Umgang mit Sedimenten und Baggergut im Bereich der Binnengewässer --- Renovierung von Abwasserleitungen und -kanälen durch Wickelrohrverfahren
22.11.2019
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat das Merkblatt DWA-M 513-1 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau im Bereich der Binnengewässer - Teil 1: Handlungsempfehlungen und Untersuchungsprogramm“ sowie das Merkblatt „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden - Teil 9: Renovierung von Abwasserleitungen und -kanälen durch Wickelrohrverfahren“ veröffentlicht.
Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und -ausbau im Bereich der Binnengewässer
Merkblatt DWA-M 513-1
Bundesweit besteht an vielen Gewässern ein hoher und weiter zunehmender Unterhaltungsbedarf in Form des Managements von Sediment und Baggergut. Dabei ist die Wiederherstellung und Beibehaltung der Funktionsfähigkeit der Gewässer in hydromorphologischer, ökologischer und sozioökonomischer Hinsicht wünschenswert, dies gerade vor dem Hintergrund der EG-Wasserrahmenrichtlinie.
Aufgrund empfundener rechtlicher und ökologischer Unsicherheiten, aber auch angenommener hoher Kosten, sind viele notwendige Unterhaltungsmaßnahmen bislang nicht angegangen worden.
Gegenstand des Merkblatts DWA-M 513-1 ist der Umgang mit Sedimenten und Baggergut aus Gewässerunterhaltung und -ausbau im Binnenland. In Abgrenzung zum Begriff „Sedimentmanagement“ bezieht sich der „Umgang mit Baggergut“ auf Boden, Bodenmaterial, Bodenaushub und Sedimente im und am Gewässer sowie Sedimente, die sich an wasserwirtschaftlichen Anlagen abgelagert haben und die im Rahmen der Gewässerunterhaltung bzw. des Gewässerausbaus aus dem Gewässer entnommen oder darin umgelagert werden. Als Gewässer im Sinne dieses Merkblatts sind alle oberirdischen Binnengewässer zu verstehen, ausgenommen sind die Bundeswasserstraßen.
Kommunen, Länder, Betreiber, Wasserwirtschaftsverbände sowie die Wasserverwaltungen stehen vor der Aufgabe, Baggergutmengen, die bei Unterhaltung, Ausbau der Gewässer und Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele nach der Wasserrahmenrichtlinie anfallen, zu bewirtschaften. Diese Aushubmassen werden, soweit es umweltverträglich möglich oder aus Gründen des Feststoffhaushalts notwendig ist, im Gewässer umgelagert oder aus dem Gewässer entfernt. Aus dem Gewässer entferntes Baggergut kann verwendet, verwertet oder beseitigt werden.
Das vorliegende, vom DWA-Fachausschuss WW-9 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und -ausbau“ (Obfrau: Dipl.-Ing. Christel Pfefferkorn) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wasserbau und Wasserkraft“ erarbeitete Merkblatt soll Maßnahmenträgern, Genehmigungsbehörden, beteiligten Ingenieur- und Planungsbüros, Ausführenden sowie weiteren am Planungsprozess beteiligten Akteuren als Arbeitshilfe zur Verfügung stehen. Dabei werden Methoden der Erkundung, Untersuchung und Bewertung des Baggerguts vorgestellt sowie der Beurteilungsspielraum aufgezeigt, den der rechtliche Rahmen beim Umgang mit Baggergut ermöglicht.
Verschiedene Nutzungsmöglichkeiten sowie prinzipielle Entsorgungsoptionen werden dargestellt. Das Merkblatt orientiert sich dabei an der artverwandten „Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Binnenland“ der Bundesbehörden und stellt in dieser Form außerhalb der Bundeswasserstraßen die bislang einzige übergreifende Orientierung bei der Maßnahmenauswahl, -vorbereitung und -durchführung dar.
Wegen der bislang von vielen so empfundenen Unsicherheiten trifft das Merkblatt klare Aussagen zu rechtlichen Grundlagen, ökologischen Randbedingungen, wirtschaftlichen Kriterien, technischen Verfahrenswegen und empfohlenen Verfahrensabläufen. Es beschreibt Prioritäten und empfiehlt Grenzen für die Zulässigkeit bzw. Nichtzulässigkeit bestimmter Methoden und Verbringungswege.
