Brandgefahr im Kanal: Beton ist dauerhaft, dicht und brennt nicht

16.04.2015

Ohne eine funktionierende Kanalisation ist unsere heutige moderne Industrie-Gesellschaft nicht vorstellbar. Man geht grundsätzlich davon aus, dass die eingeleiteten Abwässer mit all den darin befindlichen Stoffen vom Entstehungsort bis zur Kläranlage durch die Kanalrohre sicher abgeleitet werden. Dies stellt hohe Anforderungen an die dabei verwendeten Rohrmaterialien. Da diese unterirdisch verlegt sind, müssen sie zu allererst tragfähig sein. Das bedeutet, dass sie Verkehrslasten, Erddruck, Auftrieb durch Grundwasser, aber auch gegebenenfalls aus einem inneren Überdruck bei einer Überstauung des Kanals, dauerhaft standhalten müssen.

Hohe Anforderungen an Abwasserleitungen und -kanäle

Die Rohre müssen dicht sein, damit einerseits kein Abwasser in den Untergrund oder ins Grundwasser austritt und andererseits das Grundwasser nicht in den Kanal einströmt und mit in der Kläranlage behandelt werden muss. Die Kanalrohre müssen außerdem so robust sein, dass sie sowohl die abreibende Beanspruchung durch feste Bestandteile wie Sand, Kies, Geröll und anderes, als auch die hohen Beanspruchungen durch eine mechanische oder eine Hochdruck-Reinigung dauerhaft aushalten. Die für eine Kanalisation einzusetzenden Werkstoffe sollen dauerhaft sein, damit sie lange genutzt werden können, ohne dass sie Schaden nehmen und frühzeitig ausgetauscht werden müssen. Dies ist in der Konsequenz eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Denn wenn die Kanäle sehr lange genutzt werden können, sinken somit auch die von jedem Bürger zu zahlenden Abwassergebühren.

Der Rohrwerkstoff muss so gewählt werden, dass die in den Kanal eingeleiteten Stoffe problemlos bis zur Kläranlage transportiert werden können, ohne dass dieser Schaden nimmt. Für alle diese Arten von Beanspruchungen gibt es entsprechende Vorgaben, die im Laufe der Jahre und Jahrzehnte dazu beigetragen haben, unsere Abwasserkanäle sicher, funktionsfähig und dauerhaft zu gestalten. So müssen die Rohre statisch berechnet werden. Die Rohre und deren Verbindungen werden umfassenden Dichtheitsprüfungen unterzogen. Viele der Werkstoffe sind so robust, dass sie den Abrieb sowie die Beanspruchung durch die Hochdruckreinigung mit weit über 100 bis 150 bar aushalten können. Die heute im Bestand der öffentlichen Kanalisation hauptsächlich befindlichen Werkstoffe Beton und Stahlbeton sowie Steinzeug haben ihre Langlebigkeit bewiesen. Sie werden seit Beginn der modernen Kanalisation, Anfang des 19. Jahrhunderts eingesetzt und etliche dieser Kanäle sind noch in Betrieb.

Nutzungsgrenze von Kanälen im Brandfall überschritten

Die heutigen Rohrwerkstoffe können die üblichen kommunalen Abwässer dauerhaft ableiten. Gewerbe- und Industrieabwässer müssen entsprechend vorgereinigt werden, damit im Kanal kein Schaden entsteht. Die Rohre müssen auch heiße Abwässer mit bis zu 95°C an den Einleitungsstellen aushalten. Diese Prämissen gelten aber auch für ältere und seit vielen Jahrzehnten genutzte Kanälen gleich welchen Materials und insbesondere auch für solche Kanäle, die aufgrund unterschiedlicher Schäden saniert worden sind. Hierbei sind insbesondere die eingezogenen Schlauchliner sowie eingebrachte GFK-Linerrohre zu nennen. Was aber passiert, wenn die Grenzen der Nutzung überschritten werden, zum Beispiel durch einen Unfall, eine Havarie oder fahrlässige Brandstiftung?

