RAL-GZ 968 auf dem Weg nach vorne

21.11.2014

5. Mitgliederversammlung Güteschutz Grundstücksentwässerung: Am 26. August trafen sich unter der Leitung ihres Vorstandsvorsitzenden Karl-Heinz Flick die Mitglieder der "Gütegemeinschaft Herstellung, baulicher Unterhalt, Sanierung und Prüfung von Grundstücksentwässerungen e.V. – Güteschutz Grundstücksentwässerung" zu ihrer 5. Jahreshauptversammlung bei KASSELWASSER.

Jetzt traditionell – die Impulsgeber 

Die 5. Mitgliederversammlung des Güteschutz Grundstücksentwässerung hatte, wie inzwischen schon gewohnt, eine "Vorgruppe": Drei ausgezeichnete Impulsvorträge. Die Auswahl von Themen und Referenten erfuhr auch in diesem Jahr wieder hohen Zuspruch, was zum einen der sehr praxisnahen Darstellung und zum anderen der souveränen Vortragsart der Redner zu verdanken war. Dies waren:

  • "Vorgehen von KASSELWASSER bei der Überwachung und Sanierung der Zuleitungskanäle", Dipl.-Ing. Tobias Rottmann, KASSELWASSER, Leiter des Sachgebietes Grundstücksentwässerung, Gewässer
  • "Offene Fragen zur Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen (LWG und SüwVO Abw) – hierüber streitet die Praxis", RA Daniela Deifuß-Kruse, BRANDI Rechtsanwälte, Paderbor
  • "Grundstücksentwässerungsanlagen aus der Sicht der Versicherungswirtschaft", Dipl.-Ing. Mark Grusdas, GDV, Berlin

Alle drei Vorträge und die anschließenden Diskussionen haben – so unterschiedlich die Themen auch waren – u.a. auch gezeigt, wie vielfältig und differenziert die Grundstücksentwässerung ist, wie viel (Aufklärungs-)Arbeit noch geleistet werden muss und wie hoch der Informations-, Diskussions- und Gesprächsbedarf aller Betroffenen und Beteiligten ist.

Länderregelungen geben den Weg vor

Nach Begrüßung und Erledigung der Formalia informierte Karl-Heinz Flick als Vorstandsvorsitzender ausführlich die Mitglieder über das vergangene Jahr: In der Vorstandssitzung am 19. Mai 2014 stellte der Vorstand die Weichen zum Abschluss des RAL-Revisionsverfahrens zur Regelung des "Ausführungsbereiches S.. [Sanierungsverfahren]“ in den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 968. Das Thema "Zertifizierung und Zulassung von Fachbetrieben in Hamburg“,  das Beteiligungsverfahren zur Novellierung des Hamburgischen Abwassergesetzes sowie eine gezielte Mitgliederwerbung waren weitere Schwerpunkte dieser Vorstandssitzung.

Flick unterstrich an dieser Stelle zum wiederholten Male, dass der Güteschutz Grundstücksentwässerung bundesweit tätig ist und die Mitglieder des Fachbeirats weiterhin gefordert seien, durch ihre Netzwerke die Ziele der Gütegemeinschaft mit zu unterstützen. "Allerdings ist", so Flick, "eine einheitliche Bundesregelung zur Grundstücksentwässerung hier lange nicht zu erwarten und das Wasserhaushaltsgesetz trifft kaum klare Regelungen. Damit bleiben Landeswassergesetze oder Verordnungen ein dezentrales Thema und wir müssen uns mit den unterschiedlichen Umsetzungen des WHG bis hin zu den Abwassersatzungen der Kommunen auseinandersetzen.

Die Gütegemeinschaft als Wegbereiter

Probleme bereite auch, "dass im Bereich Grundstücksentwässerung öffentliches Recht auf Privatrecht stößt und genau für diese Problemlage bieten wir als Gütegemeinschaft   Lösungsansätze an", berichtete er weiter. So stünden z.B. mit dem neuen DWA-Merkblatt M 190 einheitliche Anforderungen an die Qualifikation von Unternehmen für die Herstellung, den baulichen Unterhalt, die Sanierung und die Prüfung von Grundstücksentwässerungen zur Verfügung. Zudem werde den Kommunen Empfehlungen zum Vollzug und zur Einführung des Nachweises der Qualifikation an die Hand gegeben.

Flick bedauerte, dass erst üble Starkregenereignisse, wie z.B. in Greven, defekte Entwässerungssysteme offenlegen und den Anstoß geben, sich mit der Grundstücksentwässerung nach Eintreten des Schadenfalls auseinanderzusetzen. Daher sei es auch Aufgabe der Gütegemeinschaft, positive Meinungen und funktionierende Beispiele mit dem Instrument der Öffentlichkeitsarbeit hervorzuheben und damit zu sensibilisieren. Das von Tobias Rottmann vorgetragene Kasseler Model zeige, wie wichtig die Kommunikation mit den privaten Grundstückseigentümern sei.

