Kanalgipfel 2021: Bedeutung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen für die Investitionsentscheidungen in Kommunen

14.06.2021

Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, vor der viele Kommunen stehen, besteht in einer fundierten technischen und wirtschaftlichen Bewertung dieser langlebigen Anlagen. Der Kanalgipfel bietet eine Hilfestellung für eine detaillierte und konsistente Wertermittlung unserer Entwässerungssysteme sowie für deren Werterhalt. Dipl-Ing. Markus Vogel berichtet über die Bedeutung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungwesens (Doppik) für Investitionsentscheidungen in Kommunen.

Mit dem Grundsatzbeschluss der Innenministerkonferenz im Jahr 2003 und dem Beschluss der „Eckpunkte für ein kommunales Haushaltsrecht“ wurde ein Reformprozess eingeleitet. Der Beschluss des Bundes zur Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens (MHR) führte dazu, dass – je nach landesspezifischer Festsetzung – die allermeisten deutschen Kommunen ihr Haushaltsrecht zwischenzeitlich umgestellt haben. Die Bezeichnungen sind auf Landesebene hierbei leicht unterschiedlich gewählt und abgekürzt (z.B. NKF, NKR, NKRS, NKFW, NKHR).

Bislang stand der geringstmögliche Mitteleinsatz (Input-Orientierung) im Vordergrund des Handelns. Ziel dieses politischen Beschlusses zur Änderung des Haushaltsrechts ist es, die Kommunen zu einer tragfähigen, nachhaltigen Entwicklung zu animieren. Es soll so ein „Leben über den Verhältnissen“ aufzeigt und gleichzeitig eine Beschränkung initiiert werden, im Sinne einer intergenerativen Gerechtigkeit.

Hierzu sollen ein künftig qualitätsorientiertes Handeln etabliert (Output-Orientierung) und transparente Langfristbetrachtungen ermöglicht werden. Das veränderte Haushaltsrecht bedeutet einen Paradigmenwechsel in der Betrachtungsweise der kommunalen Mittelverwendung.

Das neue Haushaltsrecht ist in den betroffenen Kämmereien zwischenzeitlich handwerklich professionell umgesetzt. In der Praxis wird erkennbar, dass die Transformation der damit verbundenen Erfordernisses im bautechnischen Bereich oft nicht ausreichend stattgefunden haben. Die Output-Orientierung bedeutet, dass nur langfristig nutzbare Investitionen – entsprechend der gewählten Abschreibungsdauern – die Haushaltsziele sicherstellen können.

In diesem Sinne gilt es, die Prozesse und Vorgehensweisen im Verwaltungshandeln auf die konsequente Qualitätssicherung im Bauwesen hin neu zu beleuchten und oft neu zu orientieren.

Das kommunale Handeln wir künftig geprägt von der Fragestellung, was ist zur (ggf. gesetzlich eingeforderten) Zielerreichung notwendig? Die Antwort auf diese „Bedarfsfrage“ lässt dann die notwendigen Ressourcen (z.B. Personal, Planungsleistung, Zeit, Mittelbereitstellung) sichtbar werden. Diese gilt es dann einzuplanen und bereit zu stellen. Dies gilt für alle Aufgabengebiete innerhalb der Kommunalverwaltung.

Gerade die strategisch orientierte Ermittlung des mehr oder weniger ständig gegebenen Sanierungsbedarfs im kommunalen Anlagen- und Infrastrukturbestand erhält eine größere Bedeutung. Nur dadurch lässt sich eine nachhaltige, wirtschaftliche Aufgabenerfüllung ermöglichen. Dies stellt einen erheblichen Teil der Kommunen vor große Herausforderungen.

Ein Grund hierfür ist die Tatsache, dass die Mehrheit der bundesdeutschen Kommunen den Aufgaben im technischen Bereich zunehmend weniger gewachsen ist. Gemäß dem Statistischen Bundesamt beheimaten Ende 2018 85 % aller Kommunen weniger als 10.000 Einwohner und 63 % weniger als 3.000 Einwohner. Die meisten Kommunen dieser Größenordnung sind mit strategischen und baufachlichen Fragen angesichts der dortigen Personalsituation und der stetig steigenden fachlichen Anforderungen zunehmend überfordert. Auch für diese Kommunen müssen sachgerechte Lösungen entwickelt werden, die den nun verstärkt erforderlichen Fokus auf Qualität von der Planung bis zur erfolgreichen Maßnahmenumsetzung sicherstellen.

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