Spanien will sauberes Wasser - Investitionen von 19 Mrd. Euro sollen Sanierung und Behandlung sicherstellen

05.10.2007

Die spanische Regierung strebt eine deutliche Verbesserung der Wasserqualität an. Zu diesem Zweck wurde ein Plan zur Reinigung der Gewässer und Abwässer verabschiedet. Das Vorhaben, das EU-Richtlinien, aber auch hiesigen Programmen nachkommt, eröffnet ausländischen Unternehmen mit einschlägigem Know-how sowie Anlagenherstellern Chancen. Verantwortlich für die Umsetzung sind die Autonomen Regionen, die auch die Ausschreibungen durchführen werden.

Eine umfassende Verbesserung der Wasserqualität in Spanien ist in die Wege geleitet. Mit dem "Plan Nacional de Calidad de las Aguas (PNCA)" führt die Regierung frühere Vorhaben fort, intensiviert das vom Umweltministerium aufgelegte Wasserwirtschaftsprogramm ("Programa A.G.U.A.") und kommt zugleich der EU-Richtlinie (91/271) sowie deren späterer Abänderung (98/15) nach. Der Plan umfasst sowohl die Sanierung von Gewässern (wie Flüsse und Seen) als auch die Behandlung kommunaler Abwässer.

Bis zum Jahr 2015 sollen 19 Mrd. Euro investiert werden. Zur Umsetzung wird die Zentralregierung mit den Regierungen der einzelnen Autonomen Regionen bilaterale Abkommen schließen. Die Durchführung obliegt dann der jeweiligen Autonomieregierung. Sie ist für die fristgerechte und den Auflagen entsprechende Realisierung verantwortlich und wird darüber hinaus auch für Ausschreibungen zuständig sein.

Der Plan räumt ausländischen Unternehmen mit innovativen Technologien und Produkten Geschäftschancen ein. Sie erstrecken sich sowohl auf die Erbringung von Diensten als auch auf die Lieferung von Produkten und reichen von der Beratung über den Transfer von Know how bis hin zur Versorgung mit Geräten, Pumpen und Maschinen sowie dem Aufbau ganzer Anlagen.

Von großer Bedeutung ist ferner die Behandlung industrieller Abwässer. In einigen Landesteilen sind diverse Industriebranchen wesentlich für die Wasserverschmutzung verantwortlich. Zudem eröffnet die effiziente Klärschlammbehandlung Unternehmen mit entsprechenden Kenntnissen Geschäftsmöglichkeiten.

Die Finanzierung ist wie folgt veranschlagt. Vom Gesamtbetrag entfallen 6,2 Mrd. auf die Zentralregierung und 12,8 Mrd. Euro auf die Regierungen der Autonomen Regionen. Der Anteil der Zentralregierung gliedert sich im Wesentlichen auf vier große Bereiche:

Über 3 Mrd. Euro sind für Maßnahmen eingeplant, die im allgemeinen Interesse und hauptsächlich in Beziehung mit der Wassersanierung und -aufbereitung stehen. Rund 0,6 Mrd. Euro sind für Maßnahmen zur Verbesserung bestimmter Küsten- und Flussgewässer, die als "sensible Zonen" eingestuft werden, festgesetzt. Im Plan ist für diesen Bereich ein Gesamtbetrag von über 2,2 Mrd. Euro veranschlagt, wovon die Zentralregierung rd. 25% übernimmt. 1,2 Mrd. Euro betreffen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Programm der nachhaltigen Entwicklung ländlicher Zonen (Programa de Desarrollo Rural Sostenible). Hier sind u.a. Naturparks miteinbezogen. Schließlich entfallen 1,43 Mrd. Euro auf die Umsetzung der EU-Richtlinien. Die geplanten Gesamtinvestitionen in diesem Teilbereich belaufen sich auf über 11 Mrd. Euro.

Darüber hinaus werden Mittel für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE), die im Zusammenhang mit dem Gesamtvorhaben stehen, bereitgestellt. Dem Plan zufolge dürften sich die Gelder für diese Aufgaben im Zeitraum 2007 bis 2015 auf 365 Mio. Euro belaufen.

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