Nachrüstlösungen gegen Rückstau im Kanal schützen Kellerräume
04.11.2013
Hybrid-Hebeanlage für Mischkanalsysteme zur Montage im Kontrollschacht DIN4034 als Rückstauschutz
Für den Rückstauschutz in Mischkanalsystemen und im Trennkanal liefert Con-Pat Kanalsysteme mit der RKS800 eine leicht nachrüstbare, sichere und kostengünstige Lösung für alle bekannten baulichen Probleme. Aufwendiges Umbauen und Trennen der Kanalrohre gehört nun der Vergangenheit an. Die RKS 800 wird einfach schon vor dem Hause in den Kontrollschacht nach DIN 4034 verbaut. Dank des patentierten Einspannrahmen ist diese Arbeit schnell erledigt und eine stabile Befestigung der Hybrid-Hebeanlage garantiert.
Zwei leistungsfähige Industriepumpen mit Schneidwerken pumpen nun im Rückstaufall das Regenwasser von Dachflächen und das Schwarz- und Grauwasser aus dem Gebäude über einen By-Pass in die öffentliche Kanalisation. Ein schwerer Schieber aus Rotguss riegelt dabei das Gebäude gegen die drückenden Abwassermengen zuverlässig ab.
Gesteuert wird das System über eine kompakte Steuereinheit, die beispielsweise im Hausanschlussraum montiert wird. Hier kann der Immobilieneigentümer den Status der Anlage jederzeit überwachen. Klartextmeldungen im Display geben Auskunft über den aktuellen Betriebszustand der Rückstausicherung. Jeden Tag veranlasst die Elektronik einen kurzen Systemtest. Der Schieber wird geschlossen und die Pumpen laufen für einige Sekunden an. So wird ein Festgehen der mechanischen Teile zuverlässig verhindert. Die Rückstausicherung von Con-Pat verzichten auf Klappen und Plastikdichtungen, eine Hauptursache für Funktionsstörungen sind klemmende Klappen und defekte Plastikdichtungen.
Warum Rückstauschutz nachrüsten ?
Die Starkregen des Sommers 2013 haben es gezeigt: Die lokalen Abwassernetze sind mit solchen Regenmengen überfordert. Bei 55 Liter Regenwasser pro m² sind die öffentlichen Kanäle circa 50 Prozent überlastet. Wasser drückt durch die Anschlusskanäle in Kellerräume und vernichtet nicht nur wertvolles Inventar sondern beschädigt auch die Bausubstanz. Kellerböden und Wände müssen aufwendig getrocknet werden.
Dies ist nicht die Schuld der Kommunen. Die Abwassersysteme in vielen Gemeinden sind einfach nicht für die Wassermassen ausgelegt. Rückstau gilt damit als „unvermeidlich“ - die Städte, Gemeinden und Kommunen haben durch ein Urteil des OLG Celle Recht bekommen. Der Hausbesitzer allein ist in der Pflicht, sich zu schützen und eine geeignete Rückstausicherung einzubauen. Dies gilt übrigens für alle Gebäude: Rückstau durch Starkregen unterscheidet nicht zwischen Altbau und Neubau.
Früher Kartoffelkeller, heute Home-Office oder Fitnessraum
Kellerräume werden heute oft anders als in früheren Jahren genutzt. Und im Rückstaufall bei Starkregen ist dann der Schaden entsprechend groß. Teure Einbauten, Teppiche und Hausrat sind beschädigt und ein Fall für die Mülldeponie. Mit einer funktionierenden Rückstausicherung, ob Rückstauklappe, Rückstauschieber oder Hebeanlage können solche Schäden vermieden werden. Zumindest aber steigt die Wahrscheinlichkeit der Schadensregulierung durch einen Wohngebäude-Versicherer.
Übrigens: Die Gemeinden raten dringend dazu, Gebäude gegen Rückstau aus der Kanalisation zu sichern. Ein verbindliche Vorschrift gibt es aber nicht. Es ist einfach: Wenn die Sicherung gegen den Rückstau nicht dem Stand der Technik entsprecht, zahlt die Versicherung nicht. Nur wenn die Rückstausicherung auch funktionsfähig ist, kann der Eigentümer auf Leistungen seiner Gebäudeversicherung hoffen.
Con-Pat präsentiert auf der neuen Internetseite unter www.con-pat.de drei Systeme um zuverlässigen Rückstauschutz einfach nachzurüsten.
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