Betriebs- und Verkehrssicherheit bei Schachtabdeckungen: So erkennen Sie Qualität auf einen Blick

08.07.2020

Für Schachtabdeckungen und Aufsätze gilt die DIN EN 124. Und doch sind nicht alle Produkte gemäß DIN EN 124 auch praxistauglich.

Für Schachtabdeckungen und Aufsätze gilt die Norm DIN EN 124. Sie wurde entwickelt, um einheitliche Produktanforderungen, Sicherheit und Investitionssicherheit zu garantieren. Der Haken dabei: Die Norm enthält zwar Produktanforderungen, aber nur wenige Mindestwerte. Produkte gemäß DIN EN 124 entsprechen u.U. zwar der Norm, aber nicht jedes Produkt ist praxistauglich.

Die Auswirkungen des Straßenverkehrs auf Schachtabdeckungen kann man zurzeit noch nicht wirtschaftlich simulieren. Für konkrete Prüfanforderungen sind deshalb Erfahrungswerte wichtig.

So schließt GET die Lücke

GET hat die Produkterfahrungen renommierter Hersteller zu einem Gesamtkonzept zusammengestellt. Mit der Gütesicherung RAL-GZ 692 hat GET ein Anforderungswerk mit klaren Anforderungen geschaffen, das Anwender vor Fehlinvestitionen schützt. Die Schwerpunkte dabei sind Betriebs- und Verkehrssicherheit, dauerhafte Funktions- und Gebrauchstauglichkeit, Wirtschaftlichkeit durch Kompatibilität zu bau- und handelsüblichen Standards, Umwelt und Lärmschutz, konsequente und transparente Qualitätssicherung, klare Auswahlkriterien durch Leistungsbescheinigungen, Produktbewährung in der Praxis.

Schachtabdeckungen müssen betriebs- und verkehrssicher sein

In Deutschland hat sich für lose eingelegte Deckel und Roste das nach DIN 1229 geforderte Einheitsgewicht bewährt. Dies erfordert jedoch schwere Deckel und Roste. Der Deckel für die Standard-Abdeckung nach DIN 19584 wiegt deshalb mindestens 88 kg.

In den letzten Jahren wurden auch Schachtabdeckungen und Aufsätze mit leichten Deckeln und Rosten entwickelt, die üblicherweise durch schraublose Arretierungen gesichert werden, damit sie bei Verkehrsbeanspruchungen nicht herausgeschleudert werden.

Für solche Konstruktionen wird in der DIN EN 124 ein Auszugstest gefordert. Dabei wird die Kraft gemessen, die zum senkrechten Herausziehen des Deckels oder Rostes erforderlich ist. Allerdings wird in der DIN EN 124 die Höhe der Mindestauszugskraft nicht festgelegt. Dem Anwender hilft dies bei seiner Entscheidung für ein geeignetes Produkt leider nicht.

Da sich das Einheitsgewicht nach DIN 1229 zur Sicherung von Deckeln oder Rosten bewährt hat, ist es naheliegend, dieses Gewicht für leichtere Deckel als Mindestauszugskraft zu fordern, analog der Kraft zum Herausheben von Deckeln und Rosten aus dem Rahmen. Weil sich bei leichteren Deckeln die Haltekraft schraubloser Arretierungen durch Materialermüdung oder Umwelteinflüsse verringern kann, fordert RAL-GZ 692 einen Sicherheitsfaktor von 1,5 gegenüber dem Einheitsgewicht. Leichte Deckel müssen also so gesichert werden, dass sie erst bei dem 1,5-fachen Einheitsgewicht aus dem Rahmen gehoben werden können.

Klasse D nur mit dämpfender Einlage

Wichtig für die verkehrssichere Lage von Deckeln und Rosten ist auch die sachgerechte Dimensionierung der dämpfenden Einlagen, sonst kann es zu vorzeitigem Verschleiß und zu „Trampolin Effekten“ kommen. Bei entsprechender Verkehrsfrequenz schaukelt sich dann der Deckel oder Rost so auf, dass er aus dem Rahmen geschleudert werden kann und Verkehrsteilnehmer gefährdet.

RAL-GZ 692 enthält deshalb eine zusätzliche Prüfung für das Verhalten der dämpfenden Einlage. Sie wurde in Zusammenarbeit mit renommierten Prüfinstituten in umfangreichen Prüfreihen an langjährig bewährten Produkten entwickelt: Gemessen wird, wie sich die dämpfende Einlage verformt, wenn in der Mitte einer Schachtabdeckung eine Prüfkraft einwirkt, die 2/3 der Prüfkraft nach DIN EN 124-1 beträgt. Gemessen wird die Eindringtiefe vom Rand des Rahmens bis zur Oberkante des Deckels. Die maximale Höhendifferenz zwischen Rahmen und Deckel/Rost darf 3mm nicht überschreiten.

Mit seinen klar definierten Mindestanforderungen leistet RAL-GZ 692 einen wesentlichen Beitrag für betriebs- und verkehrssichere Produkte im Markt.

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