Frackingverbot in Wasserschutzgebieten reicht an der Ruhr nicht aus

22.03.2013

Der Ruhrverband, zuständig für Wasserwirtschaft im Ruhrgebiet und im Sauerland, sieht in der Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgasvorkommen mit der umstrittenen Frackingmethode ein hohes Gefährdungspotenzial für das Grund- und Oberflächenwasser.

Der Bundeswirtschaftsminister und der Bundesumweltminister haben kürzlich eine Veränderung der „Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben“ und eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vorgeschlagen, auf deren Grundlage die Gewinnung von Erdgas mit der Frackingmethode unter gewissen Randbedingungen in Deutschland immer wahrscheinlicher wird. Beim Fracking wird mit Chemikalien versetztes Wasser mit hohem Druck in Bohrlöcher gepresst, um das im Gestein gespeicherte Erdgas zu gewinnen. Der Ruhrverband setzt sich dafür ein, dass der Schutz der Trinkwassergewinnung Vorrang vor der Rohstoffgewinnung haben muss. Die Vorschläge der Bundesregierung, die das Fracking ggfs. nur in Wasserschutzzonen verbieten will, reichen zwar möglicherweise bei der Gewinnung von Trinkwasser aus Grundwasser aus, um einen nachhaltigen Schutz der Wasserressourcen sicherzustellen. Bei der Trinkwassergewinnung aus Oberflächenwasser ist dieser Schutz hingegen nicht gegeben.

Ein offensichtliches Beispiel für diese Unzulänglichkeit ist die Situation an der Ruhr: Obwohl der Fluss insgesamt 4 Millionen Menschen mit Trinkwasser versorgt, umfassen die Wasserschutzzonen der Wasserwerke an der Ruhr nur knapp acht Prozent des Einzugsgebiets der Ruhr! Damit ist der Fluss außerhalb der 8 % Wasserschutzzonen weitgehend ungeschützt möglichen Schadstoffeinträgen aus Frackaktivitäten ausgesetzt, obwohl anschließend aus seinem Wasser Trinkwasser erzeugt wird. Der Ruhrverband fordert daher eindringlich, das Frackingverbot auf die Einzugsgebiete der Flüsse und See auszudehnen, aus denen Trinkwasser gewonnen wird.

Unabhängig davon ist die beabsichtigte Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Frackingvorhaben aus Sicht des Ruhrverbands grundsätzlich zu begrüßen. Entscheidend ist dabei jedoch, dass nicht nur die Umweltverträglichkeit der beim Fracking eingesetzten Chemikalien unter Beweis gestellt wird, sondern auch die des so genannten Flowbacks, also des Wassers, das nach dem Frackingvorgang an die Erdoberfläche gelangt. Selbst wenn die verwendeten Chemikalien umweltverträglich sind, kann der Flowback nämlich durch Schwermetalle, Uran oder andere Stoffe, die durch das Fracking aus dem Boden gelöst werden, stark belastet sein. Die UVP muss somit eine umfassende Prüfung aller gewässerrelevanten Auswirkungen des jeweiligen Vorhabens unter Beteiligung der betroffenen Wasserverbände und Trinkwasserversorger beinhalten.

Der Ruhrverband als öffentlicher Träger der Wasserwirtschaft fordert die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat auf, das lebensnotwendige Gut Wasser so zu schützen, dass wir auch unseren Kindern geeignete Lebensgrundlagen hinterlassen.

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