Fachtagung "Grundstücksentwässerung" in Friedberg / Hessen
21.06.2006
Unter den Ruinen des alten römische Kastells aus dem 3. Jahrhundert fand in der rd. 27.000 Einwohner zählende hessischen Kreisstadt die Gemeinschaftsveranstaltung der Ingenieur-Akademie Hessen, der DWA und des BWK mit der Unterstützung der Umweltallianz Hessen die Fachtagung "Grundstücksentwässerung" am 29.03.2006 statt.
Viele interessante Themen sollten dem erwartungsvoll aus ganz Hessen angereisten Teilnehmern geboten werden.
Der eher trockene Teil der rechtlichen Aspekte konnte durch die erfrischende Moderation von Dipl.-Ing. Jens Pirling, Darmstadt aufgelockert werden, der den Teilnehmern so manchen Diskussionsbeitrag entlockte.
Nach der Begrüßung durch die Veranstalter Herr Lexau (Ingenieurkammer), Frau Heckeroth (DWA) und Herr Kilian (BWK) erläuterte Herr Dipl.-Ing. Walter Reinhard vom RP Darmstadt den aufmerksamen Besuchern die Details der geplanten vierten Novellierung der hessischen Eigenkontrollverordnung (EKVO), stellte die Definitionen dar und zeigte die Verbindungen zum Hessischen Wassergesetz und Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) auf.
Bezüglich der Zustandserfassung von Grundstücksentwässerungsanlagen ist die Überwachung von "Zuleitungskanälen" neu im § 4a in der Novelle der EKVO aufgenommen worden.
Die anschließende Diskussion zeigte, dass auf allen Seiten sowohl Interpretationsspielräume als auch daraus resultierender Klärungsbedarf vorhanden ist.
Unstrittig war die Aufgabenverteilung. In dem §43 des HWG wird den Kommunen die Überwachungspflicht für die privaten Entwässerungsleitungen zugewiesen, zumindest haben diese sich von den Eigentümern der Zuleitungskanäle entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen.
Die Verbindung EKVO und Hessische Bauordnung stellte Ministerialrat Erich Allgeier vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung her. In seinem Vortrag wies er auf die unterschiedlichen Geltungsbereiche und den deren gegenseitige Verzahnungen hin.
Den Weg zur Umsetzung der Vorschriften aus dem §43 des HWG und dem §4a der hessischen EKVO führt nach Auffassung von RA Martin Grobba vom Hessischen Städte- und Gemeindebund über die Ergänzungen der örtlichen Entwässerungssatzungen
Anhand der vorliegenden Mustersatzung stellte er den Besuchern der Veranstaltung die möglichen textlichen Ergänzungen vor. Als eine Serviceleistung der Kommune sieht er die Erstellung von ergänzenden Sachverständigen- und Sachkundigen-Listen.
Für die Bürger, die sich einer Umsetzung der bestehenden Gesetzeslage strikt verweigern, sieht Rechtsanwalt Martin Grobba durchaus die Möglichkeit einen entsprechenden Bußgeldtatbestand in die Entwässerungssatzung aufzunehmen.
Nach soviel Theorie wurden von Dipl.-Ing. Roland Kammerer (Stadtentwässerung Frankfurt a. M.) Dipl.-Ing. Wilfried Steinbock (Kasseler Entwässerungsbetrieb) Gedanken zur Umsetzung und Realisierbarkeit der Erfassung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Hinblick auf die Novelle der hessischen EKVO aus Sicht der Städte Frankfurt a.M. und Kassel aufgezeigt.
Der Bürgermeister der Gemeinde Schwanau (Baden-Württemberg), Wolfgang Brucker, erläuterte die Vorgehensweisen seiner Gemeinde bei der Fremdwasserproblematik. Die 10fach überhöhten Zuflussmengen zur Kläranlage und das offensichtlich nicht übermäßig schadhafte öffentliche Kanalnetz lies schnell ein Handeln auf den privaten Grundstücken erforderlich erscheinen.
Der Erfolg dieser Handlungsweise gab ihm recht und er konnte darlegen, dass Strategien für eine Großstadt (Göttinger Modell) auch in kleinerem Maße erfolgreich übertragen werden können und überdies bei der Bevölkerung auf positive Resonanz stoßen, auch wenn daraus u.U. kostenpflichtige Sanierungsmaßnahmen resultieren.
