BDEW zum Start der EU-Ratspräsidentschaft Zyperns: Europäische Wasserpolitik Schwerpunkt der neuen EU-Ratspräsidentschaft

24.07.2012

Zypern hat am 1. Juli 2012 turnusgemäß die EU-Ratspräsidentschaft von Dänemark übernommen und angekündigt, die Themen Wasser und Klimaveränderung zu wichtigen Schwerpunkten ihrer europapolitischen Agenda zu machen. Zu den zentralen Themen sollen insbesondere die Vorbereitungen zur neuen Wasserstrategie der Europäischen Kommission – dem sogenannten "Blueprint Water" – gehören.

Weiterer Schwerpunkt werden die geplanten europäischen Vorgaben zu Prioritären Substanzen sein. Die Europäische Kommission hatte Ende Januar 2012 einen Richtlinien-Vorschlag zu Prioritären Substanzen vorgelegt. Ziel dieser Initiative ist es, die Belastung der Gewässer in der Europäischen Union mit diesen Stoffen weiter zu verringern.
 
"Mit dem Schwerpunkt Wasserpolitik unterstreicht die zypriotische Präsidentschaft die Bedeutung einer sicheren und qualitativ hochwertigen Wasserver- und Abwasserentsorgung in Europa. Die europäische Wasserpolitik muss allerdings die in den EU-Regionen höchst unterschiedlichen Gegebenheiten und Strukturen stärker beachten", sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser heute in Berlin. "Eine Fokussierung auf eine Strategie des Wassersparens im Rahmen des "Blueprint Water" reicht nicht aus. Die Ressourcensituation und der Umgang mit Wasser sind in den europäischen Regionen höchst unterschiedlich. Grundsätzlich sollten deshalb auch regional angepasste Regelungen angestrebt werden. Damit wird den unterschiedlichen Bedürfnissen von Mitgliedstaaten mit Dürreproblemen und Wasserknappheit und Ländern mit ausreichenden Wasserressourcen entsprochen." Auch der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments habe sich eindeutig gegen eine allgemeingültige europäische Wassersparpolitik ausgesprochen.
 
Mit Blick auf die europäische Diskussion zu prioritären Stoffen betonte Weyand, dass die geplante Anpassung und Erweiterung der Liste prioritärer Stoffe grundsätzlich sinnvoll sei. "Zusätzliche Stoffe sollten allerdings nur dann in die Liste aufgenommen werden, wenn diese relevant und die abgeleiteten Umweltqualitätsnormen (UQN) hinreichend belastbar sind. Wesentliches Ziel sollte grundsätzlich sein, Verschmutzungen am Ursprung der Umweltbeeinträchtigung zu vermeiden und so das Verursacherprinzip konsequent umzusetzen." Bei Arzneimitteln seien beispielsweise Maßnahmen bei den Indirekteinleitern wie Krankenhäusern und Spezialkliniken erforderlich. Der BDEW setze sich hier seit Jahren für gesetzliche Regelungen ein.

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