Düngemittel-Verordnung: Gefährdung von Böden und Grundwasser mit Düngemittel ausschließen

06.12.2012

BDEW zur Befassung des Bundesrates mit der Düngemittel-Verordnung: Seuchenhygienische Anforderungen nicht aufweichen.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisiert die Verabschiedung der Düngemittel-Verordnung im Bundesrat. "Die Verordnung ist völlig unzureichend im Hinblick auf seuchenhygienische Anforderungen sowie die fehlende Begrenzung von schwer abbaubaren Schadstoffen wie etwa Uran in Düngemitteln. Das ist nicht im Sinne eines wirksamen Schutzes unserer Trinkwasserressourcen. Die jetzige Fassung der Verordnung gleicht einem Freifahrtschein für die landwirtschaftliche Verwertung von Düngemitteln", erklärte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.

Bei den vorgesehenen neuen gesetzlichen Regelungen bestehe die Gefahr, dass Krankheitserreger oder Schadstoffe aus Düngemitteln in die Nahrungskette gelangen: entweder direkt über die gedüngten Nahrungsmittel oder - bei durchlässigen Böden - über den Weg in die Grundwasserschichten in Wasserschutzgebieten der Zone III, die für die Trinkwasserverwendung genutzt werden. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass durch die Novelle die Ausbringung schädlicher Bakterien mit Sporenbildung sogar in der Wasserschutzzone III erlaubt werden soll. Notwendig ist ein Ausbringungsverbot im gesamten Wasserschutzgebiet."

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