Öffentliche und private Auftraggeber ziehen Konsequenzen Anforderungen an die Eignung von Bietern

24.06.2008

„Unsere Leitungsnetze sind marode“, „Unter der Erde tickt eine Zeitbombe“, „Kanalisation war den Wassermassen kurzfristig nicht mehr gewachsen“ – mit diesen oder ähnlichen Schlagzeilen berichtet nicht nur die Fachpresse in regelmäßigen Abständen über den Zustand der Leitungsnetze in Deutschland. Auf der anderen Seite wird der Ruf nach effizienten Sanierungsstrategien laut. Themen wie Bauqualität, Qualifizierung und Qualifikation sind zentrale Fragen einer ganzen Branche. Eigentümer von Grundstücken sollen bis 2015 die Dichtheit ihrer Entwässerungsanlagen und -leitungen nachweisen. Anforderungen an Einbau und Prüfung enthalten z.B. DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA Arbeitsblatt 139. Verpflichtend haben sich Auftraggeber vor Auftragsvergabe von der Qualifikation der Bieter zu überzeugen. Hinweise zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit liefert § 8 der VOB/A. Vierzehn rechtliche Anforderungen sind in Anlage 1 der Leitlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens vom 25. April 2005 in der Fassung vom 14.09.2007 genannt. Auftraggeber entscheiden, ob sie diese Anforderungen teilweise oder vollständig vom Bieter nachgewiesen haben wollen.

Bieter, die sich dem freiwilligen Verfahren zur Präqualifikation unterzogen und nachgewiesen haben, dass sie die „rechtlichen Anforderungen“ erfüllen, sind in der allgemein zugänglichen Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. zu finden. Andernfalls ist die Prüfung, ob die Anforderungen erfüllt sind, Aufgabe des Auftraggebers. Für den Bereich von öffentlichen und privaten Abwasserleitungen und -kanälen finden sich seit dem 19.01.1990 detaillierte Anforderungen an Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bieter in der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961. Anforderungen an Personal, Betriebseinrichtungen und Geräte, Subunternehmer und Eigenüberwachung, deren Erfüllung die Bieter mit Angebotsabgabe nachweisen müssen. Im Mittelpunkt des Nachweisverfahrens steht der neutrale Güteausschuss, der im Auftrag der Auftraggeber bestätigt, dass ein Unternehmen die Anforderungen erfüllt. Der Güteausschuss ist aber ebenso für den Entzug eines Qualifikationsnachweises zuständig, wenn ein Bieter einzelne Anforderungen nicht mehr erfüllt. Firmen, welche die Anforderungen der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 erfüllen, weisen nach, dass sie die für eine Bauaufgabe nötige Qualifikation für eine oder mehrere Beurteilungsgruppen besitzen (siehe Tabelle).

Beurkundungsgruppe Anzahl der Beurkundungen
(Stand 06.2008)
AK3 693
AK2 929
AK1 162
VP 76
VM 39
VD 15
VO 35
VOD 14
S 330
I 248
R 180
D 129
G 52
ABS 2

Neutraler Güteausschuss
Wo Gütesicherung drauf steht, ist allerdings noch lange keine Gütesicherung drin! Die Gütesicherung RAL-GZ 961 ist ein von Auftraggebern und Auftragnehmern gemeinsam geschaffenes Instrument zur Sicherung der Qualität von Kanalbauarbeiten. So stützen sich beim Güteschutz Kanalbau sowohl die Beurteilungen als auch die zugehörigen Beurteilungsgrundlagen (Prüfungen) auf einen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern erzielten Konsens. Wichtiger Bestandteil ist dabei die Neutralität der Abläufe zur Bestätigung der Qualifikation bzw. der Abläufe, die zur Aberkennung der Qualifikation führen. Neutralität gewährleistet der Güteausschuss, der sich aus Vertretern der Auftraggeber und Auftragnehmer zusammensetzt. Er beurteilt alle Baustellen- und Firmenberichte, die bei den Qualifikationsprüfungen der derzeit 2.889 (Stand 31.12.2007) qualifizierten Firmen anfallen. Die Prüfungen werden ausschließlich durch vom Güteausschuss beauftragte und qualifizierte Prüfingenieure durchgeführt.

Umfassende Dienstleistungen
Die notwendige Sicherung der Ausführungsqualität durch Auftragsvergabe an qualifizierte Bieter wird für den Auftraggeber vereinfacht und die Qualifikation der Bieter zentral und vergleichbar dargestellt. Das führt zu Wettbewerbsgleichheit und volkswirtschaftlichen Vorteilen auf der Grundlage eines einheitlichen und allgemein anerkannten Anforderungsprofils. Darüber hinaus profitieren Mitglieder von den umfassenden Dienstleistungen der Gütegemeinschaft. Messen und andere branchenspezifische Veranstaltungen dienen dazu, immer mehr Auftraggeber sowie Vertreter von Ingenieurbüros und ausführenden Unternehmen von den Vorteilen der RAL-Gütesicherung zu überzeugen. Vom Güteausschuss der RAL-Gütegemeinschaft beauftragte Prüfingenieure beraten Auftraggeber in Fragen der Vergabepraxis und bei der Einführung der RAL-Gütesicherung. Mit der Ausrichtung von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen betreibt die Gütegemeinschaft gezielt Aufklärung. Auf Fachtagungen und Erfahrungsaustauschen diskutieren Auftraggeber und Auftragnehmer über Themen wie Kanalbau, Inspektion, Reinigung, Kanalsanierung und Dichtheitsprüfung.

Unter www.kanalbau.com können sich Mitglieder, Fachleute und interessierte Laien mit umfassenden Informationen rund um das Thema Kanalbau versorgen – schnell und jederzeit.


Kontakt:
RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau
Postfach 1369
53583 Bad Honnef
Tel: 02224/9384-0
Fax: 02224/9384-84
E-Mail: info@kanalbau.com
Internet: www.kanalbau.com

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