Nutzen der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961

30.01.2008

Prüfingenieure als Partner von Auftraggebern und ausführenden Unternehmen

Große Teile der Abwassernetze in Deutschland müssen saniert oder erneuert werden. Unter Berücksichtung einvernehmlicher Qualitätsanforderungen und Nachweisen, dass sämtliche Anforderungen erfüllt werden, kann die Entsorgungssicherheit langfristig gesichert werden. Eine Herausforderung für Kommunen, Netzbetreiber, Ingenieure und Planer, die aufgrund leerer Kassen und strapazierter Haushalte dauerhaft zum Sparen gezwungen sind. Trotzdem: Öffentliche Auftraggeber und Netzbetreiber handeln. Wie lassen sich unter diesen Rahmenbedingungen die Ziele erreichen: langlebige und dichte Bauwerke, lange Abschreibungszeiten, niedrige Gebührenbelastung?

Wirtschaftlicher Kanalbau hängt ausschließlich von der Ausführungsqualität ab. Dies berücksichtigen die Verantwortlichen zunehmend in ihren Strategien. Die Konsequenz: Sowohl in der Planungsphase, als auch bei der Ausschreibung und Vergabe sowie bei der Bauüberwachung werden geeignete Instrumente genutzt, um die Anforderungen an Auftragnehmer hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durchzusetzen. Damit kommen Auftraggeber den Unternehmen entgegen, die fachkundige Leistungen zu auskömmlichen Preisen zuverlässig erbringen wollen. Qualität bei der Angebotsbearbeitung, bei der Auswahl der Produkte, beim Ausbildungsstand des Personals und bei Abnahmen ist erklärtes Ziel. Mit konsequenten Maßnahmen wie Wareneingangsprüfungen, Arbeitsvorbereitung und Dokumentation der Arbeits- bzw. Prüfergebnisse werden Baumaßnahmen erfolgreich abgewickelt.

Der Prüfingenieur als Partner
Auftraggeber, welche die Anforderungen der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 beim Bau, bei der Instandhaltung, Inspektion, Reinigung oder Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen und -kanälen erfüllt wissen wollen, vertrauen darauf, dass die beauftragten  Firmen die Anforderungen auch erfüllen. Die Bestätigung, dass dem so ist, liefert der Güteausschuss (www.kanalbau.com). Die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure bestätigen den Inhabern des Gütezeichens Kanalbau für den entsprechenden Anwendungsbereich (Bau, Instandhaltung, Inspektion, Reinigung oder Dichtheitsprüfung), ob sie die Anforderungen erfüllen oder ob insbesondere innerbetriebliche Maßnahmen notwendig sind, um zukünftig Fehler zu vermeiden. Kontinuierliche Beratung innerhalb des Güteausschusses stellt den Dialog sicher. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen „Unternehmen und Prüfingenieur“ einerseits und „Prüfingenieur und Güteausschuss“ andererseits ist wirkungsvolle Voraussetzung zur Fehlerminimierung. Inhaber des Gütezeichens Kanalbau melden jede Maßnahmen vor Baubeginn dem zuständigen Prüfingenieur. Auftraggeber können sich über die Web Site der Gütegemeinschaft von diesen Meldungen überzeugen. Diese Vereinbarungen ermöglichen unangemeldete Besuche der Prüfingenieure auf Baustellen. Merkmal eines Fachunternehmens ist sein Fachpersonal. Ob diese Anforderung seitens des Unternehmens erfüllt wird, belegt die Firma durch Vorlage geeigneter Nachweise. Dies geschieht bei den Firmenbesuchen des Prüfingenieurs.

Schließlich wird die Dokumentation der Eigenüberwachung aller abgewickelten Maßnahmen, stichprobenartig auf Vollständigkeit und Plausibilität gegengezeichnet. Die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure überzeugen sich stichprobenartig, ob Fachpersonal in ausreichender Anzahl eingesetzt und ob die Dokumentation der Eigenüberwachung zeitnah geführt wird. Die Praxis zeigt: Berichte über nicht erfüllte Anforderungen werden dem Güteausschuss vorgelegt, der ggf. Ahndungsmaßnahmen bis zum Gütezeichenentzug verhängt. Dies sehen Firmen manchmal mit Unverständnis und wehren sich. Letztendlich aber haben Auftraggeber und Auftragnehmer den Willen die Gütesicherung Kanalbau durchzusetzen. Die Glaubwürdigkeit des Systems sicherzustellen, ist Willenserklärung aller die Gütesicherung tragenden Auftraggeber und Auftragnehmer. Was wird getan?

Neutrale Beurteilung
Die Berichte der Prüfingenieure werden dem Güteausschuss der Gütegemeinschaft zur Beratung vorgelegt. Das neutrale Organ hat unter anderem die Aufgabe, Gütezeichenanträge zu prüfen und die Verleihung oder gegebenenfalls den Entzug des Gütezeichens einzuleiten sowie Ahndungsmaßnahmen bei Verstößen dem Vorstand vorzuschlagen. Ahndungsmaßnahmen sind je nach Art des Verstoßes zusätzliche Auflagen im Rahmen der Eigenüberwachung, Vermehrung der Fremdüberwachung, Verwarnung oder Aberkennung der Qualifikation bzw. Zeichenentzug. Die genannten Maßnahmen können miteinander verbunden werden. Das konsequente Vorgehen wird von den Auftraggebern wahrgenommen. Gradmesser hierfür ist eine zunehmende Zahl von Kommunen, die das Instrument Gütesicherung Kanalbau nutzen. Von bundesweit 700 Kommunen mit jeweils mehr als 20 .000 Einwohnern fordern 543 Kommunen die RAL-Gütesicherung Kanalbau in ihren Ausschreibungen (Stand Dez. 2007). Ein Anteil, der sich in den vergangenen fünf Jahren von 51% auf 78% erhöht hat.


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Postfach 1369
53583 Bad Honnef
Tel: 02224/9384-0
Fax: 02224/9384-84
E-Mail: info@kanalbau.com
Internet: www.kanalbau.com


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