RAL-Gütesicherung für die Grundstücksentwässerung
24.06.2013
Sind Sie nun dicht, oder sind sie es nicht? Die Rede ist von unseren Grundstücksentwässerungsleitungen und der Diskussion zur Überprüfung ihrer Dichtheit. Fakt ist: Die in den entsprechenden Gesetzen der Bundesländer festgelegte Pflicht zur Dichtheitsprüfung wird in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Das wiederum haben Vertreter verschiedener politischer Richtungen zum Anlass genommen, die eingeführten Regelungen infrage zu stellen.
Beim Kampf um Wählerstimmen bleiben so Tatsachen auf der Strecke. Allerdings scheint die Diskussion in Nordrhein-Westfalen vorläufig beendet: „Nachdem im Dezember 2012 die Durchführung der Dichtheitsprüfung nach dem Landeswassergesetz (LWG) von CDU, FDP und Linken gekippt worden war, hat die aktuelle Regierungskoalition aus SPD und Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass die Funktionsprüfung von Abwasserkanälen fortgesetzt wird“, berichtet Dipl.-Ing. Dirk Bellinghausen, Geschäftsführer Güteschutz Grundstücksentwässerung e.V.
Aber nicht nur in Nordrhein-Westfalen wird über das Thema „Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen“ diskutiert. In Hessen beispielsweise werden Verhandlungen zur bestehenden Abwassereigenkontrollverordnung geführt. Solange gilt diese als ausgesetzt. In Baden-Württemberg ist die Verpflichtung zum Nachweis der Dichtigkeit noch nicht im Landesgesetz verankert. Unabhängig davon besteht die Pflicht nach Bundesgesetz (WHG §§ 60, 61) für jeden Abwasserbeseitigungspflichtigen, für die Dichtheit seiner Abwasseranlagen Sorge zu tragen. Öffentliche Kanäle und private Abwasserleitungen müssen dicht sein. Doch die Realität sieht anders aus. Das belegen regelmäßig durchgeführte Untersuchungen von namhaften Institutionen. In Deutschland gibt es rund 18 Millionen Wohngebäude, eine Million Kilometer private Abwasserleitungen und mehr als eine halbe Million Kilometer öffentliche Kanalisation. Die durchgeführten Untersuchungen an Grundstücksentwässerungsanlagen zeigen einen hohen Anteil undichter und schadhafter Abwasserleitungen. Fachleute gehen von Schäden in rund 75% der untersuchten Fälle aus.
Handlungsbedarf besteht
Schadensursache sind häufig mangelhafte Ausführungen durch fachlich nicht geeignete Unternehmen oder abwassertechnische Laien sowie eine fehlende Überwachung der Arbeiten. Durch undichte Anschlusskanäle und Grundleitungen tritt insbesondere bei Rückstau Abwasser aus und kann Boden oder Grundwasser verunreinigen. Außerdem gelangen durch Infiltration von Grundwasser sowie durch Fehlanschlüsse erhebliche Fremdwassermengen in die Abwasseranlage, was zur Folge hat, dass Kläranlagen zusätzlich belastet werden und Abwassergebühren steigen. Darüber hinaus wächst bei starken Regenfällen das Rückstaurisiko in Kellerräumen. Deshalb sollten Hauseigentümer ihre Grundstücksentwässerungsanlagen überprüfen lassen. Eine Maßnahme, die neben dem Schutz der Umwelt auch dem Erhalt der Funktionstüchtigkeit sowie des Wertes des persönlichen Eigentums dient und in anderen Bereichen, zum Beispiel bei der Überprüfung der Heizungsanlage oder der Dichtheit des Daches kaum hinterfragt wird. Es besteht Handlungsbedarf: Private Leitungsnetze müssen überprüft und gegebenenfalls saniert oder erneuert werden.
Ein Unterfangen, bei dem der Laie auf fachkundigen Rat und zuverlässige Baupartner angewiesen ist. Etwa hinsichtlich der eigenen Grundstücksentwässerungsanlagen in all ihren technischen Bestandteilen, aber auch hinsichtlich der Auswahl der fachlichen Unternehmen, die sie bei der Überprüfung und Sanierung von schadhaften Zuständen unterstützen und anstehende Arbeiten durchführen können.
