Bürokratieabbau in Schleswig-Holstein: Abwassergebühren Schleswig-Holsteins für Hamburg - BDE kritisiert "einseitige Bevorzugung der Hamburger Stadtentwässerung"

15.12.2006

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) hat in der Anhörung des Schleswig-Holsteinischen Landtags zum neuen Verwaltungsmodernisierungsgesetz erhebliche Kritik am vorliegenden Entwurf festgemacht. „Dieses Gesetz führt dazu, dass Abwassergebühren Schleswig-Holsteiner Bürger ohne Suche nach dem wirtschaftlichsten Leistungserbringer nach Hamburg wandern“, sagte BDE Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Harmening. Nach Ansicht des BDE wird das Gesetz den Wettbewerb massiv verzerren und einseitig die Hamburger Stadtentwässerung begünstigen.

Hintergrund für die Kritik des größten europäischen Verbands privater Entsorgungs- und Wasserunternehmen ist der Umstand, dass das Gesetz, mit dem die Landesregierung Bürokratie abbauen und Verwaltungsvorgänge transparenter machen will, auf das Landeswassergesetz durchgreift. Danach sollen Kommunen künftig die Abwasserbeseitigungspflicht sowie die Gebührenverantwortung insbesondere auf die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) übertragen können (Landtagsdrucksache Nr. 16/1006 vom 26.9.2006). „Die an sich begrüßenswerten Bestrebungen nach Entbürokratisierung dürfen nicht sachfremd dazu genutzt werden, um der kommunalen Hamburger Stadtentwässerung Pfründe zuzuschieben und den Wettbewerb langfristig auszuschließen“ sagte Harmening.

Der BDE fordert deshalb die Streichung dieser Bestimmung. Stattdessen solle fairer und gemeinwohlorientierter Wettbewerb hergestellt werden, der es den Kommunen ermöglicht, den Besten zu beauftragen. „Private zeigen seit Jahren erfolgreich, dass sie zum Wohle der Bürger zu besseren Leistungen fähig sind und deutlich effektiver anbieten können“, sagte Harmening.

Der BDE hat in der Anhörung vor dem Landtag eine Reihe von Argumenten gegen die Übertragung auf die HSE aufgeführt:

  1. Nach der Überzeugung des BDE entzöge eine Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Hamburger Stadtentwässerung den Kommunen, Verbrauchern und Gebührenzahlern weitaus mehr Selbstverantwortung und Mitbestimmungsrechte, als dies bei einer Teilprivatisierung oder einer offenen Ausschreibung unter Wettbewerbsbedingungen der Fall ist. Nach dem vorgelegten Gesetz läge auch die Gebührenhoheit bei der HSE, während sie bei einer Teilprivatisierung grundsätzlich bei der Kommune verbleibt.

  2. Die vorgeschlagene Regelung verstieße vermutlich sowohl gegen das Vergaberecht als auch gegen die Niederlassungsfreiheit nach dem EU-Vertrag. Wenn eine Kommune die Abwasserbeseitigungspflicht in ein anderes Bundesland verlagerte, würde der eigene Hoheitsbereich verlassen. Die Kommune suchte nach einer Lösung auf dem Markt. Dort gelten zwingend die gesetzlich normierten Wettbewerbsregeln und das Verbot, ungerechtfertigte Markteintrittshürden für private Unternehmen zu schaffen.

  3. Die HSE würde außerhalb ihres Hoheitsgebiets Hamburg wahrscheinlich umsatzsteuerpflichtig. Damit entfiele aber der größte Vorteil einer Übertragung auf eine Körperschaft öffentlichen Rechts.

  4. Völlig ungeregelt bliebe, was nach einer möglichen Privatisierung der HSE oder bei einer möglichen Drittvergabe von Entsorgungsleistungen an private Unternehmen geschehen soll. Auf beide Vorgänge hätte die betroffene Kommune keinerlei Einflussmöglichkeiten mehr. Anders bei einer echten Privatisierung: Hier liegt die vertragliche Gestaltungshoheit immer bei der Kommune selbst.

  5. Die Abwassergebühren und damit auch die einhergehenden Gewinne aus der Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals gingen komplett nach Hamburg. Bei einer echten Privatisierung kommen Gewinne den Kommunen und den privaten Vertragspartnern zugute.

Der BDE regt eine möglichst breite Diskussion über die Zukunft der Wasserwirtschaft in Schleswig-Holstein an und fordert deshalb, die Änderung des Landeswassergesetzes getrennt in einer eigenen Anhörung zu beraten. Der erhebliche Investitionsstau in der deutschen Abwasserwirtschaft und die anstehenden demografischen Veränderungen erfordern es nach Ansicht des BDE, das Engagement privater Unternehmen zuzulassen und zu ermuntern anstatt auszuschließen und abzuschrecken.

Die komplette Stellungnahme des BDE in der Landtagsanhörung erhalten Sie unter der nachfolgenden Adresse.

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