Parlamentsvotum verschlechtert Vorschlag zum UVP-Verfahren
17.10.2013
BDE für Vereinfachung und Beschleunigung statt Ausweitung
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hat sich kritisch zum Votum des Europäischen Parlaments zur Novellierung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-Richtlinie) geäußert. Am 9. Oktober stimmten die Abgeordneten in erster Lesung mit knapper Mehrheit für den kontrovers diskutierten Bericht des italienischen Berichterstatters Andrea Zanoni, mit dem der Kommissionsvorschlag zur Änderung der Richtlinie weiter verschärft wird.
BDE-Präsident Peter Kurth: "Bereits der Umweltausschuss hat den Vorschlag der Kommission verschärft. Dem hat sich das Plenum des Europäischen Parlaments nun im Wesentlichen angeschlossen. Projektträgern würden durch diese weitere Verschärfung des ohnehin problematischen Vorschlags der Kommission zahlreiche neue Pflichten auferlegt. Das Ziel, das UVP-Verfahren zu beschleunigen, würde mit einem derartig erweiterten Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung klar verfehlt. Im Gegenteil: Es würde aufwändiger und komplizierter."
Wie und in welchem Umfang künftig Auswirkungen von Projekten auf Umwelt, Klima und biologische Vielfalt zu ermitteln sind, wird enorme Auswirkungen auf die Unternehmen haben. Genehmigungsverfahren würden langwieriger und teurer werden. BDE-Präsident Peter Kurth fordert die Politik vor diesem Hintergrund auf, den Bürokratieabbau nicht aus dem Blick zu verlieren.
Peter Kurth dazu: "Viele Mitgliedsstaaten der Europäischen Union befinden sich nach wie vor in einer wirtschaftlich angespannten Situation. Erklärtes Ziel der Kommission war es daher, die Konjunktur – unter anderem durch eine Reindustrialisierung Europas – zu stärken. Deshalb ist nun der Rat aufgerufen, sich in den anstehenden Verhandlungen für austarierte und praxistaugliche Regelungen einzusetzen. Leitmotiv für die Verhandlungen sollte das von der Kommission erklärte Ziel der Novellierung sein, nämlich das UVP-Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Denn nur unter den richtigen Rahmenbedingungen kann die Wirtschaft zur Belebung der Konjunktur beitragen."
Die Kommission hatte ihren Vorschlag zur Änderung der UVP-Richtlinie im Oktober 2012 vorgelegt. Im Juli 2013 hatten die Abgeordneten des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments dann über den Berichtsentwurf und rund 500 Änderungsanträge abgestimmt, die das UVP-Verfahren zu Lasten der Unternehmen verschlechtert haben. Nunmehr hat das Plenum des Europäischen Parlaments über den Bericht und die Änderungsanträge abgestimmt. Ferner hat es dem Berichterstatter ein Mandat für direkte Verhandlungen mit dem Rat – sogenannte Trilog-Verhandlungen – erteilt.
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