Die Rohrkamera spürt Fehler im Kanal auf
02.04.2013
Inspektion » Dichtheitsprüfung
Frisches Wasser ist zu jeder Tages- und Nachtzeit verfügbar. Genauso komfortabel verschwindet es als Schmutzwasser über die Abflussrohre. Kritisch wird es immer dann, wenn eine Leitung verstopft ist oder gar ein Defekt an der Kanalisation im Haus oder außerhalb vorliegt.
Die Wüstenrot Bausparkasse AG, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, weist darauf hin, dass für Schäden am Entwässerungssystem allein der Hauseigentümer zuständig ist, und zwar bis zu seiner Grundstücksgrenze.
Zum Reparaturumfang gehört neben den Abwasserleitungen im Wohngebäude auch die Stichleitung vom Strang der Hauptkanalisation zum Hausanschluss, die oft über viele Meter auf privatem Grund verläuft. Unterirdische und damit unentdeckte Schäden und Undichtigkeiten, die dazu führen, dass Abwasser ins Erdreich und damit ins Grundwasser gelangt, muss der Eigentümer rechtzeitig erkennen und nach dem Wasserhaushaltsgesetz beheben. Das ist schwierig, weil die Hausbesitzer keine Sichtkontrolle über den Zustand der Rohrinstallation haben. Sie ist im Mauerwerk eingelassen und hinter Putz, Tapete und Kellerboden verborgen.
Leitungsrohre alle 20 Jahre kontrollieren
Das Sanitärleitungsnetz wird auf eine Nutzungszeit, der Fachmann spricht von Standzeit, von 30 bis 50 Jahren ausgelegt. Trinkwasserleitungen sollten ausgewechselt werden, wenn sie mehr als 30 Jahre alt sind oder spätestens, wenn das Wasser durch Korrosionen bereits eine Rostfärbung aufweist. Bei hohen Wasserhärten können Verkrustungen, also Ablagerungen an der Innenseite von Leitungsrohren, eine schnellere Sanierung erfordern. Um hohe Folgeschäden nach Leitungsrissen zu vermeiden, empfiehlt der Fachmann die optische Überprüfung mindestens alle 20 Jahre.
Die häufigsten Schadensursachen in den Rohren sind Risse oder undichte Muffen, die durch Erdsenkungen entstehen. Dann können Wurzeln leicht eindringen. Einmal ins Leitungssystem gewuchert, können sie die Schäden weiter vergrößern. Dagegen hilft nur, ein neues Rohr mit intakten Dichtungen zu verlegen oder die betroffene Leitung lückenlos auszukleiden.
Die Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen sind aufwendig, weil die Rohre meistens unzugänglich im Kellerboden oder sogar unter der Bodenplatte verlegt wurden. Deswegen ist es besser, bei einem Neubau von vornherein an zusätzliche Revisionsöffnungen zu denken. Ein Revisionsschacht (Kontrollschacht) auf dem Grundstück erleichtert die Reinigung, Inspektion und Sanierung erheblich und reduziert die dabei anfallenden Kosten.
Sanierung nur mit Beratung durch Fachleute
Die Sanierung defekter Abwasserleitungen und Schächte bedeutet nicht immer, dass der Garten oder der Keller aufgegraben werden muss. Es gibt heute eine Reihe Reparatur- und Sanierungsverfahren, die das vermeiden. Allerdings gilt das nicht für alle Kanaldefekte. Gerade bei schwereren Störungen oder bei Leitungsschäden unter der Bodenplatte des Hauses besteht die beste und sicherste Lösung oft darin, ein neues Leitungsnetz mit Anschluss an den öffentlichen Kanal zu verlegen. Die richtige Auswahl des geeignetsten Verfahrens für den konkreten Einzelfall ist recht anspruchsvoll und am besten mit einer Beraterfirma zu treffen.
In der Regel ist es ausreichend und zulässig, den Hausanschluss nach einer Kanalreinigung mit einer Rohrkamera optisch zu untersuchen. Das ist die günstigste Form einer Dichtheitsprüfung. Werden dabei Schäden festgestellt, wird die Dichtigkeit unter Druck mit Wasser oder Luft geprüft. Die Kommunen können in ihrer Abwassersatzung allerdings eine Druckprüfung zwingend vorschreiben, unabhängig vom Ergebnis der optischen Inspektion. Die Satzung regelt auch, ob die Zuständigkeit des Grundstückseigentümers schon am Hauptkanal oder an der Grundstücksgrenze beginnt.
Nach dem Gesetzgeber müssen bis Ende 2013 aus allen Altbauten eventuell noch vorhandene Trinkwasserleitungen aus Blei entfernt werden. Dann bietet es sich häufig an, bei entsprechenden Baumaßnahmen auch die Grundstücksentwässerung zu sanieren.
(Foto: Wüstenrot Bausparkasse AG)
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