Auf Abwasseranlagen selbst erzeugter und verwendeter Strom muss steuerfrei bleiben

30.08.2016

Abwasserentsorger protestieren gegen die geplante Novellierung des Energie- und Stromsteuergesetzes

Betreiber von Abwasseranlagen, die den beim Betrieb ihrer Anlagen anfallenden Klärschlamm und anfallendes Klärgas verstromen und zum Eigenverbrauch nutzen, sollen hierfür auch künftig keine Stromsteuern zahlen. Klärschlamm und Klärgas wie auch Deponie- und Biogas müssen weiterhin zu den erneuerbaren Energieträgern zählen. Das forderten die für die Abwasserentsorgung verantwortlichen Vertreter der Großstädte im Mai 2016 auf ihrem diesjährigen Erfahrungsaustausch in Dresden.

Die Anstrengungen der Betreiber, ihre Abwasseranlagen nicht nur hinsichtlich der Reinigungsleistung, sondern auch energetisch zu optimieren, werden hierdurch konterkariert. Energetische Optimierungen werden unwirtschaftlich. Beispielrechnungen haben ergeben, dass die Abwasserentsorger bereits kleinerer Großstädte durch die geplante Novellierung mit mehreren Hunderttausend Euro zusätzlicher Steuern jährlich belastet würden.

Klärschlamm und Klärgas keine erneuerbaren Energien?

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat einen Entwurf zur Novellierung des Energie- und Stromsteuergesetzes (EnergieStG/StromStG) in die Verbändeanhörung gegeben. Mit dem Entwurf soll die Verlängerung der Energiesteuerermäßigung für Erd- und Flüssiggaskraftstoff im Auftrag des Deutschen Bundestags umgesetzt und gegenfinanziert werden, und es sollen Vorgaben aus dem europäischen Beihilferecht umgesetzt werden.

Betreiber von Abwasseranlagen, die beim Betrieb ihrer Anlagen anfallenden Klärschlamm und anfallendes Klärgas verstromen und zum Eigenverbrauch nutzen, werden nach den geplanten Regelungen zukünftig weitgehend besteuert. Insbesondere zählen Klärschlamm und Klärgas wie auch Deponie- und Biogas danach nicht mehr zu den erneuerbaren Energieträgern.

Getätigte Investitionen werden entwertet – indirekte Steuererhöhung für die Bürger

„Die Vorschläge des BMF würden zu einer erheblichen Erschwerung der Bemühungen um Energieeffizienz in der Abwasser- und Abfallentsorgung führen, nicht nur für vorhandene Aktivitäten, sondern auch für Bestrebungen, energieeffiziente Verfahren weiter zu etablieren“, so der Präsident der DWA, Otto Schaaf. Sollte die geplante Gesetzesnovelle in der vorliegenden Entwurfsfassung Gesetz werden, würde die politisch allgemein gewollte Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern (Klärschlamm, Klärgas, Deponiegas und auch Biogas) mit erheblichen Mehrkosten belastet werden.

„Im Vertrauen auf die Stromsteuerbefreiung getätigte Investitionen würden entwertet, und dies könnte bis zur Stilllegung der Anlagen führen. Anstehende Anlagenmodernisierungen wären wirtschaftlich nicht mehr darstellbar“, stellt der Technische Geschäftsführer der Stadtentwässerung Dresden und Leiter des diesjährigen Erfahrungsaustausches, Johannes Pohl, fest. Die zusätzlichen Belastungen für die Abwasserentsorgung könnten nur über die Gebühren auf den Bürger und die gewerblichen Einrichtungsnutzer umgelegt werden, was einer Steuererhöhung für die Bürger gleichkäme, oder das Klärgas müsste ungenutzt entsorgt werden, weil seine Nutzung unwirtschaftlich wäre. Beide Alternativen konterkarieren aus Sicht der Branche die Klimaziele der Bundesregierung. Die Abwasserentsorger fordern daher eine Anpassung des Entwurfs.

Die DWA hat zum „Zweiten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes“ (Referentenentwurf vom 26. April 2016) auch gegenüber dem Bundesfinanzministerium Stellung genommen. Die Stellungnahme der DWA steht im Internet zum Download bereit:

http://de.dwa.de/stellungnahmen.html

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