Weichenstellung für neue Wege im Abwassermarkt
01.09.2006
Neues Landeswassergesetz in NRW: Kommunen sollen erstmals ihre Kanalnetze verkaufen können. Studie zeigt: Private Unternehmen wirtschaften trotz Wettbewerbsverzerrung kostengünstiger.
"Die Novelle ist ein ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Von mehr Privat- und weniger Staatswirtschaft werden Kommunen und Verbraucher profitieren", sagte der Hauptgeschäftsführer des BDE Dr. Stephan Harmening am 30.08.2006 auf einer Pressekonferenz in Düsseldorf. Der Verband vertritt mehr als 170 Unternehmen der privaten Wasserwirtschaft. Professor Karl-Ulrich Rudolph von der Universität Witten-Herdecke stellte bei dem Gespräch seine neue Studie vor, die nachweist, dass die Abwassergebühren überall dort, wo bisher Privatunternehmen beteiligt wurden, eher günstiger liegen als bei rein öffentlichen Unternehmen. Das gelte, obwohl es sich bei diesen Fällen fast ausschließlich um abwassertechnische Problemfälle mit hohen Abwasserkosten bei einer hohen kommunalen Verschuldung handle. "Dass die Gebühren dennoch und trotz Mehrwertsteuerbelastungeher niedriger liegen als im vergleichbaren kommunalen Durchschnitt, lässt sich nur durch Rationalisierungsgewinne im Ausschreibungswettbewerb erklären, von denen die Gebührenzahler profitieren", sagte Prof. Rudolph beim Pressegespräch.
Bisher sind in Deutschland kommunale Unternehmen der Abwasserentsorgung – anders als private– von der Umsatzsteuer befreit. Diese einseitige Begünstigung kommunaler Betriebe kommt allerdings beim Verbraucher nicht an. Die deutschen Abwassergebühren sind die höchsten in Europa. Selbst in Holland und Österreich, wo vergleichbare Standards gelten, liegen sie deutlich niedriger. "Es ist kein Wunder, dass gerade in Deutschland, das im Europavergleich einen niedrigen Privatisierungsgrad der Wasserwirtschaft hat, die Kosten aus dem Ruder laufen", sagte Harmening. "Private Unternehmen hingegen zeigen seit vielen Jahren, dass sie Umsatzsteuer abliefern und trotzdem kostengünstiger wirtschaften als kommunale Betriebe." Bisher sind allerdings private Beteiligungen in Deutschland dadurch erschwert, dass gesetzliche Rahmenbedingungen für Privatisierungen fehlen. Der in Nordrhein-Westfalen eingeschlagene Weg sei deshalb, so Harmening, genau der richtige. Durch die Novelle des nordrhein-westfälischen Landeswassergesetzes würden private und kommunale Unternehmen gleich besteuert.
Aus der Umsatzsteuerprivilegierung ergibt sich auch ein massiver Standortnachteil für die Industrie-und Gewerbekunden kommunaler Wasserbetriebe. Kommunale Unternehmen kaufen Investitionsgüter oder Dienstleistungen bei Privaten ein und zahlen darauf Umsatzsteuer, die als Kostenbestandteil in die Gebührenberechnung einfließt. Weil auf der Gebührenrechnung aber keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, können Kunden der kommunalen Abwasserunternehmen keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Sie werden also mit 116 Prozent, ab 1. Januar 119 Prozent dieser Kosten belastet, während Konkurrenten in Ländern mit privatisierter Wasserwirtschaft nur 100 Prozent bezahlen. Einzelne Städte wie Magdeburg, Leipzig und Chemnitz haben das bereits erkannt und ihren kommunalen Betrieb als GmbH organisiert, der die Umsatzsteuer ausweist. In der ungleichen Umsatzbesteuerung sieht der BDE außerdem einen gravierenden Verstoß gegen EU Recht und hatte im Juli eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission wegen Nicht-Beachtung des Gemeinschaftsrechts eingereicht. Der Verband rechnet sich gute Erfolgschancen aus. Deutschland und Irland sind die einzigen Staaten der EU, in denen die Abwasserentsorgung von der Umsatzsteuer befreit ist.
Eine deutlich stärkere Beteiligung privater Unternehmen der Abwasserwirtschaft ist nach Überzeugungdes BDE auch aus einem weiteren Grund erforderlich: der Verband schätzt den Investitionsbedarfins deutsche Kanalnetz, das zum Teil noch aus der Kaiserzeit stammt, in den nächsten 10 bis 15 Jahren auf 50 bis 55 Milliarden €. "Ich sehe nicht, wie die hoch verschuldeten Kommunendas stemmen können", sagte Harmening. Hinzu komme der Bevölkerungsrückgang, der nach Ansicht der kommunalen Unternehmen führe, die Gebühren für den einzelnen Verbraucher zu verteuern. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall hatte unlängstvorausgesagt, dass die kommunalen Abwassergebühren in den nächsten Jahren nochmals um bis zu 50% steigen werden. "Diese Strategie, hohe Gebühren immer noch weiter zu erhöhen, ist zutiefst verbraucherfeindlich", sagte Harmening. Es könne nicht sein, dass die kommunalen Strukturen unverändert erhalten blieben, die Kosten dafür aber immer weniger Verbrauchern aufgebürdet würden. "Bei sinkender Nachfrage die Preise zu erhöhen, widerspricht jeder wirtschaftlichen Gesetzmäßigkeit!" Die demografische Entwicklung müsse, so Harmening, nicht zwangsläufig zueiner Ausdünnung von Leistungen führen, allerdings zu einer Neudefinition staatlicher Daseinsvorsorge und zur Neuorganisation bisher staatlicher Aufgaben. Es sei dringend erforderlich, künftig verstärkt private Unternehmen in der Wasserwirtschaft wie auch in der Entsorgungswirtschaft zu beteiligen, um gemeinsam mit den Kommunen die Herausforderungen zu meistern. "Die deutsche Abwasserwirtschaft ist nur zukunftsfähig mit privatem Engagement und privatem Kapital."
Kontakt:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft - BDE e.V.
Gerd Henghuber
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Behrenstraße 29
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30-59 00 33 5-20
E-Mail: henghuber@bde-berlin.de
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