Heinsberger Baumaschinen-Tage

07.10.2014

Das Netzwerk Gesunde-Bauarbeit, lädt zu der zweitägigen TOP-Veranstaltung "Heinsberger Baumaschinen-Tage" ein, die dazu beitragen soll, die Arbeitbedingungen in der Bauwirtschaft zu verbessern.

Auf der Veranstaltung „Heinsberger Baumaschinen-Tage“, die unter der Schrimherrschaft von Herrn NRW Arbeitsminister Guntram Schneider steht, erläutern Experten aus den Abteilungen des Arbeitsministeriums und anderer Institutionen die neueste Rechtslage der gerade für Baumaschinen wichtigen Gesetze.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit und nimmt den Arbeitgeber in die Pflicht. Die neu geregelte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) steht in den Startlöchern! Am 01. Januar 2015 könnte die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen in Kraft treten. Damit würde sie die seit 2002 geltende BetrSichV ablösen, die Kurzbezeichnung BetrSichV soll erhalten bleiben. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) trägt die neue Verordnung besonderen Unfallschwerpunkten Rechnung, wie etwa der Instandhaltung oder der Montage, macht besondere Vorgaben zu alters- und alternsgerechten Arbeitsplätzen sowie zu ergonomischen und psychischen Belastungen – alles bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Das Ministerium hat die Neufassung der TRBS 2111 „Mechanische Gefährdungen – Allgemeine Anforderungen“ veröffentlicht. Die TRBS 2111 wurde komplett überarbeitet. Lediglich Teil 4 der TRBS 2111 (Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel) ist noch gültig. Dieser Teil wird zurzeit vom Ausschuss für Betriebssicherheit derzeit überarbeitet. Der Leiter des Unterausschusses Herr Martin Küpper wird auch auf den Heinsberger Baumaschinen-Tagen moderieren.

Im Netzwerk Gesunde Bauarbeit wird unter dem Titel „Registrierte-Baumaschinensicherheit“ mit Partnern eine neue Initiative entwickelt. Konstruktionsleitlinien sollen Umsetzungs- und Sicherheitslücken zwischen Herstellern und Betreibern von mobilen Baumaschinen schließen. Nach dem Vorbild der britischen Initiative „Safer by Design“ werden dazu Kernanforderungen erarbeitet, die die nationalen, europäischen und internationalen Normen ergänzen und den Stand widerspiegeln. Das langfristige Ziel für die Sicherheit und Gesundheit kann nur darin bestehen, die Unfallzahl auf Null zu reduzieren. Neben einer gut geschulten Belegschaft müssen dazu sämtliche Elemente der Beschaffungskette sauber ineinander greifen, damit den Beschäftigten Maschinen und Geräte mit hoher konstruktiver Sicherheit bereitgestellt werden. Für Gebrauchtmaschinen dienen die Kernanforderungen als Orientierung.

Für Unternehmen, das sind hauptsächlich kleinere und mittlere Unternehmen, ist es fast unmöglich das erforderliche Fachwissen für sichere Baumaschinen zur Verfügung zu halten, um alle Gefährdungen erkennen und beurteilen zu können. Unternehmer denken oft, sie kaufen eine sichere Maschine, die Maschine entspricht den neuesten Sicherheitsvorschriften, sie ist BG-geprüft und trägt das CE-Zeichen. Der Käufer glaubt, diese Maschine kann sofort eingesetzt werden. In Wirklichkeit entspricht sie häufig nicht den gesetzlichen Mindestvorschriften und dürfte gar nicht in Betrieb genommen werden. Eine BG-Prüfung ist nicht vorgeschrieben und das CE-Zeichen bedeutet nicht, dass die Maschine geprüft ist. Ein Irrtum, der fatale Kosten für die Betreiber bedeuten kann und für Menschen tödlich enden kann.

Der Unternehmer kann sich keine Maschine kaufen und diese ohne weiteres in Betrieb nehmen. Er muss sie selbst nach der BetrSichV prüfen. Dabei muss er prüfen, ob sie dem Anhang I der Machinenrichtlinie entspricht. Bei der Vielzahl von Normen ist das eine schwer zu bewältigende fachliche und finanzielle Aufgabe. Das Netzwerk, die Initiative „Registrierte-Baumaschinensicherheit“ und die Veranstaltung wollen hier Unterstützung bieten. Baumaschinen sind ein bedeutender Unfallschwerpunkt am Bau, auch bei tödlichen Arbeitsunfällen. Viele Unfälle wären vermeidbar mit sicher konstruierten Baumaschinen und Arbeitseinrichtungen, z. B. Schnellwechsler, die zurzeit häufig in der Kritik stehen. Die Veranstaltung informiert Sie auch dazu.

Weitere Themen sind Rußpartikel sowie Qualifikation. Die WHO bezeichnet Russpartikel seit 2012 eindeutig als krebserregend. Wir wollen Maßstäbe diskutieren, wie sichere und saubere Maschinen aussehen müssen – in verständlicher Sprache. Aufgezeigt wird auch eine Möglichkeit, wie die Qualifikation des Personals deutlich verbessert werden kann. Nehmen Sie an dieser hochaktuellen und wichtigen Veranstaltung teil. Mit „Sicherheit“ wird es sich lohnen.

Weiter Informationen erhalten Sie unter http://www.ral-bau.eu/baumaschinentage-23-24-okt-2014.

Kontakt

Netzwerk für Gesundheit und Qualifikation

Rudi Clemens

Tannenstraße 22

52538 Gangelt

Deutschland

E-Mail:

clemens@gesunde-bauarbeit.de

Internet:

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