Umweltgesetzbuch nicht scheitern lassen - Zersplitterung des Wasser- und Naturschutzrechts verhindern

13.01.2009

"Wir hoffen, dass mit der Entscheidung, das geplante Umweltgesetzbuch erneut nicht im Bundeskabinett zu behandeln, nicht das Scheitern dieses wichtigen Vorhabens verbunden ist", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), heute in Berlin. "Wir würden es bedauern, wenn es nicht zu einer Vereinheitlichung der umweltrechtlichen Regelungen käme. Es wurde immerhin die Verfassung geändert, um das Umweltgesetzbuch realisieren zu können. Politik, Wirtschaft und Umweltverbände haben dieses wichtige Gesetzeswerk drei Jahre lang intensiv und konstruktiv diskutiert", so Müller.

Mit dem Umweltgesetzbuch soll das Umweltrecht zusammengefasst und stark vereinfacht werden. "Die geplante Vereinheitlichung des Wasser- und Naturschutzrechts auf Bundesebene wäre ein substantieller Beitrag zu Bürokratieabbau und Investitionsförderung. Diese Chance sollten wir nutzen", betonte Müller.

Aus den Querelen der letzten Wochen um das Umweltgesetzbuch sollten für die Zukunft entsprechende Lehren gezogen werden. Gerade das Umweltgesetzbuch sei ein Beispiel dafür, wie notwendig ein breiter Konsens für umweltpolitische Großprojekte ist. Erst spät habe das Bundesumweltministerium beim Umweltgesetzbuch auf Anregungen der Wirtschaft reagiert. "Wir schlagen deshalb vor, nach dem Vorbild von Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz einen Dialogkreis 'Wirtschaft und Umwelt' auf Bundesebene zu gründen. Dieser könnte vom Bundeswirtschaftsministerium und vom Bundesumweltministerium gemeinsam koordiniert werden", so Müller.

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