Gütezeichenverleihung kein Hexenwerk

05.01.2021

Prüfingenieur steht mit Rat und Tat zur Seite

Unternehmen, die Abwasserleitungen und -kanäle herstellen oder instand halten und dabei Mindestanforderung bzgl. ihrer Qualifikation einhalten, können das Gütezeichen Kanalbau führen und so ihre fachliche Eignung gegenüber Auftraggebern nachweisen. Genauso können öffentliche Einrichtungen und Ingenieurbüros für ihr Leistungsspektrum ein Gütezeichen Kanalbau beantragen (Ausschreibung und Bauüberwachung).

In der entsprechenden Erstprüfung weisen Antragsteller mit Unterstützung durch den Prüfingenieur gegenüber dem Güteausschuss der Gütegemeinschaft nach, dass sie die jeweiligen Anforderungen RAL-GZ 961 erfüllen. Der Antrag auf Verleihung eines Gütezeichens kann über Kanalbau heruntergeladen werden. Er enthält Formulare und Erläuterungen für eine reibungslose Abwicklung und informiert auch über die Erstprüfgebühr. Diese beträgt für einen Antrag Gütezeichen Kanalbau Gruppe AK3 beispielsweise 1.000 EUR.

Ablauf klar geregelt

Der Antrag ist schriftlich an den Geschäftsführer des Güteschutz Kanalbau zu richten. Der Eingang wird von der Gütegemeinschaft bestätigt. Im nächsten Schritt erfasst der Antragsteller die Angaben zur Qualifikation bis zum Firmenbesuchstermin durch einen Prüfingenieur im Online-Servicebereich. Dazu zählen: Personal mit Nachweisen zur Qualifikation und Schulungen, Geräte, ein Nachweis Qualitätsmanagement/Fehlervermeidungsmanagement und eine Erfassung der Referenzen der letzten drei Jahre.

Sind diese Unterlagen vollständig erfasst, erfolgt der Firmenbesuch eines Prüfingenieurs zur Prüfung der Angaben im Online Servicebereich sowie einem Beratungsgespräch zur Eigenüberwachung, zum Organisationsmanagementsystem, zur Fachkunde (Zeugnisse, Schulungsnachweise usw.), zur Geräteausstattung sowie einem Abschlussgespräch mit den zuständigen Mitarbeitern. Hinzu kommen ein Baustellenbesuch zur Prüfung der Qualifikation auf einer der beantragten Beurteilungsgruppe entsprechenden Referenzbaustelle sowie die Überprüfung der Referenzen mit Blick auf Parameter wie Schwierigkeitsgrad und Quantität der durchgeführten Arbeiten.

Güteausschuss bewertet den Antrag

Die Ergebnisse des Firmen- und Baustellenbesuchs fasst der Prüfingenieur in einem Qualifikationsprüfungsbericht zusammen und legt diesen dem Güteausschuss der Gütegemeinschaft zur Beratung vor. Das Gremium bewertet in seiner nächsten Güteausschusssitzung den Bericht und entscheidet dann über die erstmalige Vergabe des Gütezeichens. Fällt die Prüfung positiv aus, verleiht der Vorstand der Gütegemeinschaft dem Antragsteller auf Vorschlag des Güteausschusses das Gütezeichen. Fällt die Prüfung negativ aus, informiert der Güteausschuss über notwendige Nachbesserungen.

Die Dauer einer Erstprüfung hängt letztendlich von verschiedenen Faktoren ab – so die Erfahrung von Dipl.-Ing. Stephan Tolkmitt, vom Güteausschuss RAL-GZ 961 beauftragter Prüfingenieur. „Wenn eine passende Baustelle vorhanden ist und die erforderlichen Unterlagen zügig zusammengestellt werden, ist das eigentlich kein Hexenwerk“, so der erfahrene Ingenieur. In diesem Zusammenhang empfiehlt Tolkmitt, den verantwortlichen Prüfingenieur schon zu Beginn in den Ablauf mit einzubeziehen und die nötigen Schritte zu besprechen.

Hier passte alles

Vor diesem Hintergrund führte der Antrag auf Mitgliedschaft und Erteilung des Gütezeichens AK3 für die AS+BE Asphalt- und Betonstraßenbau GmbH aus Berlin in kurzer Frist zum gewünschten Ergebnis. „Knapp drei Monate hat der Vorgang von der Kontaktaufnahme über Antragstellung bis hin zur Gütezeichenverleihung gedauert“, erinnert sich Tolkmitt, der in diesem Zusammenhang auch die konstruktive Zusammenarbeit mit Prokurist Dipl.-Ing. Thomas Philipp und Marco Schattschneider, dem staatlich geprüften Techniker, als den verantwortlichen Ansprechpartnern beim Antragsteller hervorhebt.

