BDEW und BUND kritisieren Entwurf der Düngemittel-Verordnung

22.10.2012

Als völlig unzureichend im Hinblick auf seuchenhygienische Anforderungen sowie die fehlende Begrenzung von schwer abbaubaren Schadstoffen wie etwa Uran in Düngemitteln kritisieren der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die geplante Neufassung der Düngemittel-Verordnung. Der Verordnungs-Entwurf wird derzeit in den Ausschüssen des Bundesrates beraten.

Die Düngemittel-Verordnung regelt die Zulassung und Verwendung von Düngemitteln in der Landwirtschaft sowie insbesondere Anforderungen an die Seuchenhygiene. Sie beinhaltet darüber hinaus Kennzeichnungspflichten. Die Verordnung schreibt in ihrer geltenden Fassung vor, dass durch die Verwendung von Düngemitteln keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Nutzpflanzen etwa durch Krankheitserreger, Toxine oder Schaderreger ausgehen dürfen. Bei den vorgesehenen neuen gesetzlichen Regelungen besteht die Gefahr, dass Krankheitserreger oder Schadstoffe aus Düngemitteln in die Nahrungskette gelangen: entweder direkt über die gedüngten Nahrungsmittel oder - bei durchlässigen Böden - über den Weg in die Grundwasserschichten in Wasserschutzgebieten der Zone III, die für die Trinkwasserverwendung genutzt werden. Aus diesem Grund fordern BDEW und BUND die Bundesländer auf, der Novelle in dieser Form nicht zuzustimmen.

"Es ist völlig unverständlich, wieso vorschnell in der Novelle unzureichende seuchenhygienische Anforderungen und teilweise Aufweichungen der Hygienevorschriften festgelegt werden sollen: Für die deutsche Wasserwirtschaft und den BUND ist es nicht nachvollziehbar, dass durch die Novelle die Ausbringung schädlicher Bakterien mit Sporenbildung sogar in der Wasserschutzzone III erlaubt werden soll. Aus Sicht des BDEW und des BUND ist ein Ausbringungsverbot im gesamten Wasserschutzgebiet notwendig", erklärten BDEW und BUND heute in Berlin.

Auch die Hygienisierung (Verfahren zur Desinfektion) zum Beispiel von Fleischabfällen ist aus Sicht des BDEW nicht ausreichend. Fleischabfälle können Bakterien enthalten, die in Form von Sporen auch extrem ungünstige Umweltbedingungen über viele Jahre überstehen können. "Die in der Novelle vorgeschlagenen Verfahren sind nicht sicher genug, sie entsprechen nicht dem Stand der Technik. Gefährdungen sind dadurch nicht auszuschließen", so Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/ Abwasser. Weiterhin kritisieren der BDEW und der BUND, dass auch die seuchenhygienischen Anforderungen für Gülle entfallen sollen, wenn diese aus Sammellagern kommt.

BDEW und BUND bemängeln darüber hinaus die in der Novelle geplante Erweiterung der Bestandteile von Düngemitteln durch schwer abbaubare Stoffe. "Künftig sollen nicht näher definierte Produktionsrückstände und Schadstoffe in Düngemitteln ohne Höchstgrenzen erlaubt werden. Das lehnen wir ab", so Weyand. "Die Gefährdung von Gewässern und Böden darf nicht legalisiert werden. Dies würde dem Vorsorgeprinzip widersprechen". Bei bestimmten Stoffen wie Uran, die in mineralischen Phosphatdüngern zur Ertragssteigerung enthalten sein können, sollten darüber hinaus strenge Grenzwerte in der Novelle festgelegt werden.

BDEW und BUND fordern darüber hinaus die Einführung von Informationspflichten der Hersteller gegenüber Verbrauchern, Umwelt,- Gesundheits- und Wasserbehörden sowie Wasserversorgern. Es fehle zudem eine regelmäßige Untersuchungspflicht der Düngemittel. Erforderlich seien außerdem grundsätzliche Kennzeichnungen der Düngemittel und ihrer Anwendungsgebiete. Die Regelung in der Novelle, eine Kennzeichnung nur im Fall von Grenzwert-Überschreitungen vorzunehmen, sei nicht ausreichend.

Grundsätzlich sollten bei der Festlegung der Standards und Werte für die künftig zulässigen Stoffe, Schadstoffe und Fremdbestandteile insbesondere die umwelt-, hygiene- und wasserrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union beachtet werden. Zunächst sollte die Kohärenz der Novelle zur EG-Hygieneverordnung von 2009 und zum EU-Wasserrecht geprüft werden. Der BDEW und der BUND weisen darauf hin, dass bisher die Vorgaben der EG-Hygienevorschriften von 2009 für nicht für den menschlichen Verbrauch bestimmte tierische Nebenprodukte (EG-Verordnung Nr. 1069/2009) noch nicht bzw. nur unzureichend in Deutschland umgesetzt und in der Novelle berücksichtigt werden.

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Wasserpolitischer Sprecher
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