GSTT ordnet Flutungsverfahren als Reparaturverfahren ein

27.02.2007

Die grabenlose Sanierung erdverlegter Kanalleitungen hat in den letzten 20 Jahren technologisch eine sehr erfolgreiche Entwicklung erfahren. Waren es zunächst größere Sammelleitungen, die z.B. im Ausschleuderverfahren mit Zementmörtel oder im Reliningverfahren saniert wurden, stieg mit fortschreitender Zeit die Nachfrage nach Sanierung von Verteiler- bzw. kleinvolumigen Rohrsystemen.

Das Flutungsverfahren, das jetzt Untersuchungsgegenstand in der AG 13 des AK3 der GSTT ist, ist ein konsequentes Ergebnis dieses Trends. Die AG 13 setzt sich aus folgenden Fachleuten zusammen:
  • Herr Dipl.-Ing. Holger Wöhler, LGA Nürnberg
  • Herr Ruedi Petermann, KRT Sempach, Schweiz
  • Herr Dipl.-Ing. Matthias Pfister, Fa. Körner, Dresden
  • Herr Dipl.-Ing. Joachim Streubel, Weber- Ingenieure, Pforzheim
  • Herr Dipl.-Ing. Dietmar Merfels, Fa. Dorr, Kaufbeuren
  • Frau Dipl.-Ing. Ellen Dressel, Fa. Staubco, Nürnberg
  • Herr Albert Mai, Fa. Staubco, München
  • Herr Wolfgang F. Windhager, Geochemie GmbH, München

Das Flutungsverfahren sieht nach beidseitiger Absperrung eines Sanierungsabschnittes vor, diesen nacheinander mit 2 flüssigen Materialkomponenten aufzufüllen, und diese nach ihrer Wirkung jeweils nacheinander wieder abzupumpen. Undichtigkeiten im Leitungssystem werden auf diese Weise außen am Rohr abgedichtet.

Wegen der relativ hohen Flüssigkeitsmenge, die dem aufzufüllenden Rohrvolumen entspricht, wird das Flutungsverfahren bevorzugt in Rohrsystemen mit kleineren Durchmesser, etwa DN < 300 eingesetzt. Daraus ergibt sich auch ein besonders vorteilhafter Einsatz des Verfahrens bei z.B. Grundstücksentwässerungsleitungen, aber auch in sonstigen kleinvolumigen Rohrsystemen. Hier finden andere Sanierungsverfahren oft ihre Grenzen, weil sich diese Entwässerungssysteme häufig stark verzweigen, ggf. mehrere Nennweitensprünge aufweisen oder durch eine Vielzahl von Bögen und Seiteneinläufen gekennzeichnet sind.

Es ist hier wichtig festzustellen, dass, wie oben erwähnt, bei einer Flutung die Dichtpackung außerhalb des Rohres, in der angrenzenden Bettung oder Erdschicht gebildet wird. Das bedeutet: Der Leitungsquerschnitt und damit die Hydraulik des Leitungsrohres bleiben völlig unberührt. Diese externe Abdichtung bedeutet aber auch, dass  die Eigenschaften des die Leitung umgebenden Erdreichs (Durchlässigkeit, Bindigkeit) besonders zu beachten sind, damit ein auf den speziellen Sanierungsfall angepasstes Vorgehen den Erfolg sicherstellt.

Silikatische Dichtpackungen, wie sie beim Fluten erzeugt werden, sind anorganische, harte und spröde Strukturen. Sie besitzen eine Reihe positiver Merkmale, sind aber empfindlich gegen dynamische Belastungen. Besondere Prüfung  ist auch geboten, wenn ein  Leitungssystem durch einen Defekt statisch in Mitleidenschaft gezogen wurde. Hier kann das Flutungsverfahren nicht, oder nur bedingt eingesetzt werden. Wegen der besonderen Materialeigenschaften der Sanierungskomponenten müssen vor Einsatz des Flutungsverfahrens  die Umgebungstemperatur sowie Grundwasserstände ebenfalls sorgfältig geprüft werden.

Flutungssanierungen können, wie fast alle Sanierungsverfahren, problemlos während des normalen Betriebes auf Verkehrsflächen ausgeführt werden. Besonders geeignet ist die Flutung zudem für die Sanierung von Entwässerungssystemen unterhalb von Bodenplatten von Häusern  oder auch Fabrikhallen, Straßen etc.

Letztlich ergibt sich die Eignung eines bestimmten Flutungsverfahrens aus den Angaben in der "Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung", die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin vergeben wird. Eine solche Zulassung sollte ein qualitativ hochwertiges Flutungssystem besitzen. Beim Einsatz im privaten Bereich ist gem. LBO eine DIBt Zulassung vorgeschrieben soweit es sich nicht um genormte Bauteile handelt. Die überwiegende Mehrheit der zugelassenen Systeme ist für Abwässer geeignet, die den Einleiterverordnungen der jeweiligen Kommunen entsprechen, in denen die Sanierung erfolgen soll.

Soll ein Rohrnetz saniert werden, in dem auch andere, nicht den Einleiterverordnungen entsprechende Abwässer transportiert werden (z. B. Tankstellen), rät die AG13 der GSTT, das Flutungsverfahren einzusetzen, das auch für diesen Bereich eine DIBt  Zulassung besitzt.

Den Themenkreis "Qualitätsnachweis" und" "-überwachung" wird die AG 13 in ihrer nächsten Sitzung am Mittwoch, den 7.03.2007 in München behandeln. Darüber wird getrennt berichtet. Die Ergebnisse der AG 13 Flutungsverfahren werden in der tis veröffentlicht und erscheinen als GSTT Information zum Download unter http://www.gstt.de sowie im folgenden Jahrbuch der GSTT.


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