Messen und Kongresse sowie die Nutzung vorhandener Netzwerke (z.B. geanetz-bw.de, GEKa_NET, etc.) sind laut Flick die Instrumente, um vermehrt flächendeckend wahrgenommen zu werden.

Das Thema Fachkräftemangel und Ausbildung – auch aus den Reihen der Mitglieder angesprochen – stehe künftig auf der Agenda und werde mit den entsprechenden Bildungsträgern kommuniziert, so Flick abschließend in seinem Bericht.

Eine stimmige Grundlage geschaffen

Den Bericht des Güteausschusses übernahm in Vertretung für den Obmann Karsten Selleng Geschäftsführer Dirk Bellinghausen. Der Güteausschuss kam seit der letzten Mitgliederversammlung dreimal zusammen und hat sich in diesen Sitzungen in erster Linie mit dem laufenden RAL-Revisionsverfahren für die überarbeiteten Güte- und Prüfbestimmungen befasst:

  • Diskussion der Eingaben der Fach- und Verkehrskreise zur Erweiterung der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 968 (Entwurf Juli 2013) und Weiterleitung an RAL
  • Einarbeitung der von RAL anerkannten Änderungen in den neuen Entwurf (Januar 2014)
  • Abschluss des RAL-Revisionsverfahrens in Abstimmung mit RAL-GZ 961 unter Einbeziehung/Ergänzung des Ausführungsbereichs S.. [Sanierungssystem] (Entwurf August 2014)
RAL-GZ 968 "geprüft" und für gut befunden

Im Berichtszeitraum sind außerdem Gütezeichenanträge geprüft worden: "Vier Anträge zur Erstprüfung konnten positiv bewertet werden, weitere drei zur Gütezeichenbenutzung, 23 Anträge verliefen ohne weitere Prüfung. In allen Fällen konnte das Gütezeichen Grundstücksentwässerung verliehen werden. Außerdem erfolgten zur Überwachung der Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen insgesamt 30 Firmenbesuche und 32 Baustellenbesuche, alle ohne nennenswerte Beanstandungen," berichtete Bellinghausen.

Die an den Güteausschuss herangetragene Idee eines "Leitfadens Inspektion" befinde sich in der Umsetzung, ebenso sei ein bundesweit einheitlicher "GE-Ausweis“ in der Diskussion. Mit diesen beiden kurzen Erläuterungen beendete Bellinghausen den Bericht des Güteausschusses. 

Einmischen und Mitmischen

Als Geschäftsführer der Gütegemeinschaft trug Bellinghausen seinen Bericht über die wichtigsten Aktivitäten und Ereignisse seit der letzten Mitgliederversammlung vor. Vielfältigkeit und Umfang erlauben hier die Nennung von Stichpunkten:

  • die unsichere Gesetzeslage in NRW und Hessen führt zu rückläufigem Interesse an der Gütesicherung, auch im gesamten Bundesgebiet; Die neue Gesetzeslage in NRW sieht dennoch beachtliche Regelungen vor, zumindest Ansätze, das Thema Grundstücksentwässerung wieder und weiter voranzubringen
  • Novellierung der EKVO in Hessen, Grundlage für die Grundstücksentwässerung ist allerdings das Hessische Wassergesetz; Novellierung des LWG in Baden-Württemberg; Aufnahme von ÜWG-SHK, Güteschutz Kanalbau und Güteschutz Grundstücksentwässerung in das Beteiligungsverfahren zur Novellierung des Hamburger Wassergesetzes
  • Bekanntgabe des aktuellen Mitgliederstands
  • Vorgesehene Schwerpunkte der Öffentlichkeitsarbeit, wie z.B. Newsletter, Bereitstellung von Informationen via Fachartikel, Sonderdrucke, Internet etc.
  • Rück- und Ausblick auf relevante Messen und Veranstaltungen mit und ohne eigene Ausstellungsbeteiligung
  • die geplante engere Zusammenarbeit mit dem Verbraucherschutz zur Abgrenzung gütegesicherter Unternehmen zu "bildungsneutralen“
Ein gemeinsames Ziel erreicht

Nach Verabschiedung verschiedener notwendiger Formalia stimmte die Mitgliederversammlung ohne Gegenstimme und ohne Enthaltung über die vorliegenden Güte- und Prüfbestimmungen sowie die Durchführungsbestimmungen (Entwurf August 2014) ab. Damit ist der Entwurf einstimmig genehmigt. Karl-Heinz Flick wies noch einmal darauf hin, dass die Zustimmung des Güteschutz Kanalbau hierzu vorab erfolgt sei.

Abschließend wurden Termin und Ort der nächsten Mitgliederversammlung festgelegt: 10. Juni 2015 in Kassel im Anschluss an die 12. Kanalbautage der DWA.

Kontakt

Güteschutz Grundstücksentwässerung e.V.

Dipl.-Ing. Dirk Bellinghausen

Theodor-Heuss-Allee 17

53773 Hennef

Deutschland

Telefon:

02242 / 872-226

E-Mail:

bellinghausen@gs-ge.de

Internet:

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