BDEW kritisiert aktuellen Entwurf des Nationalen Aktionsplans Pestizide: Schutz des Grundwassers und der Gewässer wird vernachlässigt

20.08.2012

Aktuell findet die Ressortabstimmung zwischen den beteiligten Bundesministerien zum Nationalen Aktionsplan Pestizide (NAP) statt. Der "Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" ist Teil des Pflanzenschutzgesetzes. Aus Sicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ermöglicht der Plan in seiner derzeitigen Fassung allerdings keinen ausreichenden Schutz von Umwelt und Gewässern vor Pestizid-Einträgen.

"Nach wie vor sind Pestizid-Einträge in die Gewässer und das Grundwasser zu verzeichnen, die als Rohwasserressource für die Trinkwassergewinnung dienen. Die Wasserversorger müssen solche Einträge immer wieder mit hohem Aufwand beseitigen. Es ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar, warum der Nationale Aktionsplan keine wirklich ambitionierten und damit wirksamen Zielvorgaben für die Verringerung des Pestizid-Eintrags durch die Landwirtschaft vorgibt. Die Vorgaben sind erstaunlich ambitionslos. Dem Schutz der Gewässer und des Grundwassers wird damit nicht die notwendige Priorität eingeräumt", sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) heute in Berlin.
 
Konkret kritisiert der BDEW, dass der derzeitige Entwurf des NAP hinter bestehendes Europarecht zurückfällt: Die Zielvorgaben des NAP zur Verringerung von Pestizid-Einträgen schwächen bestehende Vorgaben aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie ab. Im derzeitigen Entwurf fehlt zudem der Bezug zur EU-Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden. "Dies erstaunt umso mehr, da die Ziele des Aktionsplans für die Bundesrepublik verbindlich von Brüssel vorgegeben sind", so Weyand. Die Auswirkungen der Verwendung von Pestiziden auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt müssen nach den EU-Vorgaben verringert und die Abhängigkeit von Pestiziden in der Landwirtschaft muss reduziert werden. Auch die große Zeitspanne, die der Gesetzgeber bei der Zielerreichung laut NAP-Entwurf gewähren will, ist aus Sicht der Wasserwirtschaft nicht angemessen. Erst im Jahr 2023 sollen die ohnehin wenig ambitionierten Vorgaben erfüllt werden. Hinzu kommt, dass die im NAP formulierten Ziele nicht mit konkret durch die Verursacher von Einträgen umzusetzenden Maßnahmen verknüpft werden. "Der Nationale Aktionsplan ist in seiner derzeitigen Struktur als Management- und Umsetzungsinstrument ungeeignet", sagte Weyand.
 
Ein breites Bündnis aus Umweltverbänden und der Wasserwirtschaft, darunter der BDEW, hatte Ende vergangenen Jahres seine Mitarbeit im Forum des Pestizid-Aktionsplans des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aufgekündigt. Das Landwirtschaftsministerium, so die Verbände, orientiere sich beim Aktionsplan an den Interessen der Agrarindustrie und zeige sich immun gegen Vorschläge, die Pestizidbelastungen ernsthaft zu senken.
 
"Die Sicherung der Qualität der Trinkwasserressourcen ist von grundlegender Bedeutung, um Trinkwasser in möglichst naturnaher Qualität und ohne kostenintensive Aufbereitung als Lebensmittel zur Verfügung zu stellen", betonte Weyand.

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