Brand im Kanal in Lüdenscheid 2013

Es hat sich bei einem am 08.04.2013 in Lüdenscheid stattgefundenen Brand eines LKWs gezeigt, dass die Grenzen eines Kanalrohr-Werkstoffes - hier handelte es sich um GFK-Rohre - schnell erreicht werden können. Bei diesem Brand ist aus dem Tank des LKW brennender Diesel in die Kanalisation gelaufen und hat den GFK-Kanal in Brand gesetzt, wobei sich zusätzlich giftiger Qualm gebildet hat, der aus dem Kanal hochstieg. Hierdurch ist nicht nur der Kanal auf einer Länge von mehr als 70m durch den Brand sehr stark in Mitleidenschaft gezogen worden, sondern es mussten auch über 65 Personen ärztlich versorgt werden.

Dicker Qualm und bestialischer Gestank aus dem Kanal in Freital 2014

Im Fall eines Kanal-Brandes, der Anfang Dezember 2014 in der Stadt Freital/Sachsen stattgefunden hat, ist ein Inliner in einem sanierten begehbaren Kanal mit Eiquerschnitt vermutlich durch fahrlässige Brandstiftung in Brand geraten. Die Auswirkungen waren verheerend. Nicht nur, dass der Inliner durch die Brandeinwirkung völlig eingestürzt ist, sondern mussten durch die massive Rauchgasentwicklung 350 Anwohner ihre Häuser verlassen, 30 von ihnen kamen in einer Notunterkunft in einem Gymnasium unter. 5 Personen mussten sich wegen des Qualms in medizinische Behandlung begeben.

Der FBS-Fachberater, der wenige Tage nach dem Brand vor Ort war, konnte immer noch den unangenehmen Geruch des verbrannten Inliners wahrnehmen. Die Brandursache konnte nicht endgültig geklärt werden. Es könnte sein, dass am frei zugänglichen Auslauf des Regenwasserkanals jemand im Kanal ein Feuer angezündet hat, dass sich dann durch eine massive Sogwirkung sehr schnell ausgebreitet hat. Der ursprüngliche Ei-Querschnitt-Kanal wurde durch die Brandeinwirkung nicht in Mitleidenschaft gezogen und es konnte somit das Kanal-Profil erhalten bleiben.

FBS-Leitfaden zur Rohrwerkstoffauswahl für Abwasserleitungen und -kanäle

Die Werkstoffauswahl, nicht nur für die Kanalrohre selbst sondern ebenso auch für die Sanierungsmaterialien, insbesondere von Inlinern und Liner-Rohren, sollte für grundsätzlich besonders kritische Bereiche neu hinterfragt werden. Als im brandtechnischen Sinne kritische Bereiche sind insbesondere Autobahnen, Straßentunnel, Flughäfen sowie Umladestationen, zum Beispiel in Häfen und bei der Deutschen Bahn zu nennen. Hier besteht permanent die latente Gefahr einer Havarie oder eines Unfalls verbunden mit dem Auslaufen brennbarer Flüssigkeiten. Die Tageszeitungen berichten immer wieder über solche Situationen.

Aber auch die Zugänglichkeit von Kanälen für unbefugte Personen muss neu diskutiert werden. Für solche Bereiche müsste die Forderung erhoben und aber auch festgeschrieben werden, dass nur noch „nicht brennbare Rohrwerkstoffe“ verwendet werden dürfen, zum Schutz der Menschen und der Umwelt. Hier zeigen sich insbesondere die Stärken von Rohren und Schächten aus Beton und Stahlbeton.

Neben der mit einem hohem Maß an Sicherheiten bewiesenen Erfüllung all der schon genannten mechanischen Anforderungen und der langen Nutzungsdauer von über hundert Jahren bei fachgerechtem Einbau und Betrieb ist langläufig bekannt, dass der Werkstoff Beton nicht brennt. Er übersteht somit einen Brand im Inneren des Kanals und es können auch aus dem Beton selbst keine giftigen und somit gesundheitsgefährdenden Stoffe freigesetzt werden, im Gegensatz zu praktisch allen Kunststoffen, zu denen Regierungsbranddirektor Schröder vom Institut der Feuerwehr NRW in Münster beim Brand in Lüdenscheid sagte: „Alles, was aus Kunststoff besteht, ist eben brennbar.“

Kontakt

FBS - Fachvereinigung Betonrohre und Stahlbetonrohre e.V.

Bettina Friedrichs

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