Trinkwasserversorgung vorrangig behandeln

15.05.2009

BDEW zur heutigen Bundesrats-Beratung des Wasserhaushaltsgesetzes: Wasserwirtschaft - Verweis auf Daseinsvorsorge im Wasserhaushaltsgesetz beibehalten. "Die hohe Qualität der Trinkwasserversorgung in Deutschland muss auch für die Zukunft gesichert werden. Eine zentrale Forderung der Wasserwirtschaft ist es daher, im neuen Wasserhaushaltsgesetz einen Vorrang der Trinkwasserversorgung gegenüber anderen Nutzern der Gewässer festzuschreiben", sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), anlässlich der heutigen Beratung des Wasserhaushaltsgesetzes im Bundesrat.

Verbraucher und Politik stellten zu Recht hohe Anforderungen an eine hochwertige, umwelt- und ressourcenschonende Trinkwasserversorgung. Sie sei eine der Kernaufgaben der Daseinsvorsorge. "Die Trinkwasserversorgung muss aus unserer Sicht bei Konflikten mit anderen Nutzern einen rechtlich verankerten Vorrang haben, der auch durchgesetzt wird", betonte Weyand. Dies sei aktuell auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen des Klimawandels von Bedeutung.

Weyand forderte, den im Gesetzesentwurf bislang vorgesehenen Verweis auf die Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge beizubehalten. Dies werde durch einen aktuellen Antrag zum Wasserhaushaltsgesetz in Frage gestellt.
"Trinkwasser ist wie kaum ein anderes Gut Grundelement der Daseinsvorsorge.
Deshalb ist es richtig, dies im Wasserhaushaltsgesetz zu verankern", so Weyand.

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