Allgemeine technische Regelungen

28.01.2019

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 779 (TRwS 779) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) – Allgemeine technische Regelungen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Wasserrechtliche technische Regelungen sind für die Umsetzung der Anforderungen von § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) erforderlich, um den zuständigen Behörden, Anlagenbetreibern, Anlagenplanern und -konstrukteuren, Fachbetrieben, Sachverständigen und anderen eine einheitliche Arbeitsgrundlage zu geben.

Die TRwS 779 „Allgemeine Technische Regelungen“ gilt für Anlagen zum Umgang mit festen, flüssigen und gasförmigen wassergefährdenden Stoffen. Sie beinhaltet allgemeine Festlegungen zur Gestaltung der primären und sekundären Barriere einschließlich der Sicherheitseinrichtungen und Ausrüstungsteile sowie zur Eigen- und Fremdüberwachung.

Zudem werden spezielle Regelungen für die Anlagen getroffen, für die die AwSV besondere Vorgaben an die Rückhaltung beinhaltet. Sie gilt nicht, soweit in anlagen- oder themenspezifischen TRwS andere Anforderungen beschrieben werden.

Die TRwS 779 ist nunmehr die zweite Fassung. Neben einer Anpassung an die AwSV ist die TRwS 779 im Hinblick auf neue technische Entwicklungen und praktische Erfahrungen überarbeitet worden. Zudem wurden die im Rahmen der Erarbeitung der ersten Fassung identifizierten Regelungslücken geschlossen.

Änderungen

Gegenüber der TRwS 779 (4/2006) erfolgte eine vollständige inhaltliche und systematische Überarbeitung.

Dieses Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.7 „Allgemeine technische Regelungen“ (Sprecher: Dr.-Ing. Hermann Dinkler) im DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ erarbeitet und richtet sich insbesondere an Anlagenbetreiber, Behörden, Sachverständigenorganisationen, Fachbetriebe und Ingenieurbüros, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.
Frist zur Stellungnahme: Das Arbeitsblatt DWA-A 779/TRwS 779 wird bis zum 31. März 2019 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an Dipl.-Ing. Iris Grabowski, grabowski@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal (www.dwa.de/dwadirekt) eingesehen werden. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist er als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.

 

Kontakt

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)

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53773 Hennef

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