IKT-Warentest-Siegel: Auszeichnung für die beste Drossel im Feld
31.07.2018
Das IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur hat sechs hydromechanische Drosseleinrichtungen für Regenbecken in einem unabhängigen Warentest vergleichend untersucht. Der HydroSlide Abflussregler Typ GM von der Steinhardt GmbH Wassertechnik aus Taunusstein hat mit der Note „Gut (2,1)“ am besten abgeschnitten. Prof. Dr.-Ing. habil. Bert Bosseler, Wissenschaftlicher Leiter des IKT, überreichte auf der IFAT 2018 das IKT-Warentest-Siegel an Steinhardt-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Jörg Steinhardt.
Zur Siegelübergabe am Steinhardt-Stand waren auch Dr. Beatrix Tappeser, Staatssekretärin im hessischen Umweltministerium, Dr. Rainer Waldschmidt, Geschäftsführer von Hessen Trade & Invest, und der Sprecher des Lenkungskreises des IKT-Warentests „Drosselorgane“, Dipl.-Ing. Horst Baxpehler vom Erftverband gekommen.
HydroSlide im Test
Der HydroSlide Automatikregler Typ GM führt beim IKT-Warentest „Drosselorgane“ das Feld an. Bei der hydraulischen Funktionsfähigkeit erzielte die Drossel die Noten 1,3 (Phase I mit 25 l/s) und 1,8 (Phase II mit 10 l/s). Die Verlegesicherheit der Drossel wurde mit der Note 3,0 bewertet – kein Verlegerisiko bei Holzstäben, Steinzeug-Scherben, Halbklinker und Bohrkern, allerdings Auffälligkeiten bei allen Hygieneartikeln.
Mit Blick auf den Gesamtzustand nach Nutzungsende erhielt das System die Note 1,2. Und für die Qualitätssicherung vergaben die Tester die Note 3,5. Steinhardt konnte vier von neun Kriterien nachweisen.
IKT-Warentest „Drosselorgane“
Die Ergebnisse des IKT-Warentests „Drosselorgane“ sind breit gestreut: Sie reichen von GUT (2,1) bis MANGELHAFT (5,0). Eine Drossel konnte aus technischen Gründen nicht bewertet werden, da sie nicht auf den geforderten Durchfluss umstellbar ist.
Der HydroSlide Abflussregler konnte als einziges der getesteten hydromechanischen Drosselorgane den geforderten Sollabfluss sowohl mit Klarwasser als auch mit Schmutzwasser in allen Teilprüfungen über den relevanten Messbereich sicherstellen.
SüwVO-Prüfung mit Klarwasser meist bestanden
Die Prüfung mit Klarwasser nach der nordrhein-westfälischen Selbstüberwachungsverordnung (sog. SüwVO I-Prüfung) wurde von fast allen Produkten nahezu durchweg und ohne Probleme bestanden. Scheinbar sind fast alle Produkte gerade für diese Prüfbedingungen optimal ausgelegt.
Betriebsbeanspruchungen beeinträchtigen Leistungsfähigkeit
Jeweils vier von sechs Drosselorganen zeigten schlechte Prüfergebnisse, wenn die Prüfungen nach Betriebsbelastung, im ungereinigten Zustand und mit Schmutzwasser durchgeführt wurden (sog. Betriebstauglichkeit II-Prüfungen). In jeweils drei Fällen wurde sogar die Teilnote „ungenügend“ vergeben.
Verlegebeseitigung häufig aktiviert
Im Test zeigte sich, dass eine Verlegebeseitigung unbedingt notwendig ist. Etwa die Hälfte der Störkörper-Versuche führte zu einer Verlegung, bei der die automatische Verlegebeseitigung des Drosselorgans aktiviert werden musste. In mehr als 80 Prozent der Fälle konnten die Störkörper so vollständig beseitig werden.
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