Die Erfahrungen und den Stand des DWA-Leitfadens "Inspektion, Bewertung und Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen" stellte Dipl.-Ing. Robert Thoma vom Staatlichen Hochbauamt Würzburg vor. Dabei bekamen die Teilnehmer differenzierte Zahlen der vorhandenen Situation in der Bundesrepublik vermittelt, die durchaus für erste strategische Überlegungen in den Kommunen Grundlagen darstellen.
Dipl.-Ing. Markus Vogel vom Ingenieurbüro für Entwässerungssystemerhaltung aus Kappelrodeck gab den Gästen ebenfalls wertvolle Hinweise zur Realisierung dieser heiklen Thematik Erfassung von Grundstücksentwässerungsanlagen mit auf den Weg. Durch seine ansprechende Vortragsweise machte er allen betroffenen Mut, die Sache mit der benötigten Sorgfalt aber auch Konsequenz und Kooperationsbereitschaft bei der Umsetzung anzugehen.
Als Fazit konnte die Teilnehmer die Erkenntnis mitnehmen, dass mit einer guten Grundlagen- und Vorarbeit sowie Qualifizierten Ausführung und deren ingenieurtechnischen Betreuung auch die Umsetzung der Sanierung von privaten Grundstücksentwässerungsleitungen keine unlösbare Aufgabe ist.
Das aber auch auf Seiten der Politik noch längst nicht alle Weichen gestellt und die mittlerweile zahlreich vorliegenden Erkenntnisse aus der Praxis durchgedrungen bzw. in die Novelle der EKVO eingeflossen sind.
Die Fragen der Art einer Dichtheitsprüfung ist noch zu klären. Ebenso sind die Grenzen und die Qualitätsansprüche der Untersuchungen für alle einheitlich festzulegen.
Der entscheidende Punkt ist aber, dass die Bürger soweit und vor allem so gut informiert werden, dass sie sich nicht von den unseriösen Anbietern über den Tisch ziehen lassen. Eine Zweit- oder Dritt-Untersuchung oder gar eine weitere Sanierung ist keinem Grundstückseigentümer zu erklären. Bei bekannter Personalknappheit in der öffentlichen Verwaltung sei hier auf die frühzeitige Beteiligung von Fachplaner mit entsprechender Qualifikation hingewiesen.
Auf Grund des sehr großen Interesses ist für den Spätsommer eine Wiederholung dieser Veranstaltung vorgesehen. Ob diese wieder in Friedberg bzw. zu welchem Termin stattfindet ist noch nicht bekannt.
Ein paar Gedanken zum Schluss
Der Rahmen der Veranstaltung war gut. Genügen interessierte Teilnehmer sind gekommen und das Thema ist brandaktuell.
Und trotzdem konnten die Teilnehmer nicht zufrieden sein. Die Novellierung der EKVO Hessen birgt in sich Tücken und Haken, die während der der Diskussion auch beim Namen genannt wurden. So sind die Definitionen interpretierbar und führen zu keiner konsequenten Umsetzung.
Wichtige Detailfragen blieben bei den Vorträgen und Diskussionen ohne zufrieden stellende Antworten. Die Zwischenrufe aus dem Teilnehmerkreis zeigten eindeutig, dass auch hier die eigentlich für die Umsetzung Zuständigen von der Politik verwirrt und alleingelassen werden.
Warum hält man z. B. neue Begriffe definiert oder warum gibt es den Übergang an der Innenseite der Gebäudeaußenwand, die in der Praxis die Frage offen lassen, was passiert mit den Leitungen zwischen dem Entwässerungsgegenstand und dieser besagten Innenseiteaußenwand?
Kurzum, Fehler die in dem auslaufenden §45 der BauO NRW gemacht wurden, sind hier nur begrenzt erkannt bzw. ausgeräumt worden. Dabei gibt es mittlerweile bundesweit praktische Erfahrungen in der Umsetzung dieser Forderungen, die man hätte einfließen lassen können.
Kontakt:
INGENIEURBÜRO D.S.L.
Dipl.-Ing. Frank Diederich
Beratender Ingenieur
Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater
Königsberger Straße 15
49492 Westerkappeln
Tel.: +49 (0) 54 04 - 9 58 09 03
Fax: +49 (0) 54 04 - 9 58 09 05
Email: diederich@ingenieurbuero-dsl.de
Web: http://www.ingenieurbuero-dsl.de
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