Seine ebenfalls positiven Erfahrungen schilderte Marco Schattschneider in einem Interview im Dezember 2020:

Herr Schattschneider, entsprach die Bearbeitungsdauer des Antrags Ihren Vorstellungen und waren Sie eher positiv oder negativ vom Umfang der Prüfung überrascht?
Schattschneider: Thomas Philipp und ich haben uns Ende Februar 2020 entschieden, für unser Unternehmen das Gütezeichen AK3 zu beantragen und nahmen Kontakt zum zuständigen Prüfingenieur auf. Das Procedere zum Ablauf und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Prüfung der Qualifikation hat uns Stephan Tolkmitt erläutert und uns mitgeteilt, dass das Gütezeichen AK3 nach Erfüllung aller Voraussetzungen frühestens im Rahmen der nächsten Güteausschusssitzung im Mai 2020 erteilt werden könnte.

Da wir zu diesem Zeitpunkt eine laufende Kanalbaumaßnahme aufzuweisen hatten und großes Interesse an einer baldmöglichsten Gütezeichenvergabe hatten, haben wir in den darauffolgenden zwei Wochen den Antrag auf Mitgliedschaft und Erteilung des Gütezeichens AK3 gestellt und mit dem Prüfingenieur einen Firmenbesuchstermin für Mitte März 2020 vereinbart. Aus heutiger Sicht können wir sagen, dass der Prüf- und Bearbeitungsaufwand sich dank der Zusammenarbeit mit dem Prüfingenieur und den laufenden Kanalbaumaßnahmen in dem von uns erwarteten Rahmen hielt. Am meisten hat es uns gefreut, dass uns bereits nach zweieinhalb Monaten am 15.05.2020 das Gütezeichen AK3 verliehen wurde.

Wie groß war der firmeninterne zeitliche Aufwand bei der Bearbeitung des Fragenkatalogs?
Schattschneider:
Da unser Unternehmen im Kanalbau nur mit zwei Kolonnen tätig ist, war der zeitliche Aufwand zur Bearbeitung des Fragenkatalogs im Online-Servicebereich überschaubar und innerhalb eines Tages zu erledigen.

War Ihr Unternehmen bereits den Anforderungen gemäß aufgestellt, oder mussten Sie zur Erfüllung der Anforderungen noch Defizite ausgleichen?
Schattschneider:
Aufgrund unserer Erfahrungen aus früheren Beschäftigungsverhältnissen haben wir unser Unternehmen bereits 2019 entsprechend den Marktanforderungen – und damit auch entsprechend den Anforderungen der Gütegemeinschaft Kanalbau – aufgestellt. Wir beschäftigen entsprechend qualifiziertes und erfahrenes Fachpersonal, vom Bauleiter über den Polier bis hin zum Kanalbauer. Die nachzuweisenden Referenzen haben wir mit unseren Mitarbeitern in den letzten zwei Jahren erworben. Die Anzahl der zu meldenden Kanalbaumaßnahmen blieb somit überschaubar.

Die erforderlichen Gerätschaften und die sicherheitstechnische Ausstattung waren daher schon vor der Antragstellung im Unternehmen vorhanden. Lediglich einen Teil der sicherheitstechnischen Ausstattung mussten wir bis Mitte April 2020 austauschen. Dies konnten wir im Rahmen der im März und April 2020 durchgeführten zwei Baustellenbesuche sowie durch Zusendung entsprechender Belege nachweisen.

Haben Sie die Unterstützung des zuständigen Prüfingenieurs bei der Bearbeitung von Antrag und Fragenkatalog in Anspruch genommen?
Schattschneider: Wir hatten frühzeitig Kontakt zum zuständigen Prüfingenieur. Das hat dazu beigetragen, den Bearbeitungsaufwand für uns zu minimieren und die Dauer des für uns positiv verlaufenen Firmenbesuchs auf einen Nachmittag zu beschränken. Die komplett selbständige Bearbeitung des Fragenkatalogs ist sicherlich möglich, wenn man zunächst den Personalstamm erfasst und danach erst die Meldung von Baumaßnahmen bzw. der personenbezogenen Schulungen durchführt, wie es auch im „Ablauf Prüfung der Qualifikation“ (siehe: Antrag Gütezeichen Seite 10 - 3. Ablauf Prüfung) vorgesehen ist.

Hier waren die telefonisch gegebenen Hinweise zur Erfassung der Angaben zur Qualifikation im Online-Servicebereich und die Unterstützung des Prüfingenieurs bei der Vervollständigung der Daten sehr hilfreich. Wiederholungen bei der Erfassung, durch unvollständige Angaben oder die falsche Reihenfolge bei der Bearbeitung konnten wir somit vermeiden. Bei Fragen zur Erfassung von Daten oder Erlangung weiterer Gütezeichen würden wir uns wieder an den Prüfingenieur wenden. Für die konstruktive Zusammenarbeit möchten wir uns an dieser Stelle noch einmal bedanken.

Kontakt

RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau

Postfach 1369

53583 Bad Honnef

Deutschland

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