RAL-Gütesicherung Grundstücksentwässerung
Nach DIN 1986 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“, Teil 30 „Instandhaltung“, ist in definierten Zeiträumen eine Dichtheitskontrolle sämtlicher Grundstücksentwässerungsanlagen durchzuführen. Hierzu gehören unter anderem die Abwasserleitungen innerhalb von Gebäuden, Leitungen unter Gebäuden (Grundleitungen), alle weiteren erdverlegten Abwasserleitungen im Grundstück und die Anschlussleitung zum öffentlichen Kanal, einschließlich der Einbindung. Mit der Gütesicherung Grundstücksentwässerung RAL-GZ 968 bzw. der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 existieren Mindestanforderungen an die Eignung von Unternehmen für Arbeiten an privaten Abwasserleitungen und ein Angebot zu einer entsprechenden Nachweisführung. Mit der RAL-Gütesicherung für den Bereich Grundstücksentwässerung wurden die Forderungen von Auftraggebern und ausführenden Fachfirmen nach einer Mindestqualifikation und Gütesicherung für solche Leistungen erfüllt.
Unternehmen weisen im Rahmen der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 ihre Erfahrung und Zuverlässigkeit anhand von Referenzen über Arbeiten auch im öffentlichen Bereich nach. „Da im Bereich privater Grundstücksentwässerungsanlagen auch Unternehmen tätig werden, die nicht im öffentlichen Bereich arbeiten, erfüllen diese die Anforderungen der Gütesicherung Kanalbau nicht“, erklärt Dr.-Ing. Marco Künster, Geschäftsführer Güteschutz Kanalbau e.V. „Das Angebot der Gütesicherung Kanalbau ist deshalb durch eine separate Gütesicherung für den Bereich der Grundstücksentwässerung ergänzt worden.“
Beurteilungsgruppen für offene Bauweise, Inspektion, Reinigung und Dichtheitsprüfung existieren in beiden Gütesicherungen. Über den jeweiligen Geltungsbereich der Güte- und Prüfbestimmungen wird das Zusammenwirken definiert: Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 „für die Herstellung und Instandhaltung von öffentlichen und privaten Abwasserleitungen und -kanälen“ und Gütesicherung Grundstücksentwässerung RAL-GZ 968 „für die Herstellung und Instandhaltung von privaten Abwasserleitungen und -kanälen nach DIN 1986 ≤ DN 250 auf Grundstücken“.
Überregional einheitliche Forderung
Zu den vorrangigen Zielen gehört es, eine bundesweit einheitliche Forderung der Bietereignung zu etablieren. „Definieren Auftraggeber bzw. Genehmigungsstellen voneinander abweichende Forderungen zur Bietereignung, birgt dies die Gefahr“, so Künster, „dass Unternehmen, die für mehrere Auftraggeber tätig sind, unter Umständen gehalten wären, den Qualifikationsnachweis in mehreren Systemen zu führen.“ Dies ist unwirtschaftlich und wird mit Einführung der Gütegemeinschaft Grundstücksentwässerung vermieden, hierin sind sich Künster und Bellinghausen einig.
Gemeinsames Dach
Unter dem gemeinsamen Dach des RAL werden beide Gütesicherungen aufeinander abgestimmt. Damit verfügen Inhaber des Gütezeichens Kanalbau weiterhin auch über einen Qualifikationsnachweis für Arbeiten auf privaten Grundstücken. Bezüglich der Diskussion um die flächendeckende Dichtheitsprüfung haben sich die Gütegemeinschaften klar positioniert und unter anderem eine gemeinsame Erklärung unterschrieben. Die Dichtheit der Entwässerungsleitungen muss gegeben sein. Unterstützt wurde die Erklärung von einer Pressemitteilung der DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., in der Präsident Otto Schaaf fordert, dass die Überprüfung privater und öffentlicher Leitungen klarer und einheitlicher Regelungen bedarf.
Dem schließen sich Künster und Bellinghausen an. Öffentliche und private Abwasseranlagen sind ein Gesamtsystem und können jeweils nur störungsfrei funktionieren, wenn alle Anlagenteile zusammenwirken. Sichergestellt wird die Funktionsfähigkeit von Grundstücksentwässerungsanlagen nur durch das Zusammenwirken von Kommune, Fachbetrieb und Grundstückseigentümer. Der Grundstückseigentümer profitiert vom Know-how des Netzbetreibers, der diese Thematik systematisch angeht. Zudem wird unseriösen Dienstleistern, den so genannten Kanalhaien, die Tätigkeit erschwert.
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