Praxisnah, verbindlich, einheitlich – neue technische Regeln für Pipelines
01.07.2016
Für den Neubau von Rohrfernleitungen und Gashochdruckleitungen werden derzeit die technischen Regelwerke aktualisiert. Die dafür zuständigen Gremien haben ihre Arbeit fast abgeschlossen, so dass sich bereits viele Neuerungen abzeichnen. Die Technische Regel für Rohrfernleitungen (TRFL) und das DVGW-Arbeitsblatt G 463 für die Errichtung von Gashochdruckleitungen werden sich in einigen Punkten annähern. Zudem wird großer Wert auf einen hohen Sicherheitsstandard gelegt und die Regelwerke an vielen Stellen an die in der Praxis bewährten Maßnahmen angepasst.
Für Rohrfernleitungen und Gashochdruckleitungen gelten unterschiedliche Verordnungen – doch in beiden ist festgelegt, dass die Pipelines nach dem Stand der Technik errichtet und betrieben werden müssen. Die dem Stand der Technik jeweils zugrunde liegenden Regelwerke befinden sich in der finalen Überarbeitungsphase und werden nach derzeitiger Lage an einigen Stellen angeglichen. Für beide Pipeline-Typen sind demnach nun alle Schweißnähte zerstörungsfrei zu prüfen.
Unterschiedliche Regelwerke für Pipelines nähern sich an
Besonders auffällig ist, dass sich die Anforderungen an Gashochdruckleitungen jetzt oftmals am Standard der Rohrfernleitungen orientieren. Sie müssen zum Beispiel zukünftig so gebaut werden, dass intelligente Inspektionsmolche zu einem späteren Zeitpunkt den Leitungszustand ermitteln können. Ebenso wurde die Mindestüberdeckung von 0,8 auf 1,0 Meter angehoben und ein Sicherheitsbeiwert von 1,6 zur Wanddickenberechnung von Rohren und Rohrbögen festgelegt. „Mit diesen Werten wird das Sicherheitsniveau bei Gashochdruckleitungen weiter erhöht und entspricht damit den bereits vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen von Rohrfernleitungen“, erläutert Christian Engel, Fachreferent Pipelines bei TÜV NORD.
Besonders für Gashochdruckleitungen spielt das Thema Sicherheit bei der Aktualisierung eine große Rolle. In Gebieten mit erhöhtem Schutzbedürfnis, wie in dicht besiedelten und bebauten Gegenden oder im Bereich von Kreuzungen mit Verkehrswegen, müssen zukünftig zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dabei kann zum Beispiel der Prüfumfang, die Anzahl der Trassen-Markierungen, der Sicherheitsbeiwert oder gegebenenfalls die Rohrdeckung erhöht werden. Ebenso können zusätzliche Messstellen zur Überwachung des kathodischen Korrosionsschutzes oder möglicher Zusatzbelastungen eingerichtet werden.
Höhere Flexibilität bei Prüfungen von Rohrfernleitungen
Ausschließlich für Rohrfernleitungen haben sich Änderungen in Bezug auf die Kontrolle und Prüfung ergeben. Die Prüfung kann nun offiziell auch abschnittsweise erfolgen. Diese Flexibilität entbindet den Betreiber jedoch nicht von seiner Pflicht, die gesamte Anlage prüfen zu lassen. Darüber hinaus müssen die Trassen von Rohrfernleitungen unabhängig vom Fördermedium nun grundsätzlich zweimal im Monat kontrolliert werden.
„Einige Maßnahmen – wie die zerstörungsfreie Prüfung aller Schweißnähte – haben sich in der Praxis bereits bewährt und werden dort zum Teil schon länger angewandt. Durch die Aufnahme in die technischen Regelwerke bekommen sie einen verbindlichen, einheitlichen Rahmen und erhöhen die Rechtssicherheit der Betreiber“, sagt Engel, der in den Gremien an der Überarbeitung mitwirkte.
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