Jahren abzuarbeiten, müssten jährlich rund 19 Mrd. US-Dollar in den amerikanischen Untergrund fließen; es sind jedoch nur rund 4,1 Mrd. Dollar (von denen 1,2 Mrd. Dollar in Schlauchlining-Maßnahmen investiert werden): Erhebliche Instandhaltungsdefizite also auch hier. Muenchmeyer prognostizierte aber ein Wachstum des Schlauchlining-Marktes in den kommenden Jahren auf 1,5 bis 2 Mrd. US-Dollar.

Vor diesem Hintergrund hat sich in den USA aber ein Massenmarkt von teils extrem billigen Schlauchlinern minderer Qualität entwickelt, der auch in den USA eine intensive Diskussion über Sanierungsqualität ausgelöst hat. Zur dynamischen Sanierungsmarktentwicklung in den USA hat das Instrument der durch die Umwelt-Bundesbehörde EPA erlassenen, an Städte gerichteten "Bewilligungsverordnungen" (Consent Decrees) beitgetragen, durch die Kommunen zur fristgerechten Behebung von Mißständen im Abwassersystem verpflichtet werden, anderenfalls ihnen erhebliche Strafzahlungen drohen. Auf dieser Grundlage wurde etwa in Atlanta, Georgia, ein 1,2 Mrd. Dollar schweres Programm zur Sanierung von rund 3500 Kilometer Rohren angestoßen.

Schlauchliner-Projektvolumina von in Deutschland praktisch unbekannten Dimensionen sind ein weiteres Spezifikum des amerikanischen Sanierungsmarktes. So führte etwa im kalifornischen South Gate ein einzelner Auftragnehmer einen Auftrag über die Schlauchlinersanierung von 122 Kilometer Rohren der Nennweiten DN 200 bis 600 durch. Bei solchen Zahlen überrascht es nicht, dass Schlauchlining laut Gerhard Muenchmeyer in den Jahren 2005 und 2006 in den USA häufiger zum Einsatz kam als jede andere Kanalsanierungstechnologie.

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