Das Merkblatt schafft damit als Leitfaden eine deutliche Klarheit beim Umgang mit Sediment und Baggergut aus Gewässerunterhaltung und -ausbau auch außerhalb der Bundeswasserstraßen. Das Merkblatt DWA-M 513-1 ist eine Überarbeitung der Merkblätter DWA-M 362-1 „Umgang mit Baggergut – Teil 1: Handlungsempfehlungen“ (01/2008) und ATV-M 362-3 „Umgang mit Baggergut – Teil 3: Mindestuntersuchungsprogramm für Baggergut“.
Die Überarbeitung war aufgrund der umfassenden gesetzlichen Novellierungen auf EU- und Bundesebene sowie der fachlichen und technischen Entwicklungen in den letzten Jahren erforderlich geworden. Das Merkblatt ATV-DVWK-M 362-2 „Umgang mit Baggergut – Teil 2: Fallbeispiele“ wurde nicht verändert und ist weiterhin gültig. Es wird bei Bedarf aktualisiert werden.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 362-1 (1/2008) und Merkblatt ATV-M 362-3 (4/1999) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Änderung des Merkblatttitels und der Merkblattnummer
- Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen im Hinblick auf Gesetze und Verordnungen
- weitgehende Umstrukturierung und Aktualisierung
- Zusammenführung der Teile 1 und 3
Mit dem Erscheinen des Merkblatts DWA-M 513-1 (11/2019) wird das Merkblatt DWA-M 362-1 (1/2008) zurückgezogen; das Merkblatt ATV-M 362-3 wurde bereits im Oktober 2011 zurückgezogen.
November 2019, 36 Seiten, ISBN 978-3-88721-905-5, Ladenpreis: 56,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 45,20 Euro
Renovierung von Abwasserleitungen und -kanälen durch Wickelrohrverfahren
Merkblatt DWA-M 143-9
Wickelrohrverfahren gehören zu den Renovierungsverfahren. Das Merkblatt befasst sich mit der grabenlosen Sanierung von erdeingebauten Abwasserleitungen und -kanälen. Es ergänzt DIN EN 752 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Kanalmanagement“ und kann sinngemäß auch für erdeingebaute Abwasserleitungen und -kanäle unterhalb von Gebäuden angewendet werden.
Das Merkblatt DWA-M 143-9 berücksichtigt die Normen DIN EN ISO 11296-7 „Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Renovierung von erdverlegten drucklosen Entwässerungsnetzen (Freispiegelleitungen) – Teil 7: Wickelrohr-Lining“ und DIN EN 16506 „Systeme für die Renovierung von Abwasserkanälen und -leitungen – Lining mit fest verankerter Kunststoffauskleidung“.
Objekt der Schadensbehebung ist in der Regel mindestens eine Haltung eines zu sanierenden Abwasserkanals bzw. einer Abwasserleitung im öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich. Das Merkblatt legt die technischen Anforderungen an die Wickelrohr-Liningsysteme der Nennweite ≥ DN 200 fest. Der Einsatz im Druckleitungsbereich ist nicht Gegenstand dieses Merkblatts.
Renovierungen durch Wickelrohrverfahren haben eine Abdichtung und/oder Wiederherstellung der statischen Tragfähigkeit über ein oder mehrere Haltungen zum Ziel, die durch Radialrisse, Längsrisse, Scherbenbildung, fehlende Wandungsteile bzw. Undichtheiten geschädigt sind.
Wickelrohrverfahren sind bedingt geeignet bei den Schadensbildern: Lageabweichungen, Querschnittsverformungen, Abflusshindernisse.
Die Renovierung durch Wickelrohrverfahren wurde in der DWA erstmalig im Merkblatt ATV-DVWK-M 143-9 im August 2004 der Fachöffentlichkeit vorgelegt.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt ATV-DVWK-M 143-9 (8/2004) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze und Verordnungen
- Aktualisierung und Neufassung der Ausführungen zu den möglichen Einbauverfahren bei Wickelrohr-Linersystemen
- weitergehende Ausführungen zu technischen Ausführungsdetails der unterschiedlichen Wickelrohr-Liningverfahren
Dieses Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.5 „Auskleidung von Abwasserleitungen und -kanälen mit örtlich hergestellten Rohren“ (Sprecher: Dr.-Ing. Peter Drewniok) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ (HA ES) im DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erarbeitet.
Mit dem Erscheinen des Merkblatts DWA-M 143-9 (11/2019) wird das Merkblatt ATV-DVWK-M 143-9 (8/2004) zurückgezogen.
November 2019, 50 Seiten, ISBN 978-3-88721-885-0, Ladenpreis: 83 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 66,40 EuroHerausgeber und Vertrieb:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Telefon: 02242/872-333, Fax: 02242/872-100
E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop
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