Neue Mindestlöhne im Baugewerbe zum 1. September 2009

28.08.2009

Frankfurt am Main - Ab 1. September gelten neue, höhere Mindestlöhne für das Baugewerbe. So sieht es der Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe vor, der mit Wirkung zum 1. September für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Für Ungelernte erhöht sich in einer ersten Stufe der Mindestlohn West von 10,70 auf 10,80 Euro, für Angelernte von 12,85 auf 12,90 Euro. Der Mindestlohn Ost für Ungelernte steigt von 9 Euro auf 9,25 Euro, der Mindestlohn Ost für Angelernte wird normaler Tariflohn.

Die genannten Lohnuntergrenzen gelten zwingend für alle in Deutschland tätigen gewerblichen Arbeitnehmer unabhängig davon, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Zusätzlich gilt das Prinzip des jeweils höheren ?Lohns der Baustelle?. Arbeitnehmer, die aus den östlichen Bundesländern nach Westdeutschland kommen, haben Anspruch auf mindestens den Mindestlohn West.

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) weist darauf hin, dass qualifizierte Arbeit mit dem höheren Tariflohn, z.B. bei Facharbeitern mit 15,84 Euro West und 14,16 Euro Ost zu bezahlen ist. "Ich appelliere an die Kommunen, bei der Auftragsvergabe darauf zu achten, ob der Preis für die Arbeitsleistung ausschließlich mit dem Mindestlohn kalkuliert ist. Ein Polier und ein paar Facharbeiter sollten auf der Baustelle schon mit dabei sein", sagt Klaus Wiesehügel, Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU).

Wer bisher den Mindestlohn für Angelernte Ost von 9,80 Euro erhalten hat, hat auch nach dessen Wegfall Anspruch auf seinen unveränderten Lohn. Der Arbeitgeber sei zu Lohnkürzungen nicht berechtigt. "Das ist die Gelegenheit, um zu überprüfen, ob die ausgeübte Tätigkeit nicht eigentlich unter den Tariflohn fällt", sagt Gewerkschafter Wiesehügel.


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