Effizienter Baustein bei der Gütesicherung Kanalbau

04.09.2012

Der Internetauftritt der Gütegemeinschaft Kanalbau wurde in wesentlichen Teilen überarbeitet. Insbesondere der Login-Bereich, den Mitglieder nach Eingabe ihrer Zugangsdaten nutzen können, wurde sukzessive mit verbesserten Masken zur Dateneingabe und deutlich mehr Nutzungsmöglichkeiten ausgestattet. Viele Neuerungen wurden auf Wunsch der Gütezeicheninhaber eingeführt. Funktionalität und Struktur wurden optimiert.

So besteht ab sofort die Möglichkeit, neben Übersichten in Form von Personal-, Schulungs-, und Gerätelisten auch Projektlisten abzurufen. Diese können vom Nutzer individuell angepasst werden. Gütezeicheninhaber können für beliebige Zeiträume Übersichten zu aktuellen und abgeschlossenen Baumaßnahmen ausdrucken. Darüber hinaus können die Maßnahmen auch z. B. nach den beteiligten Mitarbeitern oder Auftraggebern ausgewertet werden. Das hat Vorteile: Projektlisten schaffen Überblick und können vom Gütezeicheninhaber zur Vorlage beim Auftraggeber verwendet werden.
 
Gütezeicheninhaber und Antragsteller geben über den Login-Bereich ihre Angaben zur Qualifikation ein, hierzu gehören zum Beispiel Angaben zum Fachpersonal, zu Schulungen und Geräteausstattung. Die abgefragten Daten dienen dem Nachweis der Anforderungen gemäß Güte- und Prüfbestimmungen. Nun können diese Angaben zur Qualifikation auch in geeigneter Form als Übersichten ausgedruckt werden. Automatisch entstehen auf diese Weise beispielsweise firmen- oder mitarbeiterbezogene Schulungsübersichten. Unternehmen nutzen diese Übersichten als Grundlage für ihr internes Qualitätsmanagementsystem.
 

Hervorragender Überblick

Darüber hinaus weisen Gütezeicheninhaber mit der Meldung ihrer Maßnahmen im Login-Bereich ihre besondere Erfahrung nach. In 2011 gaben 25.000 Baustellenmeldungen einen hervorragenden Überblick über das, was draußen auf den Kanalbaustellen passierte. Gütezeicheninhaber können ihre Meldungen über den Login-Bereich jetzt auch unter verschiedensten Kriterien zusammenstellen. Diese lassen sich als „Projektliste Summen“ oder „Projektliste Einzelmeldungen“ als PDF-Datei ausdrucken und/oder versenden.
 
Die Prüfung und Bestätigung der firmenbezogenen Angaben zur Qualifikation sind Bestandteil der Gütesicherung Kanalbau. Die Baustellenmeldungen der Gütezeicheninhaber sind Grundlage für die unangemeldeten Baustellenbesuche der vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft beauftragten Prüfingenieure. Darüber hinaus dienen die Meldungen dem Nachweis der besonderen Erfahrung des Gütezeicheninhabers. Hinzu kommt: Auf Grundlage solcher Übersichten zu abgewickelten Maßnahmen prüft der Güteausschuss regelmäßig die Einordnung des Gütezeicheninhabers in die passende Beurteilungsgruppe des offenen Kanalbaus.
 
Die neuen Projektlisten bieten Auftraggebern und Auftragnehmern einen zusätzlichen Mehrwert. Gütezeicheninhaber können potenziellen Auftraggebern bei Bedarf ohne zusätzlichen Aufwand detaillierte Informationen zu ihrer Qualifikation zur Verfügung stellen. Auf diese Weise sorgt der verbesserte Datenaustausch für eine exaktere Darstellung der Qualifikation der ausführenden Unternehmen und eine schnelle Orientierung auf Auftraggeberseite.
 

