Ich bin dabei: Auftragsvergabe und Gütesicherung RAL-GZ 961

12.05.2009

Qualität kostet. Für Qualität will man sogar in die Tasche greifen. Sogar qualifizierte Firmen sind gefragt. Darin sind sich Auftraggeber einig: Dies waren einige der Themen, über die auf dem Messsestand des Güteschutz Kanalbau auf der WASSER BERLIN diskutiert wurde. "Zuverlässigkeit verbindet" lautet ein weiteres Motto der Gütegemeinschaft. Was das bedeutet, machen die Zahlen und Fakten des aktuellen Geschäftsberichtes 2008 deutlich: 560 von 700 deutschen Kommunen mit mehr als 20 000 Einwohnern fordern bei ihren Ausschreibungen von den Bewerbern bereits die Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961. Unternehmen mit dem Gütezeichen Kanalbau besitzen für bestimmte Ausführungsbereiche besondere Erfahrung und Zuverlässigkeit. Auf der Website der Gütegemeinschaft (www.kanalbau.com) können die entsprechend qualifizierten Unternehmen für verschiedene Ausführungsbereiche wie Reinigung, Inspektion, Dichtheitsprüfungen, offener Kanalbau, unterirdischer Vortrieb und grabenlose Sanierung abgefragt werden. Inzwischen haben neben Bauunternehmen auch die ersten fünf Ingenieurbüros das Gütezeichen ABS (Ausschreibung, Bauüberwachung, Sanierung) erworben.

In der VOB und der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind verbindliche Anforderungen an die Qualifikationen der Bieter genannt. Ergänzend dazu finden sich "rechtliche Anforderungen" im "PQ-System". Anforderungen zum Einbau und der Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen sind in den einschlägigen Regelwerken und Unfallverhütungsvorschriften verankert. Auftragnehmer sehen ihre Wünsche erfüllt, wenn in Ausschreibungen eindeutige und vollständige Anforderungen formuliert sind. Welche Anforderungen ein Auftraggeber letztendlich im Zusammenhang mit seinem Bauvorhaben erfüllt wissen will, veröffentlicht er in seinen Ausschreibungen. Die Anforderungen der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 spielen dabei eine bedeutende Rolle.

Vier Wertungsstufen Es gibt hervorragende Ausschreibungen. Auftragnehmer legen auf dieser Grundlage ihre Angebote vor mit den von ihnen gestalteten Angebotssummen. Auftraggeber werten diese Angebote und vergeben Aufträge. Aber an wen und wie? Für Vergaben gelten gemäß VOB vier Wertungsstufen:
- Stufe 1: Ermittlung der Angebote, die inhaltlich und formell in Ordnung sind. - Stufe 2: Ermittlung der Angebote, welche die Qualifikation der Bieter gewährleisten. - Stufe 3: Ermittlung des Angebotes mit angemessenem (ggf. niedrigstem) Preis. - Stufe 4: ggf. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.

Auf jeder einzelnen Wertungsstufe prüft der Auftraggeber, ob die von ihm in den Ausschreibungsunterlagen genannten Anforderungen (ausschließlich diese) vom Bieter erfüllt werden. Eine Vorgehensweise, die besonders im Interesse der Kanalbauunternehmen liegt. Konsequent werden Firmen von der Auftragsvergabe ausgeschlossen, wenn auch nur eine der Anforderungen nicht erfüllt wird. Dies schafft Vertrauen. Je nach Bauaufgabe werden Nachweise hinsichtlich der Einhaltung diverser Verwaltungsvorschriften, Angaben zum Unternehmen, zum Fachpersonal, zur Weiterbildung, Geräteausstattung, Dokumentation der ausgeführten Arbeiten (Eigenüberwachung) sowie zu Subunternehmern verlangt. Unternehmen mit Gütezeichen Kanalbau besitzen für bestimmte Ausführungsbereiche Erfahrungen und Zuverlässigkeit. Den Gütezeicheninhabern wird ihre Qualifikation vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft bestätigt. Grundlage dazu sind Prüfberichte von den vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieuren. Verstöße, festgestellt bei Baustellen- bzw. Firmenbesuchen, führen zu Ahndungsvorschlägen. Die Bewertungen der Ahndungsvorschläge erfolgen abschließend durch den Güteausschuss. Er beurteilt, welche Ahndungsmaßnahmen in Abhängigkeit der Schwere der Verstöße verhängt werden.

Qualitätssicherung im Mittelpunkt Noch bestehen Vorurteile in Bezug auf Bieterqualifikation und Auftragsvergabe: Qualifikation spielt nicht immer eine Rolle. Aufträge bekommt oft der billigste Bieter. Allerdings vertreten viele Auftraggeber die Meinung, dass aufgrund des steten Preisverfalls Qualifikation immer wichtiger wird. Sie fordern konsequent einen Qualifikationsnachweis von den Auftragnehmern. Das Gütezeichen Kanalbau ist für sie ein Beleg, dass die Unternehmen die für die Bauaufgabe nötige Qualifikation besitzen. Ziel von Bauherrn, Planern und ausführendem Unternehmen ist es, mit geeigneten Maßnahmen und Prüfungen ein Bauwerk mit längerer Nutzungsdauer und geringen Unterhaltskosten zu errichten. Mit zuverlässiger Bauausführung verbessert sich die Wirtschaftlichkeit der Abwassernetze. Geringere Unterhaltskosten sowie eine längere Nutzungsdauer sind die Folge.


Kontakt:
RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau
Postfach 1369
53583 Bad Honnef
Tel.: 02224/9384-0
Fax: 02224/9384-84
E-Mail: info@kanalbau.com
Internet: www.kanalbau.com

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