Innovationen und aktuelle Regeln bei der Kanalsanierung
08.11.2016
Verbund IQ informierte auf den Nürnberger Kolloquien über aktuelle Regelwerke, Methoden und Techniken in der Kanalsanierung
Zum 15. Mal lud die Verbund Ingenieur Qualifizierung gGmbH unter wissenschaftlicher Leitung der Fakultät Bauingenieurwesen der TH Nürnberg zu den jährlichen Nürnberger Kolloquien zur Kanalsanierung ins Gemeinschaftshaus Langwasser ein.
Rund 200 Teilnehmer aus den Fachbereichen Tiefbau, Wasserwirtschaft und Entwässerung informierten sich über neue Regelungen, innovative Techniken und Maßnahmen rund um die Sanierung eines Kanals. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand der praxisnahe Wissensaustausch. Thematisiert wurde außerdem die Weiterbildung in der Kanalsanierung aus Sicht von Firmen und Auftraggebern.
Der Vormittag befasste sich intensiv mit den theoretischen Grundlagen zur Planung und Ausschreibung von Sanierungsmaßnahmen. Peter Kalte, Geschäftsführer der Gütestelle Honorar und Vergaberecht Mannheim, stellte als Honorarsachverständiger die Grundlagen der Honorierung von Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren (HOAI) im Rahmen einer Kanalsanierung dar. Dabei ging er neben der Honorarermittlung auch auf die Grundlagen der HOAI und die Planungsabläufe einer Sanierungsmaßnahme ein.
Anhand eines realen Fallbeispiels, der Renovierung eines begehbaren Kanalprofils, erläuterte Andreas Beuntner von der Firma Ingutis mbH, den Planungsablauf nach DIN EN 14654-2 unter Berücksichtigung des Arbeitsblattes 143-1 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA).
Markus Maletz von der TÜV Rheinland Industrie Service GmbH beschäftigte sich in seinem Vortrag zur statischen Berechnung von Schlauchlinern ebenfalls mit einem aktuellen Regelwerk der DWA. „Mit dem neuen Arbeitsblatt A 143 Teil 2 gibt es eine klare Regelung für die Installation von Schlauchlinern. Die zusammenhängende Serie der Arbeitsblätter erlauben dem Anwender nun, von der Planung über die Ausführung bis zur Abnahme, einen durchgängigen Prozess zu durchlaufen“, erläuterte der Sachverständige für erdverlegte Rohrleitungen die Neuerung.
Breitband im Kanalrohr
Den ersten Teil der Kolloquien schloss Christine Hohenstein-Bartholl, Rechtsanwältin bei PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, mit ihrem Impulsvortrag zum Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) ab. Den neuen gesetzlichen Regelungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) liegt die Kostensenkungsrichtline der Europäischen Union zu Grunde.
Kanalnetzbetreiber sind danach verpflichtet, der Bundesnetzagentur auf Anfrage die Lage sowie die gegenwärtige Nutzung eines Kanalnetzes zu melden. Telekommunikationsnetzbetreiber haben das Recht diese Informationen einzusehen, eine Vor-Ort-Untersuchung der Abwasserinfrastruktur in Anspruch zu nehmen und diese für den Einbau von Komponenten digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze mit zu nutzen.
Die Kanalnetzbetreiber können im Gegenzug vom interessierten Telekommunikationsnetzbetreiber ein Entgelt für die Nutzung erheben. Zudem besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Verpflichtung zur Koordinierung von Bauarbeiten. „Die Kanalnetzbetreiber sollten eine detaillierte Mitnutzungsvereinbarung mit den Telekommunikationsnetzbetreibern festlegen. Hier sollte exakt geregelt werden, wer im Fall eines Schadens oder einer Betriebsstörung aufkommen muss“, riet Christine Hohenstein-Bartholl dringend an.
Die abschließende Fragerunde des Plenums verdeutlichte das große Interesse an der Thematik und die Unsicherheit vieler Unternehmen, die neuen Verpflichtungen praktisch umzusetzen. „Das Gesetz hat viele Fragen offengelassen und wichtige Aspekte nicht eindeutig geregelt“, räumte die Referentin ein und sah weiteren Handlungsbedarf.
Innovationen der Kanalsanierung
Am Nachmittag rückte die Praxis in den Fokus der Vorträge. Den Auftakt machte Dirk Gerber von der IBG HydroTech GmbH. Er stellte eine Innovation der Seiteneinlaufsanierung vor. „STREET TO HOME ermöglicht, einen inversierbaren Schlauchliner im Open-End-Verfahren gegen die Fließrichtung zu installieren“, beschrieb Gerber das System. Eine neue Anlagentechnik zum Einbau und zu Aushärtung von Schlauchlinern hatte Niklas Ernst von der Bluelight GmbH im Gepäck.
„Der F-Liner ist das erste und einzige System, das mit LED-Lichthärtung ausgehärtet wird. Es kann mindestens doppelt so schnell eingebaut werden wie herkömmliche warmhärtende Systeme“, erklärte der Geschäftsführer dem Auditorium seine Neuheit. Die Runde schloss Jörg Garbe von Trelleborg Pipe Seals. Er stellte ein Main-to-House-Konzept als Baustein einer Komplettlösung für die Hausanschlusssanierung vor.
Mario Heinlein, Sachgebietsleiter Kanalbetrieb, Stadtentwässerung und Umweltanalytik in Nürnberg, beleuchtete in seinem einstündigen Vortrag Weiterbildungsmöglichkeiten in der Kanalsanierung aus Sicht von Firmen, Ingenieurbüros und Auftraggebern, und welche nötigen und möglichen Anforderungen für eine Auftragsvergabe sich dahinter verbergen können. Die etablierte begleitende Hausmesse bot mit 40 Ausstellern auch in diesem Jahr wieder einen idealen Rahmen, um praktisches Wissen auszutauschen und Kontakte zu vertiefen und zu knüpfen.
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