Prüfung der Bietereignung

Auftraggeber wollen für ihre Kanalbaumaßnahmen ein Bieterfeld, das bestimmten Anforderungen genügt. Etwa in Bezug auf die Qualifikation der Unternehmen oder die Ausführungsqualität. Detaillierte Anforderungen an die Technische Leistungsfähigkeit der Bieter finden sich in der Gütesicherung ­Kanalbau RAL-GZ 961, insbesondere auch Anforderungen an Erfahrung und Zuverlässigkeit des Unternehmens, an Personal, Betriebseinrichtungen und Geräte, Nachunternehmer und Eigenüberwachung. Mit einem Gütezeichen der Beurteilungsgruppen AK3 bis AK1 weisen Firmen nach, dass sie die für Kanalbaumaßnahmen in offener Bauweise nötige Eignung besitzen.
 
Die den entsprechenden Beurteilungsgruppen zugehörigen Anforderungen nutzen Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen als Voraussetzung für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit der Bieter. Eine Vorgehensweise, die den eigenen Anspruch in punkto Ausführungsqualität untermauert. Bei Vergabe von Aufträgen ausschließlich an geeignete Firmen werden Kommunen auch ihrer haushaltsrechtlichen Verantwortung gerecht. Die Berechtigung zur Forderung eines Eignungsnachweises nach RAL-GZ 961 ergibt sich aus der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A 2009, § 6, Abs. 3, Ziffer 3).
 

Fußnoten beachten

Auftraggeber definieren das von den Bietern nachzuweisende Anforderungsniveau in Abhängigkeit der geplanten Maßnahme. Bei Festlegung des Anforderungsniveaus werden die in den Ausführungsbereichen der Güte- und Prüfbestimmungen genannten Nennweitenbereiche oder Tiefenlagen herangezogen. Dabei ist jedoch eine scharfe Trennung entsprechend der Definition der Ausführungsbereiche anhand Tiefenlage und Nennweite nicht immer sinnvoll. Im Gegenteil: Der Auftraggeber kann und sollte die ihm zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume ausschöpfen. Diese werden ihm unter anderem durch entsprechende Ergänzungen in den Güte- und Prüfbestimmungen eröffnet, etwa durch eine Fußnote in den Bestimmungen zu den jeweiligen Ausführungsbereichen.
 
Zum Ausführungsbereiche AK3 heißt es beispielsweise:
Gruppe AK3: Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe in Nennweiten kleiner gleich DN 250 in offener Bauweise mit den dazugehörigen Bauwerken bis zu einer Tiefenlage2) von 3 m.
 
Diese Fußnote weist ausdrücklich darauf hin, dass sich Angaben zur Tiefenlage auf die charakteristische Tiefe der Baugrubensohle innerhalb einer Gesamtbaumaßnahme beziehen. Konkret bedeutet das, dass bei einer offenen Kanalbaumaßnahme, bei der nur ein geringer Teilbereich der Grabensohle tiefer als 3 m liegt, der Auftraggeber in der Regel den Nachweis der Anforderungen der Beurteilungsgruppe AK3 fordert.
 
In Bezug auf die genannte Nennweite verfügt der Auftraggeber ebenfalls über einen Spielraum. So kann er bei der Bewertung der Bietereignung ab sofort auch die Projektliste zu Rate ziehen. Hieraus kann unter anderem hervorgehen, dass ein Unternehmen aus der Beurteilungsgruppe AK3 durchaus schon Erfahrung bei der Verlegung von Rohren in größeren Nennweiten sammeln konnte.
 
Die Praxis zeigt, dass die Kriterien Tiefenlage und Nennweite allein nicht immer für die Festlegung des Anforderungsniveaus ausschlaggebend sein müssen. Letztendlich ist es die Gesamtheit der Randbedingungen der auszuschreibenden Maßnahme, die der Auftraggeber bei der Festlegung der nachzuweisenden Bieterqualifikationen bewertet. Auf dieser Grundlage legen Auftraggeber zum Nachweis der Bietereignung das geforderte Profil orientiert an AK3, AK2 oder AK1 fest.
 
Dabei nutzen einige Auftraggeber zunehmend auch die Möglichkeit, eine weniger weit reichende Beurteilungsgruppe in Verbindung mit dem Nachweis über die Abwicklung von Projekten anzuerkennen, wenn diese mit der zur Ausführung anstehenden Aufgabe vergleichbar sind. Hierfür stellt die Verfügbarkeit der neuen Projektliste im Zusammenspiel mit der Gütesicherung Kanalbau einen weiteren effizienten Baustein dar.

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